Am Flughafen Hamburg dürfen nachweislich unvermeidbar verspätete Passagierlinien- und Charterflüge noch bis Mitternacht starten und landen. Die Zahl der Flüge, die diese sogenannte „Verspätungsregelung“ in 2024 in Anspruch nahmen, lag weit über dem Niveau des letzten Jahres vor Corona. Während 2019 lediglich 678 Flüge nach 23 Uhr die „Verspätungsregelung“ nutzten, lag die Zahl der verspäteten Flüge in 2024 bei 987. Es zeigt sich, dass die bestehende Regelung die Anwohnenden nicht effizient vor nächtlichem Fluglärm schützt, und daher aus Sicht der BUKEA eine Optimierung der bestehenden Regelung notwendig ist.
Dazu Senator Jens Kerstan:
"Aktuell ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen und es gibt keine Einigkeit im Senat, wie eine Regelung der Starts und Landungen nach 23 Uhr aussehen soll, die die vom Fluglärm belasteten Menschen besser schützt. Ich spreche mich für eine Lösung aus, die Starts nach 23 Uhr am Hamburger Flughafen verbietet – diese sind immer vermeidbar. Landungen müssen in unvermeidbaren Fällen weiter möglich sein. Es wird Aufgabe des nächsten Senates sein, sowohl für eine neue Regelung zu sorgen als auch eine Definition für unvermeidbare Gründe zu entwickeln. Wenn eine effektive Lösung gefunden wird, ist die Umweltbehörde gerne bereit, diese zu überwachen und wenn nötig, Bußgeldverfahren einzuleiten. Ich will aber auch an die Fluggesellschaften appellieren: Die Airlines müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und für eine bessere Planung der Umläufe sorgen."