11. BImSchV

Berichtspflichten für das Jahr 2024 ausgesetzt

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Rot umrandetes Dreieck mit großem Ausrufezeichen
BUKEA/Wasserwirtschaft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 ist daher nicht erforderlich.

Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung der Berichtspflichten für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.

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