Statistik

Fluglärmbeschwerden 2024

2024 wurden insgesamt 24.449 Beschwerden erfasst. Gegenüber 2023 zeigt sich damit ein deutlicher Rückgang der Gesamtbeschwerdezahl.

Im Jahr 2024 gingen insgesamt 24.449 Beschwerden von Fluglärmbetroffenen ein. Davon wurden 14.069 Beschwerden namentlich und 10.380 Beschwerden nicht namentlich abgegegen. Das Beschwerdeaufkommen hat sich gegenüber 2023 damit deutlich verringert.

Fluglärmbeschwerden 2024
Fluglärmbeschwerden 2020 - 2024 BUKEA

Die Anzahl der Beschwerdeführenden veränderte sich 2024 gegenüber dem Vorjahr dagegen kaum.

Beschwerdeführende 2024
Beschwerdeführende 2020 - 2024 BUKEA

Regionale Verteilung

Die FLSB betrachtet im Rahmen der Auswertungen der Fluglärmbeschwerden auch die Regionale Verteilung der Beschwerdeführenden (Abb. 10) und der Bevölkerungsdichte. Zur Beurteilung der regionalen Verteilung können nur die namentlichen Beschwerden (2024: 14.069 Beschwerden) und die Anzahl der Beschwerdeführenden (2024: 1.300 Beschwerdeführende) herangezogen werden. 
Eine Auswertung nach regionaler Betrachtung ergibt folgendes Ergebnis für das Jahr 2024:
In Hamburg wurden 10.952 Beschwerden (2023: 17.916) gezählt, die von 1.058 Beschwerdeführenden (2023: 1.178) angegeben wurden. 
3.042 Beschwerden (2023: 3.789) stammen aus Schleswig-Holstein. Die Abgabe erfolgte von 230 Beschwerdeführenden (2023: 206). 
75 Beschwerden (2023: 131) wurde aus Niedersachsen eingereicht. 12 Beschwerdeführende (2023:15) gaben diese Beschwerden ab.  

Einfluß der Pistensperrungen im Jahr 2024 auf die Beschwerdesituation

Im Jahr 2024 wurden wieder die jährlich anstehenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Start-/ Landebahnen durchgeführt. Diese Maßnahmen sind regelmäßig erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und die grundlegenden Anforderungen der EASA (European Union Aviation Safety Agency) an die Flugplatzsicherheit zu erfüllen. 
Für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wurden die Start-/Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) vom 27. Mai 2024 bis zum 31. Mai 2024 geschlossen. Die Starts- und Landungen wurden in dieser Zeit über die Start-/Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn) abgewickelt. 
Die Start-/Landebahn 05/23 (Niendorf/ Langenhorn) wurde ebenfalls aufgrund von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten vom 09.September bis zum 23. September 2024 gesperrt. Alle Starts- und Landungen wurden dann über die Starts-/Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) abgewickelt.
Neben der Instandhaltung der Pisten waren weitere Maßnahmen, wie z.B. die Rollwegerneuerung D1 oder Arbeiten an der Befeuerung notwendig. Durch diese weiteren Arbeiten gab es zusätzliche Tagesperrungen einzelner Pisten. 
Da während der Pistensperrungen einer An-/Abflugrichtung jeweils die andere Piste benutzt wurde, führte dieses zu einer höheren temporären Belastung einer Region und damit verbunden einem Anstieg der Beschwerden. Im Bereich der gesperrten Pisten gab es zur gleichen Zeit keine Fluglärmereignisse.

Richtung Norderstedt/Quickborn

Die Beschwerden und auch die Anzahl der Beschwerdeführenden aus dem Kreis Segeberg und dem Kreis Pinneberg sind 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 deutlich angestiegen. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass im Jahr 2023 noch ca. 40 % der Flüge Richtung Norderstedt abgewickelt und 2024 ein Anstieg auf ca. 45% zu verzeichnen war.
2024 gingen aus dem Kreis Segeberg 912 Beschwerden (2023: 437 Beschwerden) ein, die von 93 Beschwerdeführenden (2023: 64 Personen) abgegeben wurden. Davon wurden 865 Beschwerden (2023: 413 Beschwerden) von 82 Beschwerdeführenden (2023: 56 Personen) aus Norderstedt eingereicht.  
Im Jahr 2024 wurden aus dem Kreis Pinneberg 627 Beschwerden (2023: 501 Beschwerden) von 81 Beschwerdeführenden (2023: 86 Personen) abgegeben. Aus Quickborn sind davon 345 Beschwerden (2023: 207 Beschwerden) von 40 Beschwerdeführenden (2023: 40 Personen) eingereicht worden. 

Richtung Langenhorn/Lemsahl

2024 wurden aus Langenhorn 587 Beschwerden (2023: 473 Beschwerden) von 75 Beschwerdeführenden (2023: 62 Personen) eingereicht. Nachdem im Jahr 2023 die Beschwerdezahlen gegenüber dem Jahr 2022 (2022: 491 Beschwerden / 81 Personen) gesunken waren, ist nun ein Anstieg erkennbar. Auch im Vergleich zu 2019 ist ein Anstieg der Beschwerden (2019: 439 Beschwerden) feststellbar, wobei allerdings die Zahl der Beschwerdeführenden (2019: 99 Personen) gesunken ist. 
Langenhorn liegt damit weiterhin in der Stadtteilbetrachtung im vorderen Bereich der Beschwerdezahlen. Sowohl 2024 wie auch schon 2023 wurden ca. 28 % der Flugbewegungen über diese Piste abgewickelt. 

