Zusammenfassung der Leitlinien:
Fast 50 % des Endenergieverbrauchs und 40 % der CO2-Emissionen in Hamburg sind auf den Wärmeverbrauch zurückzuführen – auf das Heizen, die Erzeugung von Warmwasser und die Nutzung von Wärme in Produktionsprozessen. Zur Erreichung der Klimaziele muss die Wärmeerzeugung schrittweise auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden. Dieses übergeordnete Ziel wurde im Hamburger Klimaschutzgesetz und im Hamburger Klimaplan verankert.
Hamburg hat die „Leitlinien klimaneutraler Wärmeversorgung“ definiert, die auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft basieren. Diese Leitlinien bilden die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Hamburg:
I. Wärmenetze – Schlüsselmaßnahme der Wärmewende
Die Wärmeversorgung durch Wärmenetze ist die zentrale Wärmeversorgungsoption in der Stadt. Der Ausbau und der Neubau von Wärmenetzen ist eine Schlüsselmaßnahme für das Gelingen der Wärmewende und muss prioritär ermöglicht werden. Dies gilt sowohl für die Steigerung der Wärmenetzanschlüsse innerhalb bestehender Versorgungsgebiete als auch für den Ausbau von Wärmenetzen in noch nicht erschlossenen Gebieten.
II. Dekarbonisierung der Hamburger Wärmenetze zeitgleich zum Ausbau
Der Ausstieg aus der Kohleverbrennung und Umstellung der Wärmenetzversorgung auf klimaneutrale Wärmequellen läuft zeitgleich zum Ausbau der städtischen und privaten Wärmenetze. Für die Transformationen der Wärmenetzversorgung werden erneuerbare Wärmequellen, unvermeidbare industrielle Abwärme und Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung schrittweise eingebunden. Für die Spitzenlastabsicherung kommen nachhaltige Biomasse und perspektivisch grüner Wasserstoff und erneuerbarer Strom in Frage.
III. Bedeutung der elektrischen Wärmepumpe für die Gebäudewärmeversorgung
Bei gebäudenaher Wärmeerzeugung ist die Nutzung von Umweltwärme durch Wärmepumpen eine der effizientesten Lösungen. Der Einbau von Wärmepumpen ist vor allem dort zu unterstützen und voranzutreiben, wo eine Versorgung über Wärmenetze wirtschaftlich nicht möglich ist oder nicht schnell genug realisiert werden kann.
IV. Eingeschränkte Rolle von Biomasse und Wasserstoff in der Gebäudewärmeversorgung
Biomasse (gasförmig, fest, flüssig) ist ein knapper und wertvoller Brennstoff, der unter Einhaltung strenger Nachhaltigkeitskriterien und bestenfalls am Ende einer stofflichen Nutzungskaskade nur dann zur Raumwärme- und Warmwasserbereitstellung genutzt werden sollte, wenn keine Alternative zur Verfügung steht. Der Einsatz fester Biomasse in dicht bebauten Siedlungsgebieten ist auch aus Immissions- und Gesundheitsschutzgründen nicht zu bevorzugen.
Wasserstoff wird in den nächsten Jahren vorrangig für die Dekarbonisierung industrieller Anwendungen eingesetzt. Der Einsatz von Wasserstoff in der gebäudenahen Wärmeerzeugung wird regelmäßig evaluiert und entsprechend als Option in der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt.
V. Deckung des Flächenbedarf für die kommunale Wärmeplanung hat hohe Priorität
Eine kombinierte Flächennutzung im Stadtraum (Mehrfachnutzung von Flächen) ist entscheidend, um die zentralen Wärmeversorgungslösungen erfolgreich umzusetzen. Der Flächenbedarf, der im Zuge der kommunalen Wärmeplanung für Energienetze und -erzeugungsanlagen entsteht, soll im Rahmen der künftigen Stadtplanung einen hohen Stellenwert erhalten.
Handlungsempfehlungen aus Gebäudesicht
Aus den Leitlinien lassen sich bereits Handlungsempfehlungen aus Gebäudesicht ableiten und in einen Entscheidungsbaum überführen.
Wenn bei Ihnen der Austausch einer Heizung ansteht, finden Sie hier Ihren individuellen Pfad zu einer zukunftsfähigen Wärmeerzeugungslösung: