Die Förderung ist nur möglich bei freiwilligen Begrünungsmaßnahmen. Wann gilt eine Begrünungsmaßnahme als freiwillig?
Freiwillig sind alle Dach- und Fassadenbegrünungen, die nicht aufgrund einer städtischen Verpflichtung hergestellt werden.
Eine Verpflichtung kann zum Beispiel in der Baugenehmigung, in einem städtebaulichen Vertrag oder im Bebauungsplan aufgenommen sein. Außerdem sind solche Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen nicht freiwillig, die als Kompensation im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgesehen sind.
Warum werden nur freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen gefördert?
Wenn eine Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahme verpflichtend ist, darf sie nach geltendem Haushaltsrecht in der Landeshaushaltsordnung nicht mit städtischen Mitteln finanziell gefördert werden.
Eine städtische finanzielle Förderung ist nur dann möglich, wenn die mit der Förderung angestrebten Ziele ohne Förderung nicht erreicht werden können. Wenn die Begrünung bereits verpflichtend ist, werden die Ziele über die Verpflichtung erreicht und eine Förderung ist dann nicht erlaubt.
Zu welcher Gebäudegruppe zählen (nicht städtische) Schulen und Kindertagesstätten?
Schulen und Kitas zählen zu den „sonstigen Gebäuden“, die bei Neubauten mit 12 cm Substratdicke zu begrünen sind.
Ausnahmen bilden zum Beispiel Sporthallen oder ähnlich frei tragende Gebäude, die zu den Gewerbebauten mit 8 cm Substratdicke auch bei Neubauten zu rechnen sind. Hier muss im Einzelfall in Abhängigkeit von der Nutzung und Konstruktion differenziert entschieden werden.
Muss bei der Planung eines Gründachs ein Statiker hinzugezogen werden und was kostet dies?
Jedes Gebäude und Dach ist sehr spezifisch. Daher lässt sich nicht pauschal beantworten, ob ein existierendes Dach das Gewicht eines Gründachs tragen kann.
Einen ersten Hinweis liefert die Dachauflage Kies. Ist ein Kiesdach vorhanden, würde voraussichtlich das Dach nach dem Abräumen des Kieses auch eine extensive Dachbegrünung tragen. Ein Kiesdach ist von den Lasten her vergleichbar mit denen eines extensiven Gründachs. Zuerst sollten Sie bei einem existierenden Dach schauen, ob Architektur- bzw. Bestandspläne vorhanden sind. Anhand dieser kann ein Statiker in der Regel eine erste Einschätzung abgeben. Ein Statiker kann das Dach auch vor Ort begutachten und eine Einschätzung abgeben oder eine neue statische Berechnung erstellen. Was hier für Kosten anfallen, lässt sich nur im Einzelfall klären. Auch hier sollte man nach Möglichkeit anhand vergleichender Angebote das günstigste Angebot wählen.
Statiker in Hamburg finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau (http://www.hikb.de). Unter der Rubrik Ingenieursuche finden Sie eine Liste Expertensuche und hier wiederum ist eine Büroliste zur „Tragwerksplanung, statischen Berechnung“ zu finden.
Fragen zum Förderprogramm finden Sie unter "Sie haben Fragen zur Förderung?" auf der Förderprogrammseite.
Sie haben weitere Fragen zur Hamburger Gründachstrategie? Schicken Sie uns gerne Ihre Frage per eMail an gruendach@bukea.hamburg.de
Alle Fragen werden so zeitnah wie möglich von der Behörde für Umwelt und Energie beantwortet. Um die Bearbeitungsdauer gering zu halten, bitten wir, nur solche Fragen zu stellen, die sich konkret auf Hamburgs Gründachstrategie beziehen und sich nicht bereits aus den veröffentlichten Informationen ergeben. Bei Fragen zu der Förderung von Dachbegrünungsmaßnahmen richten Sie sich bitte direkt an die Hamburgische Investitions- und Förderbank unter energie@ifbhh.de.