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FAQs: Pflicht zur Einbindung von Erneuerbaren Energien

Für mehr erneuerbare Energie setzt die Stadt auf eine umfassende Nutzung der Dachflächen. Bereits seit 2023 müssen bei Neubauten Photovoltaikanlagen errichtet werden. Neu ab 2024 ist, dass auch bestehende Gebäude bei Dacherneuerungen eine Photovoltaikanlage vorzusehen ist. Für Neubauten und bestehende Gebäude, deren Dach saniert wird, gilt zudem eine Mindestbelegungsfläche mit Photovoltaik. In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten zur Photovoltaikpflicht, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern werden.

Heizungstausch

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Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien

Hier beantworten wir wichtige Fragen zum Hamburger Klimaschutzgesetz und der Pflicht zur Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungsaustausch.

FAQs Übersicht

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