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Photovoltaik

Großes Potenzial für die Energiewende auf Hamburgs Dächern

Die Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind mehr denn je das Gebot der Stunde. Die umfangreiche Nutzung von Solarenergie ist dabei einer der wichtigsten Bausteine, da sie einen wesentlichen Teil des Potenzials an erneuerbaren Energien in der Stadt ausmacht. Hamburgs Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Um dieses Potenzial auszunutzen, müssen deutlich mehr und schneller Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Gewerbegebäuden, Mietshäusern und öffentlichen Gebäuden installiert werden. Im Hamburgischen Klimaschutzgesetz ist deswegen eine PV-Nutzung verankert.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Photovoltaik – Was ist das?

Mit Photovoltaik (PV) bezeichnet man Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mittels Nutzung von Solarzellen und Solarmodulen. Die Technik ist ausgereift, erprobt und seit über 20 Jahren immer wirtschaftlicher und effizienter geworden.

PV-Nutzungspflicht im Hamburgischen Klimaschutzgesetz

Die Nutzungspflicht solarer Strahlungsenergie (so genannten „PV-Pflicht“) nach § 16 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes ist als Einstieg in den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Hamburg zu verstehen. Sie ist die Grundlage für die systematische Erschließung der solaren Strahlungsenergie. Die konkrete Umsetzung wird in der Hamburgische Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung (HmbKliSchUmsVO) geregelt. In den FAQs zur „PV-Pflicht“ finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten.

Lohnende Investition

Neben einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz lohnt es sich für Bürger:innen der Freien und Hansestadt Hamburg auch aus sich heraus in PV-Anlagen zu investieren. Die Investition in eine PV-Anlage kann bei optimaler Ausrichtung in Hamburg durch Einsparungen oder Einnahmen in der Regel in 5 bis 17 Jahren ausgeglichen werden. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme hat dies in einem Gutachten zur Nutzungspflicht solarer Strahlungsenergie berechnet.

Beratungsangebote und Informationsmaterialien

Ob Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage geeignet ist, zeigt der Hamburger Solaratlas.

 Zudem bieten dieHamburger Energielotsen eine unabhängige, kompetente und kostenfreie Energieberatung für Privatpersonen und Unternehmen aus Hamburg im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) an. Informationsmaterialien wie den Flyer „Photovoltaik“ (Flyer-Photovoltaik) finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Energielotsen.

Meldepflichten

Sollten Sie sich für die Installation einer PV-Anlage entschieden haben, so muss die geplante PV-Anlage (Erzeugungsanlage, kurz EZA, genannt) beim örtlichen Verteilnetzbetreiber, der Stromnetz Hamburg GmbH, angemeldet werden, damit sie ans Stromnetz angeschlossen werden kann. Die Anmeldung erfolgt durch den Installateur. Nach erfolgreicher Anschlussprüfung durch die Stromnetz Hamburg GmbH kann der Installateur die PV-Anlage montieren und einen Antrag zur Installation eines Zählers stellen. Dann wird die Anlage in Betrieb genommen. Abschließend müssen beim Verteilnetzbetreiber noch verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informationen und Formulare dafür stellt die Stromnetz Hamburg GmbH bereit.

Anlagenbetreibende müssen sich und ihre PV-Anlage außerdem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, um eine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zu erhalten. Die Registrierung muss spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen und kann durch die Anlagenbetreibenden selbst oder durch Beauftragte erfolgen. Die Registrierung erfolgt online, wobei der Aufwand relativ gering ist. Die Bundesnetzagentur hält dazu umfangreiche Hilfen und Informationen bereit.

Auch müssen Sie den Betrieb Ihrer PV-Anlage dem jeweiligen Finanzamt melden, wenn ein Teil oder der gesamte Solarstrom ins Stromnetz eingespeist wird, da dies grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.

Finanzielle Förderungen

Die finanzielle Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien wird mit dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) u.a. durch die Einspeisevergütung geregelt. Da die finanzielle Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien vom Bund abschließend geregelt ist, beschränkt sich die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Förderung von PV-Anlagen daher vor allem auf Beratungsangebote und Informationsmaterialien. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert derzeit also keine PV-Anlagen. Zusätzlich zur Einspeisevergütung können Investitionen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von u.a. PV-Anlagen und Batteriespeicher mit dem Förderkredit 270 -  Erneuerbare Energien der KfW finanziert werden. Seit dem 1. Juli 2021 gilt weiterhin die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Platziert an einem neuen oder sanierten Effizienzgebäude kann eine PV-Anlage auch mit Zuschüssen der staatlichen KfW-Bank gefördert werden, sofern keine EEG-Förderung beansprucht wird. Einer Vermarktung der nicht selbst genutzten Strommengen über einen Direktvermarkter ist weiterhin möglich.