Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 363), ist dafür mit entscheidend gewesen. Die gesetzliche Grundlage für das Landschaftsprogramm sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die zuständige Behörde hat somit den Planungsauftrag, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg festzulegen und bei Bedarf bzw. anlassbezogen fortzuschreiben. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt das Landschaftsprogramm zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.
Mit dem Landschaftsprogramm werden z. B. bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tierarten, unverzichtbare Lebensräume von Tieren und Pflanzen gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Zum Landschaftsprogramm gehört die Karte Arten- und Biotopschutz sowie der Erläuterungsbericht.
Hinweis
Den aktuellen Stand zum Landschaftsprogramm und zur Karte Arten- und Biotopschutz finden Sie in den Geoportalen der Stadt Hamburg:
http://www.geoportal-hamburg.de/geo-online/ und im Planportal
Die unten auf der Startseite des Landschaftsprogramms eingestellten Pdf-Dateien werden nur einmal jährlich erstellt. Bitte beachten Sie den Bearbeitungsstand.