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Das Landschaftsprogramm

Hamburg - Die grüne Metropole an der Elbe

Trotz steigender Einwohnerzahlen und einem steigenden Flächenbedarf für Wohnen, Freizeit, Arbeiten und Gewerbe, ist Hamburg bis heute eine grüne Großstadt.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 363), ist dafür mit entscheidend gewesen. Die gesetzliche Grundlage für das Landschaftsprogramm sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die zuständige Behörde hat somit den Planungsauftrag, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg festzulegen und bei Bedarf bzw. anlassbezogen fortzuschreiben. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt das Landschaftsprogramm zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

Mit dem Landschaftsprogramm werden z. B. bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tierarten, unverzichtbare Lebensräume von Tieren und Pflanzen gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Zum Landschaftsprogramm gehört die Karte Arten- und Biotopschutz sowie der Erläuterungsbericht.

Hinweis

Den aktuellen Stand zum Landschaftsprogramm und zur Karte Arten- und Biotopschutz  finden Sie in den Geoportalen der Stadt Hamburg:
http://www.geoportal-hamburg.de/geo-online/ und im Planportal

Die unten auf der Startseite des Landschaftsprogramms eingestellten Pdf-Dateien werden nur einmal jährlich erstellt. Bitte beachten Sie den Bearbeitungsstand. 

Das Landschaftsprogramm

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Funktion und Zielsetzung

Gesamtstädtische Entwicklungsplanung

Das Landschaftsprogramm mit seinen Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist für Politik und Verwaltung grundlegend. Bei Planungen und sonstigen Entscheidungen sind die Inhalte des Landschaftsprogramms, insbesondere die dargestellten Freiflächen, zu berücksichtigen. Somit dient es als Steuerungsinstrument für die von Entwicklung von Natur und Landschaft auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Grüne Ziele für die Stadt

Aufbau und Inhalt

Das Planwerk des Landschaftsprogramms besteht aus der Karte Landschaftsprogramm und der Karte Arten- und Biotopschutz, jeweils im Maßstab 1:20.000, und einem ausführlichen Erläuterungsbericht.

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Material zum Landschaftsprogramm

Freiraumverbundsystem

Hier finden Sie die aktuelle Karte des Freiraumverbundsystems und die detaillierten Entwicklungspläne für den 2. Grünen Ring

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Änderungen des Landschaftsprogramms

Das Landschaftsprogramm kann ergänzt oder geändert werden, wenn sich dafür eine fachliche Notwendigkeit ergibt. Eine Ergänzung kann z.B. eine konkretisierende Darstellung für Teilflächen der Stadt sein.

Kontakt

Andreas Schultz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft