Anhand der Frequenz (Maßeinheit Hertz, 1 Hz = 1 Schwingung pro Sekunde) bzw. der Wellenlänge (Maßeinheit = Meter) lassen sich elektromagnetische Felder in verschiedene Bereiche der Hoch- oder Niederfrequenz einteilen.
Im Bereich der statischen und niederfrequenten Felder betrachtet man die elektrische und magnetische Komponente getrennt voneinander. Bei hochfrequenten Feldern sind dagegen beide Komponenten eng miteinander verkoppelt. Hier wird von elektromagnetischen Feldern gesprochen.
Die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) enthält sowohl Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen als auch zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch (künstliche) elektrische und magnetische bzw. und elektromagnetische Felder.
Es wird unterschieden zwischen Hoch- und Niederfrequenzanlagen. Bei den Hochfrequenzanlagen handelt es sich im Wesentlichen um ortsfeste Mobilfunk-Sendeanlagen. Bei den Niederfrequenzanlagen handelt es sich insbesondere um Stromleitungen (z.B. Freileitungen und Erdkabel) und Elektroumspannwerke.
Elektromagnetische Felder, ob hoch- oder niederfrequent, sind eine Form der nichtionisierenden Strahlung. Im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung – wie Röntgenstrahlen – reicht die Energie dieser Strahlung nicht aus, um Atome und Moleküle elektrisch aufzuladen. Dennoch können elektromagnetische Felder gesundheitliche Auswirkungen haben und daher sind verschiedene Schutzkonzepte entwickelt worden, um unmittelbaren Gefahren und zur Vorsorge vorzubeugen.
Über diese Themen informieren wir Sie auf diesen Seiten. Wählen Sie bitte einen der folgenden Themenbereiche aus:
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Kontakt:
Allgemeine Fragen zu den oben genannten Themen richten Sie bitte per E-Mail an: emfinfo@bukea.hamburg.de