Die vergangenen Jahrzehnte führte der starke Druck auf dem Wohnungsmarkt im Hamburger Stadtgebiet zu Nachverdichtungen und der Entwicklung neuer Baugebiete. Dieser Flächendruck wirkt sich insbesondere auf die Versorgung mit grünen Freiräumen aus. Im Mai 2018 reichte die vom NABU gegründete Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ rund 23.000 Unterschriften Hamburger Bürgerinnen und Bürger ein, die sich für den Erhalt des Grünflächenanteils in der Stadt und dessen Schutz vor Bebauung aussprachen. Dies führte zu Verhandlungen der Regierungsfraktionen und dem NABU. Die beiden Parteien erzielten eine Einigung, die im April 2019 von der Hamburger Bürgerschaft als „Vertrag für Hamburgs Grün“ beschlossen wurde (Drs.21/16980). Darin werden umfassende Ziele für den Erhalt und die Entwicklung von Hamburgs Grün festgehalten.
Was wurde beschlossen?
Die Vereinbarung enthält für eine deutsche Großstadt bisher einmalige Regelungen zum Schutz und zur Entwicklung der Grün- und Freiflächen, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausreichen. Es werden darin sowohl Aussagen zur Quantität als auch zur Qualität der grünen Freiräume getroffen.
Das umfasst zum einen Festlegungen über den Flächenanteil geschützter Räume (z.B. Naturschutzgebiete), die vor allem in den Außenbezirken der Stadt liegen. Darüber hinaus geht es aber auch um die grünen Freiräume der inneren Stadt. Auch hier gilt es, Freiräume für die Erholung, das Stadtklima und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen.
Schutzkulisse Grünes Netz
Eine wichtige Bedeutung kommt dabei dem Grünen Netz als stadtweites Freiraumgerüst zu: Für Flächen in den Grünen Ringen, den Landschaftsachsen (der Innenstadt bis einschl. 2. Grüner Ring) und anderen bestehenden Park- und Grünanlagen gilt nun, dass keine Bebauung mehr ermöglicht werden soll (Karte s.u.). Bestehendes Baurecht bleibt davon unberührt. Sollten kleinflächig dennoch Grünflächen beansprucht werden, hat sich die Stadt Hamburg verpflichtet, diese durch den Neubau oder die Aufwertung öffentlicher Grünflächen zu kompensieren. In der Bürgerschaft wird jährlich über die Umsetzung berichtet.
Das Grüne Netz wächst
Der Vertrag für Hamburgs Grün schreibt darüber hinaus fest, dass der Anteil der öffentlichen Grünanlagen zukünftig noch ansteigen soll. Ziel ist, alle Bewohner:innen Hamburgs ausreichend mit Grün zu versorgen. Parallel zum Wohnungsbau sind deshalb immer auch öffentliche Parks und Grünanlagen zu entwickeln.
Mehr Informationen und Originaltexte
Der Bürgerschaftsbeschluss zur Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten (April 2019) ist in der Drucksache 21/16980 dokumentiert. In 20 Petita werden darin die konkreten Ziele für den Erhalt von Hamburgs Grün ausformuliert.
Ein Petitum (Nr. 17) betrifft den Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinne, in dem Zuständigkeiten für die Umsetzung dieser Ziele festgeschrieben und Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen geregelt wird. Dieser Vertrag für Hamburgs Stadtgrün wurde im Juni 2021 wurde zwischen Fachbehörden, den Bezirksämtern und wichtigen Planungsträgern wie der IBA GmbH, Hochbahn, Hamburg Wasser und weiteren städtischen Betrieben geschlossen und unterzeichnet. Er präzisiert das Arbeitsprogramm für die Vertragsparteien.
Die Hamburger Bürgerschaft wird jährlich über die Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün informiert. Für das Jahr 2023 liegt der Bericht als Senatsdrucksache 2024-01207 vor.