Ziel und Zweck

Warum kommunale Wärmeplanung?

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
    • Sie lesen den Originaltext
Die Hamburger Wärmeplanung soll Möglichkeiten einer klimaneutralen Versorgung aufzeigen – und zwar ganz konkret für jede Straße und jedes Gebäude. Die Grafik zeigt Ihnen den Ablauf der Wärmeplanung.
Die Hamburger Wärmeplanung soll Möglichkeiten einer klimaneutralen Versorgung aufzeigen – und zwar ganz konkret für jede Straße und jedes Gebäude. Die Grafik zeigt Ihnen den Ablauf der Wärmeplanung. BUKEA / Tinkerbelle GmbH

Hamburg muss weg von fossilen Heizungen. Wie das wo am besten klappt, beantwortet die kommunale Wärmeplanung.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Hamburg und alle anderen Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans. Dieser zeigt auf, welche Heizoptionen vor Ort zur Verfügung stehen: Kann ein Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden? Wo sind Quartiersnetze für Nahwärme geplant? Und in welchen Stadtteilen sind Wärmepumpen empfehlenswert?

Wärmewende strukturiert angehen

Bis zum 30.06.2026 wird die Hamburger Wärmeplanung vorliegen. Zum ersten Mal wird ein strategisches Wärme-Zukunftsbild durch die nach WPG planungsverantwortliche Stelle (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft; Amt Energie und Klima) für Hamburg entwickelt. Die Planung informiert Hausbesitzer:innen, aber auch Genossenschaften und Wohnungsunternehmen, welche Heizungsoptionen wo zur Verfügung stehen. Mit Hilfe der Daten können sie sehen, welche Wärmeversorgungsoptionen für ihr Haus in Frage kommen – ob in St. Pauli, Dulsberg, Kirchwerder, Othmarschen oder Rothenburgsort. Empfehlenswert ist es immer, mit einer individuellen Energieberatung – zum Beispiel durch die Hamburger Energielotsen – zu klären, wie künftig klimaschonend geheizt wird. Auch für die Betreiber:innen von Energienetzen liefert die Planung wichtige Hinweise, denn sie müssen gegebenenfalls ihre Netze anpassen. 

Die Hamburger Wärmeplanung ist die entscheidende Planungsgrundlage für den Weg zu fossilfreiem Heizen. Ziel ist es, lokale Ressourcen zu erfassen, zu nutzen und klug zu vernetzen. So gelingen effiziente, sozialverträgliche und klimaneutrale Wärmelösungen.

Beim Heizen sind Lösungen vor Ort wichtig, denn anders als Strom kann Wärme nicht ohne größere Verluste über lange Distanzen transportiert werden. Um den Weg zu einer fossilfreien Wärmeversorgung zu ebnen, nimmt die Hamburger Wärmeplanung drei Handlungsfelder in den Blick:

  • Ausweitung der Wärmenetze (Verdichtung / Erweiterung Fernwärme, Planung neuer Quartiersnetze)
  • Dekarbonisierung der Wärmenetze durch Umstellung von fossilen auf erneuerbare Wärmequellen und Abwärme und Anpassung der Infrastruktur
  • Dekarbonisierung der dezentralen Wärmeversorgung durch Ersatz von Erdgas und Heizöl, zum Beispiel durch Wärmepumpen

Ziel: Hamburg soll 2040 CO2-neutral sein

Im Zentrum stehen zwei Fragen: Was sind die kosteneffizientesten Lösungen für eine fossilfreie Wärmeversorgung? Und mit welchen Maßnahmen können wir das schaffen? Der Umbau der Wärmeversorgung ist eine große Aufgabe und gelingt nicht von heute auf morgen. Aber Hamburg hat sich vorgenommen 2040 CO2-neutral zu sein – und das gilt selbstverständlich auch für das Heizen. Die notwendigen Investitionen müssen die Hamburgerinnen und Hamburger nicht allein tragen, dafür stehen verschiedene Fördertöpfe bereit. Informationen dazu finden Sie im Artikel zur Erneuerbare-Energien-Pflicht, aktuelle Tipps und Beratung rund um das Thema Förderung gibt’s bei den Hamburger Energielotsen.

Welchen Zusammenhang hat das Wärmeplanungsgesetz mit dem Gebäudeenergiegesetz?

Die 65% Erneuerbare-Energien-Pflicht (65%-EE-Pflicht) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einschließlich der dort festgelegten Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Erstellung eines Wärmeplans nach Wärmeplanungsgesetz. Damit soll es den Bürger:innen ermöglicht werden, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber das Inkrafttreten der 65%-EE-Pflicht an die Fristen zur Erstellung eines Wärmeplans gekoppelt. Für Hamburg bedeutet dies, dass bis zum 30. Juni 2026 der Wärmeplan aufgestellt sein muss und ab dann die 65%-EE-Pflicht greifen wird. Davor gelten die landesrechtlichen Verpflichtungen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

BMWSB – Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ)
energiewechsel.de – Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
BMWK – FAQ Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)

Zur Startseite

Kommunale Wärmeplanung
BUKEA

Kommunale Wärmeplanung

Informieren Sie sich über Wärmeplanung und Wärmenetze in Hamburg.