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von der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet

Klimaschutzstärkungsgesetz

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Im Dezember 2023 hat die Hamburger Bürgerschaft das Klimaschutzstärkungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das im Jahr 2020 bereits umfassend novelliert wurde, fortentwickelt. Das neue HmbKliSchG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

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LGV

Mit der Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes werden u.a. die neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich verankert und die Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik fortentwickelt.

Was genau ist das Klimaschutzstärkungsgesetz?

Das Klimaschutzstärkungsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das zugleich mehrere Gesetze ändert. Wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzstärkungsgesetzes ist die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Daneben enthält das Klimaschutzstärkungsgesetz weitere Änderungen unter anderem der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO).

Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes

Am 14. Februar 2023 hat der Senat den Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes vorgestellt. Dieser wurde an zahlreiche Verbände zur Stellungnahme verschickt. Die Stellungnahmen der Verbände wurden geprüft und in unterschiedlichem Umfang berücksichtigt. Am 29. August 2023 hat der Senat die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz beschlossen und die Bürgerschaft hat das Gesetz am 6. Dezember 2023 mit einigen Änderungen/Ergänzungen verabschiedet. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die neuen Verpflichtungen gelten nach Inkrafttreten des Gesetzes und müssen – je nach den vorgesehenen Fristen – ab 2024 oder 2027 erfüllt werden.

Was ist neu in der Novellierung des Klimaschutzgesetzes?

Wichtige Punkte der Novellierung sind u.a.

  • die gesetzliche Festschreibung der Hamburger Klimaschutzziele: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. 2045, und damit fünf Jahre früher als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg weitestgehend CO2-neutral leben und wirtschaften.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für Strom, öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärme und Wasserstoff wird gestärkt und beschleunigt.
  • Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten, die bereits seit dem 1. Januar 2023  verpflichtend sind, müssen ab 2024 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.
  • Photovoltaik-Anlagen werden früher, bereits ab 2024 auch bei Bestandgebäuden verpflichtend, wenn deren Dächer wesentlich umgebaut werden. Dabei müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedeckt werden.
  • Ebenfalls verpflichtend ab 2027: die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach.
  • Über Stellplatzanlagen sind ab 2024 beim Neubau oder Ausbau Photovoltaik-Anlagen zu installieren, deren Modulfläche mindestens 40 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche beträgt. Die Pflicht wird ausgelöst, wenn mehr als 35 Stellplätze neu entstehen.
  • Die Anforderungen an öffentliche Gebäude u.a. zur Nutzung klimafreundlicher Baustoffe und erneuerbaren Energien werden verstärkt.

Änderungen der Hamburgischen Bauordnung

Zur bauordnungsrechtlichen Erleichterung der Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen werden einzuhaltende Abstände insbesondere zu Dachaufbauten und Wänden reduziert. Dadurch soll einerseits die Installation von Wärmepumpen in aus baulicher Sicht komplexen Gegebenheiten ermöglich werden, in denen eine Installation aufgrund bisheriger Abstandsflächen schwer oder nicht möglich war. Andererseits soll die umfassendere Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gefördert werden, die bisher durch einzuhaltende Abstände begrenzter war.

Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Um den Ausbau erneuerbarer Energien in Hamburg weiter zu beschleunigen, werden auch die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung konsequent genutzt. Daher wird für Verwaltungsakte, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern betreffen, das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft. Damit kann künftig unmittelbar Klage erhoben werden.

Hintergrund

Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern („PV-Pflicht“) und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung („EE-Pflicht“). Die Details dieser neuen Maßnahmen sind in einer vom Senat erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, diese ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien

HmbKliSchG
Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Die Gesamtfassung des Gesetzes auf „Landesrecht online“

Verordnung
Umsetzungsverordnung zu §§ 16, 17 HmbKliSchG

Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz