2045 will Hamburg CO2-neutral sein – das steht im Hamburger Klimaplan. Neben konkreten Reduktionszielen enthält der Plan Maßnahmen und Strategien, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Im Dezember 2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Klimaschutzstärkungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das im Jahr 2020 bereits umfassend novelliert wurde, fortentwickelt. Das neue HmbKliSchG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung entstehen erhebliche Mengen an CO2-Emissionen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und Kohleausstieg spielen daher eine zentrale Rolle bei der Reduktion der Hamburger CO2-Emissionen.
Bürogebäude, Werkstätten, Bäckereien - Im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) lässt sich CO2 vor allem beim Energieverbrauch und bei Prozessen einsparen.
Fahrrad, ÖPNV, Car-Sharing - Im Sektor Verkehr und Mobilitätswende lässt sich CO2 vor allem durch den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel einsparen.
Über die Sektoren der Verursacherbilanz hinaus betreibt Hamburg Klimaschutz in vielen weiteren Feldern, die den Weg hin zu einer klimafreundlichen Gesellschaft unterstützen.
Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für Hamburg fest und zeigt auf, mit welchen Maßnahmen der Senat diese Ziele erreichen will. 2023 wurde er zum zweiten Mal fortgeschrieben, also aktualisiert und angepasst. Alle Einwohner:innen Hamburgs wurden vom 16. Januar bis 06. Februar eingeladen ihre Ideen und Vorschläge zu neuen Maßnahmen in einer Online-Beteiligung einzubringen.
Im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans wurden im Auftrag der BUKEA von einem Konsortium unter Leitung des Hamburg Instituts Szenarien zum Erreichen neuer und ambitionierterer Klimaschutzziele entwickelt.