Förderprogramm Dachbegrünung
Bis Ende 2026 können Grundeigentümer Zuschüsse für den Bau von Gründächern und Grünen Fassaden beantragen. Mit der Hamburger Gründachförderung werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg gefördert. Die Förderung wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die freiwillig durchgeführt werden und nicht aufgrund rechtlicher Regelungen erforderlich sind. Die Beantragung der Fördermittel ist möglich ab einer geplanten Nettovegetationsfläche von 20 Quadratmetern und bei einer Dachneigung bis zu 30 Grad. Bei Gewerbegebäuden, Garagen und Carports (Neubau und Bestand) sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden muss die durchwurzelbare Substratdicke mindestens acht Zentimeter betragen. Bei Neubauten von Wohn- und Bürogebäuden sowie sonstigen Gebäuden gilt eine Substratdicke von zwölf Zentimetern.
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer und kleine Unternehmen, die sich für ein Gründach ab 20 Quadratmeter Größe entscheiden, gibt es einen einmaligen Zuschuss von pauschal 60 Prozent der Herstellungskosten für die Dachbegrünung, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mittlere und große Unternehmen profitieren von einer 50, bzw. 40 prozentigen pauschalen Förderung.
Für die Kombination mit solarer Energiegewinnung auf dem Dach, wird die Unterkonstruktion der Anlage mit 50,00 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche für alle Antragstellenden bezuschusst.
Durch ergänzende Zuschüsse, wie bspw. eine Förderung zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Bestandsdächern für ein Solar-Gründach, kann die Förderung für private und für gewerblich tätige Antragstellende erweitert werden.
Die Förderung erhalten ausschließlich Eigentümer, die ihr Dach freiwillig begrünen, also ohne rechtliche Auflage. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Gebäude. Alle Details zur Gründachförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Weitere Infos bei der IFBHH
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Bei allen anderen Fragen rund um das Förderprogramm zur Gründachstrategie stehen Ihnen die Ansprechpartner der Hamburgischen Investitions- und Förderbank zur Verfügung. Auch für andere Maßnahmen bei Nichtwohngebäuden können Sie von der IFB gefördert werden. Siehe Übersicht.
Beratungstermine – nur nach telefonischer Absprache – in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 16 Uhr
Gebühr für das Niederschlagswasser
Mit der Niederschlagswassergebühr ist 2012 ein Anreizsystem zur langfristigen Geldeinsparung eingeführt worden, denn für begrünte Dächer müssen in Hamburg nur 50 % der Niederschlagswassergebühr gezahlt werden, statt 0,73 €/m² also nur 0,365 €/m².