Kommunale Wärmeplanung FAQs
Sie haben Fragen zur kommunalen Wärmeplanung oder unserem veröffentlichten Kartenmaterial? Hier finden Sie eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen.
Kommunale Wärmeplanung
Wie die Wärmeversorgung ohne fossile Energie vor Ort funktionieren kann, das zeigt die kommunale Wärmeplanung auf. Für jedes Haus in Hamburg wird sie informieren, welche Heizoptionen in Frage kommen. Wo können künftig neue Wärmenetze entstehen? Wo kann Abwärme aus Betrieben oder Energie aus Sonnen- oder Umgebungswärme zum Heizen genutzt werden? Und wo ist ein Mix verschiedener Energiequellen sinnvoll? Ziel ist: größere Klarheit, wie vor Ort eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 möglichst kostengünstig erfolgen kann.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, das Hamburger:innen unterstützen wird. Wenn Sie ein Haus bauen oder Ihre Heizung auswechseln, können Sie sich zukünftig über eine Karte anzeigen lassen, welche Heizungsart vor Ort am besten geeignet ist. Es wurden bereits Zwischenergebnisse der Wärmeplanung veröffentlicht. Damit können Sie, als Gebäudeeigentümer:innen, schon heute erkennen, ob in Ihrer Nachbarschaft ein Wärmenetz theoretisch möglich ist oder sogar bereits geplant wird, oder eine Wärmepumpe sinnvoll betrieben werden kann.
Nein. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sollen Eigentümer:innen bei der Umstellung der Wärmeversorgung unterstützen. Fristen oder Pflichten für die Eigentümer:innen gehen damit nicht einher.
Derzeit finden Sie Informationen rund um die Wärmeversorgung im Wärmeportal Hamburg. Hier finden Sie alle bisherigen Veröffentlichungen und weitere Fachinformationen rund um die Wärmeplanung. Diese Fachdaten werden laufend aktualisiert und durch weitere Ergebnisse der Wärmeplanung erweitert.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist die planungsverantwortliche Stelle nach Wärmeplanungsgesetz und damit verantwortlich für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung. Siehe dazu auch die öffentliche Bekanntmachung über die Erhebung von Daten zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung.
Für einen adäquaten Wärmeplan ist die Darstellung des Staus Quo unerlässlich. Daher benötigen wir im Rahmen der Bestandsanalyse für die Wärmplanerstellung Daten, wie beispielsweise Wärmeverbräuche oder Wärmeerzeugungsanlage. Das Wärmeplanungsgesetz ermöglicht die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Siehe dazu auch die öffentliche Bekanntmachung über die Erhebung von Daten zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung.