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frontale Fotoaufnahme vom Hamburger Rathaus

Klimaplan und Klimaschutzgesetz

2045 will Hamburg CO2-neutral sein – so ist es im Hamburger Klimaplan festgeschrieben. Das neue Klimaschutzstärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

LGV
Fahrplan zur CO2-Neutralität

Der Hamburger Klimaplan – kurz und knapp

2045 will Hamburg CO2-neutral sein – das steht im Hamburger Klimaplan. Neben konkreten Reduktionszielen enthält der Plan Maßnahmen und Strategien, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

LGV
von der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet

Klimaschutzstärkungsgesetz

Im Dezember 2023 hat die Hamburger Bürgerschaft das Klimaschutzstärkungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das im Jahr 2020 bereits umfassend novelliert wurde, fortentwickelt. Das neue HmbKliSchG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

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Das Hamburgische Klimaschutzgesetz

LGV
HmbKliSchG

Gesetzestext

Hier finden Sie die Gesamtfassung des aktuellen Klimaschutzgesetzes auf „Landesrecht online“.

LGV
Gesetzesänderung

Novellierung des HmbKliSchG

Die Hamburger Bürgerschaft hat das Klimaschutzstärkungsgesetz verabschiedet. Das neue HmbKliSchG ist zum 01.01.24 in Kraft getreten.

LGV
FAQs

FAQs zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes

Wen betrifft die PV-Pflicht? Wichtige Fragen und Antworten zur Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.

Der Hamburger Klimaplan

LGV
Klimaschutzpolitik wirkt

Wo stehen wir beim Klimaschutz in Hamburg?

Hamburgs CO2-Ausstoß sinkt, es sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig.

LGV
Bis 2045 CO2-neutral

Neue Hamburger Klimaschutzziele

Die Stadt Hamburg verfolgt ehrgeizige Ziele zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen. Die...

LGV
Für mehr Wirksamkeit

Controlling im Klimaschutz

Der Senat prüft, wie Klimaschutzmaßnahmen wirken und steuert gegebenenfalls nach.

LGV
Hamburger Klimaplan

2. Fortschreibung des Hamburger Klimaplans

Der Hamburger Senat setzt ambitionierte CO2-Ziele für 2030 und 2045 und bringt den klimafreundlichen Umbau der...

Hamburg zieht an beim Klimaschutz

Wichtige Änderungen ab 2024

ZEBAU GmbH
Solarenergie

Photovoltaik-Pflicht

Strom vom Dach: Für Neubauten sind Photovoltaikanlagen in Hamburg Pflicht. Wer sein Dach saniert, muss ab 2024 ebenfalls Photovoltaik installieren lassen.

AdobeStock / Vlajko611
Wärmewende

Direktes Heizen mit Strom – damit ist in Hamburg Schluss

Hamburg muss gegensteuern – festinstallierte Stromdirektheizungen sind energetisch ineffizient

AdobeStock / Kara
Energiesparen

Sommerlicher Wärmeschutz

Hitze draußen halten mit Sonnenschutz: In Hamburg haben bauliche Maßnahmen, die Gebäude ohne Strom kühl halten, Vorrang vor Klimaanlagen.

BUKEA / Isadora Tast
Stellflächen nutzen

Solarstrom vom Parkplatzdach

Ab 2024 müssen neue Parkplätze mit Photovoltaikanlagen überdacht werden. So soll mehr Strom aus regenerativen Quellen erzeugt werden.

Isadora Tast
Klug kombiniert

Solargründach-Pflicht ab 2027

Solarmodule und Dachbegrünung kombiniert: Ab 2027 werden Solargründächer in Hamburg Pflicht. Wer schnell investiert, bekommt Fördermittel.

Adobe Stock / Radekcho-ki-generiert
Neue Heizung

EE-Wärmepflicht

Viele Menschen in Hamburg stellen sich die Heizungsfrage: Muss ich meine Anlage erneuern? Wie hoch ist der Pflichtanteil für erneuerbare Energien? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? Ein Überblick.

Was bedeutet eigentlich..?

LGV
Begriffe des Hamburger Klimaplans

Was bedeutet eigentlich..?

Netto-CO2-Neutralität, Endenergieverbrauchssektoren oder Technische Senken. Erfahren Sie hier, was genau diese Begriffe bedeuten.

Die Maßnahmenbereiche des Klimaplans

LGV
Erneuerbare Energien

Hamburgs Energiewende

Bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung entstehen erhebliche Mengen an CO2-Emissionen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und Kohleausstieg spielen daher eine zentrale Rolle bei der Reduktion der Hamburger CO2-Emissionen.

