Hamburgs Grünflächen, Parks, Bäume und Kleingärten sind nicht nur wertvolle Erholungsräume, sondern stehen auch unter besonderem gesetzlichen Schutz. Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln, wie das Stadtgrün erhalten, gepflegt und weiterentwickelt werden muss. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit der Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün und sichern die Lebensqualität in unserer Stadt. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben:
Grünanlagengesetz und zugehörige Verordnung
Das Hamburger Grünanlagengesetz sagt aus, welche Arten öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen es gibt und dass die Zweckbestimmung Gesundheit und Erholung der Bevölkerung ist. Es ist auch festgelegt, dass Nutzungen, die nicht der Zweckbestimmung entsprechen, einer Erlaubnis bedürfen.
Die zugehörige Verordnung definiert, wie die Grün- und Erholungsanlagen genutzt werden dürfen und welche Verhaltensregeln dort gelten.
Ziel ist es, allen Hamburger:innen Erholung in der Stadt zu ermöglichen und einen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung zu leisten und die Grünanlagen durch die Verhaltensregeln dauerhaft attraktiv zu erhalten.
Das Grünanlagengesetz in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Die zugehörige Verordnung finden Sie unter folgendem Link.
Handlungsrahmen für Sondernutzungen
Der Handlungsrahmen für Sondernutzungen stellt eine ergänzende Verwaltungsvorschrift dar. Diese erläutert, welche über die Zweckbestimmung hinausgehenden temporären Nutzungen über einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden können. Der Handlungsrahmen stellt eine Arbeitshilfe für eine gleichartige Bescheidung der Anträge dar. Sondernutzungserlaubnisse können nur gegen Gebühr erteilt werden. Erlaubnisse sind i.d.R. in den Fachämtern Management des öffentlichen Raumes der Bezirksämter zu beantragen.
Der Handlungsrahmen befindet sich hier
Baumschutzverordnung
Die Hamburger Baumschutzverordnung schützt Bäume im Stadtgebiet vor ungenehmigter Fällung oder Beschädigung. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen eine Fällung erlaubt ist. Ziel ist es, den wertvollen Baumbestand in Hamburg zu erhalten und das Stadtklima zu verbessern.
Die Baumschutzverordnung in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Denkmalschutzgesetz
Das Denkmalschutzgesetz schützt historische Parks, Gärten und Einzelbäume, die als Gartendenkmale eingestuft sind. Es regelt, wie diese besonderen Grünanlagen erhalten, gepflegt und weiterentwickelt werden dürfen. Veränderungen an denkmalgeschützten Anlagen bedürfen einer besonderen Genehmigung, um das kulturelle Erbe zu bewahren.
Das Denkmalschutzgesetz in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz schützt Kleingartenanlagen und regelt deren Nutzung, Pacht und Erhalt. Es stellt sicher, dass Kleingärten als grüne Oasen in der Stadt erhalten bleiben und für Erholung, Naturerleben und den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden können.
Das Bundeskleingartengesetz in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch ist das zentrale Gesetz für die Stadtplanung in Deutschland. Es schreibt vor, dass bei der Entwicklung von Baugebieten ausreichend Grünflächen, Parks und Erholungsräume eingeplant werden müssen. Das BauGB sichert so die Integration von Stadtgrün in die wachsende Stadt und sorgt für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Das Baugesetzbuch in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz von Natur und Landschaft in ganz Deutschland. Es bildet die Grundlage für den Erhalt von Biotopen, Artenvielfalt und ökologisch wertvollen Flächen – auch im städtischen Raum. Das Gesetz verpflichtet Städte wie Hamburg, Natur- und Landschaftsschutz in allen Planungen zu berücksichtigen.
Das Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HmbAG zum BNatSchG)
Das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz setzt die bundesweiten Vorgaben auf Landesebene um und regelt spezifische Belange des Naturschutzes in Hamburg. Es konkretisiert, wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biotope in Hamburg ausgewiesen und geschützt werden.
Das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils aktuellen Version kann unter diesem Link angeschaut werden.
Diese Gesetze und Verordnungen bilden das rechtliche Fundament für den Schutz und die Entwicklung von Hamburgs Stadtgrün. Sie sorgen dafür, dass Parks, Bäume, Kleingärten und Naturräume auch in Zukunft für alle Hamburger:innen erhalten bleiben und weiter wachsen können.