Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege gehört zur Herstellung einer Dachbegrünung. Nachdem die Pflanzen eingebracht sind, wird sichergestellt, dass die Vegetation anwächst und sich etabliert. In der Regel zieht sich die Fertigstellungspflege über ein ganzes Jahr hindurch, insbesondere über Sommer und Winter. Ohne die Vergabe und Ausführung der Fertigstellungspflege ist das Erreichen des geplanten Vegetationsziels gefährdet, was wiederum Auswirkungen auf mögliche Mängelansprüche haben kann. Verzichtet der Auftraggeber auf die Fertigstellungspflege, erfolgt die Bauabnahme direkt nach der Vegetationsausbringung. Der Auftragnehmende muss den Auftraggebenden auf die Folgen einer fehlenden Fertigstellungspflege hinweisen. Im Rahmen der Fertigstellungspflege können bei Extensivbegrünungen je nach Vegetationsform 1 – 2 Pflegegänge pro Jahr erforderlich werden.
Abnahmefähiger Zustand
Ist die Vegetation etabliert und fertig ausgebildet, kann die Dachbegrünung abgenommen werden. Die Vegetationsdecke muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett geschlossen sein, jedoch sind je nach Begrünungsart und Vegetationsaufbringung bestimmte Abnahmekriterien nach der Dachbegrünungsrichtlinie zu erfüllen. Bei Ansaaten und Sprossenaussaat sollte beispielsweise der gleichmäßige Bestand im ungeschnittenen Zustand eine projektive Deckung von mindestens 60 Prozent aufweisen. Unter Deckungsgrad ist der Anteil an Bedeckung der Dachfläche durch die Pflanzen und deren Schattenwurf bei senkrechter Sonneneinstrahlung zu verstehen. Fremdvegetation wird bei der Bestimmung des Deckungsgrads nicht anerkannt. Der jahreszeitlich bedingte Zustand der Vegetation ist jedoch zu berücksichtigen. Die Abnahme soll erst dann erfolgen, wenn die Begrünung sowohl eine Trocken- als auch eine Frostphase überdauert hat. Das heißt, dass die Abnahme in der Regel etwa ein Jahr (12 – 15 Monate) nach dem Ausbringen der Vegetation durchgeführt wird. Die Monate April bis Oktober sind sehr gut für eine Abnahme geeignet, da die Pflanzen im besten Habitus stehen.
Erhaltungspflege
Auch nach der Fertigstellung muss ein Dach weiterhin, egal ob begrünt oder nicht, regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Bei begrünten Dächern kommt eine Pflege hinzu. Extensive Gründächer haben einen geringeren Pflegeaufwand. Bei einem intensiven Gründach muss mit einer Pflege ähnlich wie bei einem ebenerdigen Garten gerechnet werden. Fehlt eine regelmäßige und fachgerechte Pflege, kann dies beispielsweise zu einer Gras-Gehölz-Vegetation und einem eher artenarmen Dach führen. Die Pflanzenentwicklung kann so stark voranschreiten, dass selbst mit großem Pflegeaufwand die ursprünglich gewünschte Zielvegetationsform nicht wiederhergestellt werden kann. Begrünte Dächer unterliegen einer natürlichen Vegetationsentwicklung in Abhängigkeit vom Gründachaufbau und den örtlichen Gegebenheiten. Bei Extensivbegrünungen wird sich die standortgerechte Vegetationsform erst nach Jahren ausbilden. Zu beachten sind klimatische, witterungsbedingte, bauwerk- und pflanzenspezifische Faktoren. Die Vegetation auf Dächern durchlebt, wie die Pflanzen auf ebenerdigen Standorten, den Wechsel der Jahreszeiten und zeigt ein für die Jahreszeit typisches Erscheinungsbild.
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme im Anschluss an die Fertigstellungspflege. Sie dient dazu, dass sich die bereits vorhandene Vegetation noch weiter etabliert. Daher sind im Rahmen der Unterhaltungspflege auch vermehrte Pflegeleistungen notwendig. Art und Umfang der Pflegemaßnahmen richten sich nach dem vorgesehenen Begrünungsziel und den Standortverhältnissen. Sobald das gewünschte Vegetationsziel erreicht ist, geht die Entwicklungspflege i. d. R. nach drei Jahren in die Unterhaltungspflege über.
Wartung
Die Wartung muss bei begrünten und unbegrünten Dächern durchgeführt werden. Damit lässt sich die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen und technischen Einrichtungen sowie der Dachabdichtung, von deren An- und Abschlüssen und Durchdringungen sicherstellen. Die Wartung umfasst die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit, ggf. Reinigen, Nachbessern und Wiederherstellen des Sollzustandes.
In der Regel können bei extensiven Gründächern 1 – 4 Pflegegänge pro Jahr (im Frühjahr und Herbst) erforderlich werden. Der Kostenrichtwert der jährlichen Pflege liegt bei etwa 1 – 4 Euro/m² und hängt von Flächengröße, Gründachaufbau und Begrünungsziel ab.
