Elektrische Felder
Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf.
Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV-Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten.
Magnetische Felder
Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln bei Stromfluss auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein.
Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, an denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab.
Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung.
Schutz durch Grenzwerte
Die Grenzwerte der 26. BImSchV gelten auch für bestehende Anlagen. Die Anforderungen zur Vorsorge in § 4 der Verordnung gilt nur für wesentliche Änderungen bzw. Neubau von Niederfrequenzanlagen, wie z. B. Hochspannungsleitungen. Für bestehende Anlagen oder bei Planungen von Wohnnutzungen im Bereich von Hochspannungsanlagen (die sogenannte „heranrückende Bebauung“) sind keine über die Grenzwerte hinausgehenden Vorsorgewerte vom Anlagenbetreiber anzustreben. Das Vorsorgeprinzip sollte jedoch bei Planungen von heranrückenden Bebauungen im Planverfahren ohne unverhältnismäßigen Aufwand berücksichtigt werden.
Die bestehenden Grenzwerte schützen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft vor nachgewiesenen schädlichen Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder. Vorsorgemaßnahmen ergänzen die Grenzwerte zusätzlich, um wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung Rechnung zu tragen.
Die jeweils geltenden Grenzwerte für die elektrische Feldstärke, die magnetische Flussdichte bzw. die magnetische Feldstärke sind abhängig von der Betriebsfrequenz. Details entnehmen Sie bitte den Anhängen zur 26. BImSchV, insbesondere dem Anhang 1.
Weitere Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz - Basiswissen Ausbau der Stromnetze
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – zu öffentlicher Stromversorgung und dem Bahnstromnetz
- Bundesamt für Strahlenschutz - Vorsorge gegen Belastungen durch statische und niederfrequente Felder
- Bundesamt für Strahlenschutz - Feldbelastung durch Hochspannungsleitungen: Freileitungen & Erdkabel
- Das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder