Neue Förderung

Strom vom Balkon: Sonnenenergie für alle Haushalte mit geringem Einkommen

Mit einem Balkonkraftwerk senken Sie Ihre Stromkosten und schützen das Klima. Ab Oktober 2025 können Sie eine Förderung beantragen.

Mit einem Balkonkraftwerk können Sie Ihre Stromkosten senken und sich gleichzeitig aktiv an der Energiewende und am Klimaschutz beteiligen.
Mit einem Balkonkraftwerk können Sie Ihre Stromkosten senken und sich gleichzeitig aktiv an der Energiewende und am Klimaschutz beteiligen. Adobe Stock / Maryana

An der Energiewende sollen alle teilhaben – auch Haushalte mit geringem Einkommen. Deshalb startet die BUKEA zusammen mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. ab Oktober 2025 das Förderprogramm „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“. Das soll aktiven Klimaschutz unabhängig vom Einkommen möglich und für alle umsetzbar machen. 

Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Die Caritas berät zu geeigneten Modulen und unterstützt bei der Kommunikation mit Vermieter:innen. Die Installation wird durch die Haushalte selbst vorgenommen.  

Mit einer Balkon-Solaranlage können Sie Ihre Stromkosten senken, indem Sie den produzierten Strom selbst verbrauchen.

Eine Förderung können Sie beantragen, wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen oder wenn Ihr Haushaltseinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.

Kontakt
Christoph Dreger
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Tel.: +49 40 280 140 381
 

Interview mit Christoph Dreger von der Caritas

Christoph Dreger, Projektleiter Stromspar-Check Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. beantwortet die wichtigsten Fragen zur Förderung im Interview: 

Herr Dreger, wie werden die Haushalte ausgewählt, die von der Förderung profitieren können? Welche Kriterien gibt es?

Das Angebot richtet sich an alle Hamburger Haushalte mit geringem Einkommen. Einrichtungen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten, werden über das Förderprogramm informiert.

Haushalte, die bereits von der Caritas beraten werden, erhalten einen Flyer mit den wichtigsten Informationen zur neuen Förderung. Auch in laufenden Beratungen weisen wir darauf hin. 

Damit Interessierte die Förderung nutzen können, muss Ihr Haushalt über einen geeigneten Balkon oder eine Terrasse, möglichst mit Südausrichtung und eine Außensteckdose verfügen.

Welche langfristigen Auswirkungen erhoffen Sie sich von diesem Projekt für die Energiewende, den Klimaschutz und die teilnehmenden Haushalte in Hamburg?

Mit einem eigenen Balkonkraftwerk können sich auch Haushalte mit geringem Einkommen aktiv an der Energiewende und am Klimaschutz beteiligen.

Die geringeren Stromkosten wirken sich positiv auf das verfügbare Haushaltsbudget aus. Das gilt insbesondere für Empfänger:innen von Bürgergeld, da sie die Stromkosten aus den Regelleistungen bezahlen müssen.

Wie kann die Caritas Haushalte unterstützen, die Schwierigkeiten mit der Vorfinanzierung der Balkonkraftwerke haben?

Wir prüfen gemeinsam mit den Bewohner:innen, welche Möglichkeiten es gibt, damit sie einen Vorschuss bis zur Auszahlung des Förderbetrages erhalten.

Was ist – aus Ihrer ganz persönlichen Sicht – das Besondere an dem Programm? Was erhoffen Sie sich persönlich davon?

Das Besondere ist, dass auch Haushalte, für die die Anschaffung einer Balkonanlage bisher nicht in Frage kam, nun die Möglichkeit dazu haben und von der Förderung profitieren können. Damit öffnet sich eine neue Tür für Teile der Bevölkerung, die von vielen Bereichen ausgeschlossen sind. Mich motiviert die Idee, Balkonkraftwerke über die ganze Stadt zu verbreiten und so viele Menschen zur Nachahmung anzuregen.

Das Projekt klingt für Sie interessant? Hier erhalten Sie weitere Infos zu geförderten Solaranlagen für den Balkon.

Die Solarmodule müssen TÜV-geprüft sein und den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechen. Die Nennleistung darf dabei bei zwei Solarmodulen den Höchstwert von 800W nicht überschreiten.

Idealerweise stammen die Solarmodule von Unternehmen mit hohen ökologischen und sozialen Standards.

Haushalte, die das Förderprogramm nutzen möchten, erhalten eine kostenlose Beratung über die Anforderungen an ein geeignetes Balkonkraftwerk. Zudem unterstützt die Caritas bei der Antragstellung. 

Konkret prüft die Caritas, ob bei Ihnen ein oder zwei Solarmodule sinnvoll sind. 

Die PV-Berater:innen unterstützen Sie, damit Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Montage der Solaranlage erhalten. Sie helfen auch bei der erforderlichen Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister.

Die Installation wird durch die Haushalte selbst vorgenommen. Bei Fragen zur Installation können Sie sich ebenfalls an die PV-Berater:innen oder Kooperationspartner wenden. Sie leihen Ihnen auch das passende Werkzeug aus.

Wenn Sie an einem Balkonkraftwerk interessiert sind, können Sie mit den PV-Berater:innen der Caritas telefonisch (Christoph Dreger, Tel. 040-280 140 381), per Mail, aber auch im Rahmen anderer Beratungsgespräche Kontakt aufnehmen.

Bei der telefonischen Vorprüfung fragen die Berater:innen ab, ob der Haushalt ein geringes Einkommen hat und überprüfen anhand einer Checkliste, ob der Balkon oder die Terrasse für die Installation einer Balkon-Solaranlage geeignet ist. 

Die Berater:innen fragen beispielsweise, welche Art von Geländer der Balkon hat, in welche Himmelsrichtung er ausgerichtet ist und ob es Verschattungen gibt.

Für das Monitoring besuchen die Berater:innen den Haushalt ein Jahr nach der Installation erneut. Dabei überprüfen sie die Solaranlage und dokumentieren den aktuellen Stromverbrauch.

Zur Nachweisführung stellen die Bewohner:innen der Caritas die Rechnung, einen Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis bzw. Quittung oder Kassenbon sowie einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister zum Nachweis der Inbetriebnahme zur Verfügung.

Pressemitteilung

AdobeStock / Robert Poorten
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