Bei intensiven Dachbegrünungen können 4 -8 Pflegegänge pro Jahr erforderlich sein. Der Kostenrichtwert der jährlichen Pflege liegt bei etwa 4 – 8 Euro/m² und hängt von Flächengröße, Gründachaufbau und Begrünungsziel ab.
Durch die Pflege Ihres Gründachs werden folgende Vorteile erzielt:
- Das vorgesehene Begrünungsziel und die vorgesehenen Funktionen der Dachbegrünung erreichen und erhalten
- Auf den Erhalt der geplanten Vegetation Einfluss nehmen
- Unerwünschten Fremdbewuchs vermeiden
- Funktionsfähigkeit der Dachabdichtung verlängern
- Gebrauchstauglichkeit von technischen Einrichtungen sicherstellen
- Grundlage für die direkte bzw. indirekte Förderung oder Bezuschussung der Dachbegrünung erhalten
- Werterhaltung der Bausubstanz steigern
- Kontrollmöglichkeiten nach Extrembeanspruchungen (Sturm, Hagel, …)
- Brandschutzrechtliche Anforderungen erfüllen
- Nachhaltige Funktionsfähigkeit als ökologische Minderungsmaßnahme sicherstellen
- Folgeschäden / Folgekosten minimieren
- Das positive Erscheinungsbild der Dachbegrünung erhalten
- Positive Wirkung auf den Menschen
Die Aufwendungen für Pflege und Wartung von Dachbegrünungen sparen Folgekosten. Wird dagegen auf eine Durchführung von Pflege- und Wartungsmaßnahmen verzichtet, muss der Bauverantwortliche später mit zusätzlichem Aufwand sowie früher einsetzenden Instandsetzungskosten rechnen.
Bei Extensivbegrünungen können folgende Pflegeleistungen erforderlich werden:
- Unerwünschten Bewuchs entfernen.
- Kiesstreifen und Plattenbeläge von Bewuchs freihalten. Wenn aus Brandschutzgründen angelegt, grundsätzlich komplett von möglicher Brandlast freihalten (Handarbeit).
- Im Bedarfsfall düngen, wenn die Pflanzen Nährstoffmangel anzeigen. Bspw. bei Sedum wird Nährstoffmangel durch eine auffällige Rotfärbung erkenntlich. In der Regel einmal im Jahr (vorzugsweise im Frühjahr) düngen. Richtwert: 5 g N/m² pro Jahr in Form eines ummantelten Langzeitdüngers. Gleichmäßige Ausbringung mit Streuwagen.
- Wässern. Nur im Bedarfsfall (bei länger anhaltender Trockenheit) mit Regner oder per Schlauch.
- Mähen. Möglichst nach der Blüte mit einem Freischneider.
- Schnittgut, Laub und Unrat entfernen. In Säcken sammeln und dem Grünschnittkompost zuführen.
- Fehlstellen mit Saatgut bzw. Flachballenstauden der ursprünglich ausgeschriebenen Arten nachsäen oder pflanzen.
- Substrat bei Erosion nachfüllen. Besonders wichtig bei Schrägdachbegrünungen. Dabei Substrat für Einschicht- bzw. Mehrschichtbauweise verwenden.
- Pflanzenschutz. Die Verwendung von „chemischen Pflanzenschutzmitteln“ ist aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes verboten und bedarf einer fallweisen Freigabe der zuständigen Behörde.
Bei Intensivbegrünungen können folgende Arbeiten anfallen:
- Unerwünschten Bewuchs entfernen.
- Schnittarbeiten an Gehölzen je nach Jahreszeit und Entwicklungsstand mit Garten- bzw. Heckenschere.
- Schnittgut, Laub und Unrat entfernen.
- In Säcken sammeln und dem Grünschnittkompost zuführen.
- Kiesstreifen und Plattenbeläge freihalten von unerwünschtem Bewuchs. Wenn aus Brandschutzgründen angelegt, grundsätzlich komplett von möglicher Brandlast freihalten.
- In der Regel jährlich düngen. Richtwert: 5 g N/m² pro Jahr in Form eines ummantelten Langzeitdüngers. Mit Streuwagen oder per Hand ausbringen.
- Wässern. Da bei Intensivbegrünungen häufig eine automatische Bewässerung vorhanden ist, gilt die Handbewässerung mit dem Schlauch im Bedarfsfall für Solitärgehölze bzw. in der Anwuchsphase.
- Bei Fehlstellen bzw. Ausfall nachpflanzen. Artenliste der Ausschreibung beachten.
- Substrat bei Erosion nachfüllen. Geeignetes Substrat für Mehrschichtbauweise verwenden.
- Pflanzenschutz. Die Verwendung von „chemischen Pflanzenschutzmitteln“ ist aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes verboten und bedarf einer fallweisen Freigabe der zuständigen Behörde.
- Mulchen. Bei Bedarf und Rücksprache mit dem Planer mit Rindenmulch oder Splitt.
- Winterschutzmaßnahmen. Automatische Bewässerung abstellen, Wasserleitungen entleeren und Wasseranstau absenken.
- Verankerungen überprüfen und nachziehen. Nicht mehr erforderliche Verankerungen entfernen.
- Bewässerungsanlage kontrollieren und Funktion prüfen. Testläufe, An- und Abstellen.