Grünen Strom sinnvoll einsetzen
Strom aus erneuerbaren Quellen ist nach wie vor knapp. Zugleich steigt durch die Elektrifizierung z. B. im Verkehr und Gebäudebereich die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Quellen. Daher steuert das Hamburgische Klimaschutzgesetz die Nachfrage nach Strom durch das Verbot von ineffizienten Heizungsgeräten.
Effizientes Heizen mit Strom durch Wärmepumpen
Im Vergleich zu Wärmepumpen sind Stromdirektheizungen sehr ineffizient: Eine Wärmepumpe nutzt die Wärmeenergie aus der Umgebung (z. B. Luft, Gewässer und Erdreich) als Wärmequelle und benötigt dadurch je nach Anlagenkonfiguration um den Faktor 3 bis 4 weniger Strom als eine Stromdirektheizung, um die gleiche Wärmemenge zu erzeugen.
Im Gegensatz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes wird daher in Hamburg der Einsatz von Stromdirektheizungen nicht erlaubt. Auch dann nicht, wenn diese mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz wird der Fokus damit auf eine effiziente Wärmebereitstellung gerichtet.
Kleine Heizgeräte bleiben weiterhin erlaubt
Die zulässige Leistung für Stromdirektheizungen wird von derzeit 2 Kilowatt auf 1,5 Kilowatt abgesenkt. Werden die Gebäude entsprechend saniert, wird letztendlich auch weniger Wärmeenergie benötigt. Ausnahmen von dem Verbot sind möglich: In Einzelfällen kann eine Stromdirektheizung betrieben werden, wenn dies technisch nicht anders möglich ist.
Fragen zur Beschränkung von Stromdirektheizungen?
Weitere Informationen zu Fragen rund um die Beschränkung von Stromdirektheizungen finden Sie in unseren FAQs zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Außerdem beraten die Hamburger Energielotsen. Die Erstberatung ist kostenfrei.