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Auflagen und Planung
Was Sie in Hamburg bei der Aufstellung einer Wärmepumpe beachten müssen
Bei der Planung einer Wärmepumpe gibt es einiges zu bedenken. Hier finden Sie Informationen, welche Auflagen es in Hamburg gibt.
Planen Sie, Ihr Haus in Hamburg mit einer Wärmepumpe auszustatten?
Gute Überlegung! Durch das Heizen mit erneuerbaren Energien sparen Sie Heizkosten, leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz - und können dafür Förderungen erhalten! Welche Voraussetzungen Sie bei der Planung einer Wärmepumpe in Hamburg beachten müssen, erfahren Sie hier.
Auflagen und Planungen
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Bauen Sie ein Gebäude? Dann kann die Wärmepumpe Teil des Baugenehmigungsverfahrens sein. Für die Aufstellung einer Wärmepumpe selbst benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Dennoch gibt es einiges zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Sie Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Gesamtlänge von drei Metern direkt an der Hauswand aufstellen. Dabei müssen Sie lediglich den technischen Mindestabstand einhalten, die der Hersteller vorschreibt. Die Abstandsregel von 2,5 Metern gilt somit für Wärmepumpen nicht mehr.
Auch in Vorgärten benötigen Sie bei der Aufstellung direkt an einer Hauswand keine Genehmigung für eine Wärmepumpe. Wichtig ist dabei, dass Sie den technischen Mindestabstand zur Außenwand des Gebäudes einhalten. Wenn Sie die Wärmepumpe frei im Vorgarten aufstellen möchten, müssen Sie vorher eine bauordnungsrechtliche Abweichung beantragen. In Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung und im Denkmalschutz ist eine Genehmigung erforderlich.
Ziel des Rücksichtnahmegebotes ist es, ein einvernehmliches Miteinander in der Nachbarschaft sicherzustellen. Luftwärmepumpen erzeugen funktionsbedingt Geräusche, die je nach Anlagentyp, Aufstellungsort, Abstand und Ausrichtung, belastend für die Umgebung sein kann. Um dies zu vermeiden, müssen Wärmepumpen Anforderungen an den Schallschutz erfüllen.
Achtung: Wird das Gebot der Rücksichtnahme nicht eingehalten, kann Ihre Nachbarschaft dagegen vorgehen. Beachten Sie daher bei der Aufstellung die folgenden Hinweise.
Eine Wärmepumpe verursacht Geräusche, durch die sich andere Menschen gestört fühlen können. Das müssen Sie bei der Installation berücksichtigen. In der Ausstellung der Hamburger Energielotsen im ELBCAMPUS in Hamburg-Harburg finden Sie betriebsbereite Wärmepumpen und können sich direkt einen Eindruck darüber verschaffen, wie viel Lärm eine Luftwärmepumpe wirklich verursacht.
Wichtig zu wissen: Wärmepumpen der neuesten Generation arbeiten deutlich leiser. Im Nachtbetrieb können sie ihre Lautstärke noch weiter herabsetzen. Sträucher oder auch Schallschutzwände können die Lautstärke zusätzlich reduzieren.
Damit sich niemand durch Wärmepumpen gestört fühlt, gelten die so genannten Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Die Einhaltung der Grenzwerte stellt nicht nur das Rücksichtnahmegebot sicher, sondern sorgt auch für Akzeptanz in der Nachbarschaft. Bei Energieberater:innen, den Hamburger Energielotsen oder dem Fachbetrieb Ihres Vertrauens können Sie sich vor dem Kauf Ihrer Wärmepumpe informieren, wie laut das Gerät am geplanten Aufstellort sein darf, damit Sie und die Menschen in Ihrer Nachbarschaft sich nicht gestört fühlen. Zudem gibt es zahlreiche Maßnahmen, mit denen Sie die Lautstärke reduzieren können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Gebäudeforum Klimaneutral.
Sind Sie in Ihrer Planung schon fortgeschritten und haben vielleicht sogar schon ein bestimmtes Modell im Blick? Dann können Sie sich mit dem Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpen oder dem Schallrechner des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die Lärmimmissionen einfach berechnen lassen. Das Ergebnis dient Ihnen als ein vereinfachter Lärmschutznachweis und ist zur Sicherstellung des Rücksichtnahmegebots notwendig.
Die Wärmepumpenpotenzialkarte ermittelt das Potenzial für Luftwärmepumpen in Ihrem Gebiet. Die Ergebnisse liefern Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zur Einhaltung der Grenzwerte, ersetzen jedoch nicht die Detailplanung vor Ort durch ein Fachunternehmen.
Damit Wärmepumpen funktionieren, benötigen sie ein Kältemittel. Das ermöglicht die Nutzung von Niedertemperaturwärme aus Außenluft, Erdreich und Wasser zur Beheizung von Gebäuden. Bei den Kältemitteln für Wärmepumpen spielen Umweltschutz und Sicherheit eine entscheidende Rolle.