LGV
Energieverbrauch senken und Gebäude sanieren

Sektor Private Haushalte (PHH)

Ein- und Mehrfamilienhäuser - Im Sektor PHH lässt sich CO2 vor allem bei der Wärme- und Stromversorgung der Wohngebäude einsparen.

LGV
Dekarbonisierung von Unternehmen

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD)

Bürogebäude, Werkstätten, Bäckereien - Im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) lässt sich CO2 vor allem beim Energieverbrauch und bei Prozessen einsparen.

LGV
Grüner Wasserstoff und Abwärme

Sektor Industrie

Industriebetriebe und der Hamburger Hafen - Im Sektor Industrie lässt sich CO2 vor allem beim Energieverbrauch und Prozessen einsparen.

LGV
Klimafreundlich von A nach B

Sektor Verkehr - Mobilitätswende

Fahrrad, ÖPNV, Car-Sharing - Im Sektor Verkehr und Mobilitätswende lässt sich CO2 vor allem durch den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel einsparen.

LGV
Klimaschutz ist vielfältig

Sektorübergreifende Wirkungsfelder des Hamburger Klimaplans

Über die Sektoren der Verursacherbilanz hinaus betreibt Hamburg Klimaschutz in vielen weiteren Feldern, die den Weg hin zu einer klimafreundlichen Gesellschaft unterstützen.

Gremien

Mediaserver Hamburg / ThisIsJulia Photography
Gremien

Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende

Die vom Ersten Bürgermeister geleitete Senatskommission begleitet die Umsetzung des Hamburger Klimaplans und der Mobilitätswende.

Klimabeirat Hamburg
Hamburger Klimabeirat

Hamburger Klimabeirat

Der Klimabeirat berät den Senat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium bei der Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes und Klimaplans.

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Gremien

Hamburger Energiewendebeirat

Die Umweltbehörde hat einen Beirat Energiewende mit 25 Mitgliedern eingerichtet.

Weitere Informationen

LGV
Mein Hamburg, meine Energie

Hamburgs Energiewende

Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Ausstieg aus der Kohleverstromung spielen eine zentrale Rolle bei der Reduktion der Hamburger CO2-Emissionen. Informationen rund um Energienetze, Wärmestrategien und Förderprogramme finden Sie hier.

AdobeStock / Mediaparts
Heizungstausch

Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien

Das Hamburger Klimaschutzgesetz sieht seit Juli 2021 eine Pflicht für die Einbindung von Erneuerbarer Energie beim Heizungstausch vor. Hier beantworten wir wichtige Fragen zum Gesetz.

AdobeStock / Mediaparts
Klimafreundliche Energie

Photovoltaik ist Pflicht in Hamburg

In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten.

Alle Ergebnisse

Gemeinsam für eine klimafreundliche Stadt

mediaserver hamburg
Online-Beteiligung abgeschlossen

Gemeinsam für eine klimafreundliche Stadt

Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für Hamburg fest und zeigt auf, mit welchen Maßnahmen der Senat diese Ziele erreichen will. 2023 wurde er zum zweiten Mal fortgeschrieben, also aktualisiert und angepasst. Alle Einwohner:innen Hamburgs wurden vom 16. Januar bis 06. Februar eingeladen ihre Ideen und Vorschläge zu neuen Maßnahmen in einer Online-Beteiligung einzubringen.

Kontakt

AdobeStock/pixelkorn
Freie und Hansestadt Hamburg

Energierecht und städtische Energiepolitik

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft | Neuenfelder Straße 19 | 21109 Hamburg | E-Mail: klimaschutzgesetz-hamburg@bukea.hamburg.de

Downloads

Eckpunktepapier 2022

Hamburger Klimaplan - Eckpunktepapier

Der Senat hat am 20.12.2022 die Eckpunkte zur Zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans verabschiedet.

Szenarienentwicklung 2022

Neue Hamburger Klimaschutzziele

Im Rahmen der Zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans wurden im Auftrag der BUKEA von einem Konsortium unter Leitung des Hamburg Instituts Szenarien zum Erreichen neuer und ambitionierterer Klimaschutzziele entwickelt.

Drucksache 2022

Hamburger Klimaplan - Zwischenbericht zum Umsetzungsstand 2022

Die Berichterstattung zum Stand der Zielerreichung des Hamburger Klimaplans sowie über die Zielerreichung der geplanten CO2-Einsparung bis 2020 erfolgen im Rahmen dieser Drucksache.

Hamburg Klimaschutz, Hamburg Klimaschutzgesetz, Hamburg Klimaplan, Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung, PVUmsVO

Wichtige Änderungen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele treten ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Hamburgisches Klimaschutzstärkungsgesetz - Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung - Begründung

Wichtige Änderungen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele treten ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.

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