Bisher wurden überwiegend synthetische Kältemittel eingesetzt, die früher die Ozonschicht schädigten und später ein hohes Treibhauspotenzial aufwiesen. Die F-Gase-Verordnung regelt, dass diese Kältemittel ab 2050 nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Aktuell sind immer mehr Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) erhältlich. Propan ist ungiftig und hat mit einem sogenannten Global Warming Potential (GWP) von drei ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Zudem besitzt es gute thermodynamische Eigenschaften, wodurch die Wärmepumpe effizienter arbeiten kann. Wer sich für Propan als Kältemittel entscheidet, erhält bei der Bundesförderung BEG EM einen Effizienz-Bonus von fünf Prozent. Allerdings ist Propan auch leicht entzündlich. Deshalb müssen Sie bei Wärmepumpen im Freien sicherstellen, dass bei einer Leckage kein Kältemittel in das Gebäude eindringen kann. Zudem müssen Sie darauf achten, dass keine Personen im Freien oder in angrenzenden Gebäuden gefährdet werden. Häufig geben die Hersteller spezielle Schutzzonen an, in denen sich während des Betriebs keine Zündquellen befinden dürfen.
Dies darf sich nicht im Schutzbereich befinden:
Gebäudeöffnungen, wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Flachdachfenster
Öffnungen von lüftungstechnischen Anlagen
Grundstücksgrenzen oder Nachbargrundstücke
Geh- und Fahrwege
Senkungen oder Bodenvertiefungen
offene Pumpenschächte
offene Einläufe in die Kanalisation
Abwasserschächte
Wenn die Sicherheitsanforderungen am Standort den Einsatz von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) unter 150 nicht zulassen, können Sie nach der F-Gase-Verordnung auch alternative Kältemittel mit einem GWP bis 750 einsetzen. Diese Kältemittel sind dann ebenfalls dauerhaft zugelassen. Eine gute Lösung ist beispielsweise das Kältemittel R32. Mit einem vergleichsweise niedrigen GWP von 675 trägt R32 deutlich weniger zur weltweiten Erwärmung bei, ohne dabei giftig oder hochentzündlich zu sein. Daher müssen Sie für dieses Kältemittel die oben genannten Sicherheitsanforderungen nicht einhalten.
Planen Sie eine Erdwärmepumpe? Bei der Nutzung von Erdwärme in Hamburg können viele Fragen auftauchen. Die wichtigsten Antworten und weitere Informationen haben wir im Leitfaden Erdwärmenutzung für Sie zusammengestellt. Insbesondere die Checkliste (Kapitel 10.1) liefert Ihnen schnell wichtige Hinweise und Empfehlungen.
Ob eine Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung für Sie die richtige Wahl ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von Fachplanenden beraten zu lassen. So können Sie individuelle Fragen schnell und effizient klären. Beratung und Informationen erhalten Sie ebenfalls bei den Hamburger Energielotsen.
Die Wärmepumpenpotenzialkarte kann Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern, ob Sie auf Ihrem Grundstück Erdwärme nutzen können. Mit diesen Informationen kann Ihr Fachbetrieb vor Ort eine detaillierte Planung durchführen. Weitere Informationen, auch über die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Erdwärmesonden, finden Sie auf unserer Webseite.
Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Wärmepumpe beantragen müssen? Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf einer Übersichtsseite zum Thema Erdwärmenutzung. Von dort aus gelangen Sie zu den einzelnen Anlagentypen und können so schnell herausfinden, welche Genehmigungen Sie für Ihre Wärmepumpe in Hamburg benötigen.
Generell gilt: Geothermische Anlagen können sich gegenseitig beeinflussen, wenn der Abstand zu gering ist. Daher sollte der Abstand zwischen zwei Anlagen mindestens zehn Meter betragen – oder fünf Meter bis zur eigenen Grundstücksgrenze.
Planen Sie eine Wärmepumpe? Dann informieren Sie die Hamburger Energienetze. Die Hamburger Energienetze als städtischer Verteilungsnetzbetreiber prüfen vor dem Einbau einer Wärmepumpe, ob die Voraussetzungen im Netz und bei Ihnen erfüllt sind. Dazu ist ein Antrag auf Anschluss Ihrer Wärmepumpe erforderlich. Falls nötig, können die Hamburger Energienetze das Hausanschlusskabel und den Hausanschlusskasten bei Ihnen erweitern. Die Hamburger Energienetze informieren Sie gerne über die neuen Netzentgelte und das verpflichtende Anmeldeverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz.
Erneuerbare Energien sind in Hamburg Pflicht. Ein Viertel des gesamten CO2-Ausstoßes in der Stadt geht auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Es ist wichtig, dass fossile Energieträger wie Gas, Kohle und Öl durch saubere Energien ersetzt werden. Nur so kann Hamburg die Wärmewende schaffen. Wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungstausch und Neubau sein muss, regeln zwei Gesetze: Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch Heizungsgesetz genannt.
Rechtlich bedeutet das für Sie: Wenn Sie heute Ihre Heizung erneuern, müssen Sie dafür sorgen, dass mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Spätestens ab Ende Juni 2026 steigt dieser Anteil bei einem Heizungstausch auf 65 Prozent. Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten müssen schon heute zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.