Betrachtet man den Kreis Stormarn, so ist das Beschwerdeaufkommen weiter rückläufig. 2024 wurden 1.501 Beschwerden (2023: 2.849 Beschwerden) von 54 Beschwerdeführenden eingereicht. 

Das Beschwerdeaufkommen aus Großhansdorf ist ebenfalls deutlich von 1.593 im Jahr 2023 auf nunmehr 936 Beschwerden im Jahr gesunken. 2023 und 2024 wurden diese Beschwerden jeweils von weniger als 5 Personen abgegeben. 

Aus dem Bezirk Wandsbek gingen mit 7.474 Beschwerden (2023: 12.610 Beschwerden) von 205 Beschwerdeführenden (2023: 206 Personen) die meisten Beschwerden im Jahr 2024 ein. Viele Beschwerden wurden 2023 im Bezirk Wandsbek aus Poppenbüttel abgegeben. Inzwischen hat sich die Anzahl der Beschwerden mit 842 Beschwerden (2023: 8.075 Beschwerde) von 44 Personen (2023: 40 Personen) erheblich verringert, wenngleich die Anzahl der Beschwerenden sich leicht erhöht hat. Im Jahr 2024 wurden die meisten Beschwerden aus diesem Bezirk aus Wohldorf-Ohlstedt mit 6.192 Beschwerden (2023: 3.940 Beschwerden) von 16 Beschwerdeführenden (2023: 12 Personen) abgegeben. 

Richtung Niendorf/Nienstedten

Die Piste Richtung Niendorf/Nienstedten bleibt 2024 wie auch schon im Jahr 2023 die dritthäufig genutzte Piste am Hamburger Flughafen. Das Beschwerdeaufkommen im Bezirk Eimsbüttel ging im Jahr 2024 mit 740 Beschwerden (2023: 874 Beschwerden) auf 156 Beschwerdeführenden (2023: 180 Personen) zurück. Dieses stellt eine erhebliche Reduzierung im Vergleich zum Jahr 2019 mit 1.036 Beschwerden und 229 Beschwerdeführenden dar. Im Bezirk Altona ist die Anzahl der Beschwerden 2024 auf 864 Beschwerden (2023: 811 Beschwerden) angestiegen. Die Anzahl der Beschwerdeführenden ist hingegen 2024 auf 221 Beschwerdeführenden (2023: 228 Personen) zurückgegangen. Das Beschwerdeaufkommen reduzierte sich im Bezirk Altona gegenüber 2019 mit 1.689 Beschwerden und 297 Beschwerenden.

Richtung Alsterdorf/Hamm

Die Piste Alsterdorf/Hamm soll aufgrund der aktuellen Bahnbenutzungsregelungen nur in Ausnahmefällen genutzt werden, damit die Beeinträchtigung von Fluglärm für die Anwohnenden im dichtbesiedelten Innenstadtbereich möglichst vermieden wird. Die Regelung existiert daher zum Schutz der Anwohnenden im Innenstadtbereich seit den 1950er Jahren. Im Jahr 2024 (2023: 7,1 % der Flugbewegungen) wurde 3,8 % der Flugbewegungen über die Richtung Alsterdorf/Hamm abgewickelt. Aus den Stadtteilen Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Eilbek, Hamm und Winterhude gab es im Jahr 2024 mit 1.117 Beschwerden von 352 Beschwerdeführenden einen deutlichen Rückgang der Beschwerden.  Insbesondere in Hamm sind die Beschwerden von 1.961 bei 99 Beschwerdeführenden im Vorjahr auf 280 bei 61 Beschwerdeführenden im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Grund ist vermutlich die deutlich kürzere Pistensperrung (15 Tage in 2024) im Vergleich zur Pistensperrung 2023 (28 Tage) und damit geringere Belastung des Bereichs.

Fluglärmbeschwerden nach Regionen
Regionale Verteilung der Fluglärmbeschwerden 2024 BUKEA

Beschwerdegründe

Die Beschwerdegründe können von den Beschwerdeführenden auf dem im Internet hinterlegten Beschwerdeformular angekreuzt bzw. benannt werden. Die Möglichkeit zur Mehrfachnennung ist hierbei gegeben. Gaben die Beschwerdeführenden 2023 und auch 2019 im Durchschnitt noch 2,0 Beschwerdegründe pro Beschwerde an, sind 2024 im Durchschnitt noch 1,5 Beschwerdegründe genannt worden. 
Wie 2023 mit 67% belegte auch 2024 mit 47% wieder der Beschwerdegrund „Häufigkeit der Flugbewegungen“ den Spitzenplatz. Dieses korrespondiert mit einem weiteren Anstieg der Flugbewegungen nach dem Ende der Covid-19-Pandemie.
An zweiter Stelle steht mit 37% der Grund „Störung der Nachtruhe“ und ist hierdurch mehr in den Fokus getreten, denn dieser Beschwerdegrund stand in den Jahren 2023 noch an dritter Stelle. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass, wie bereits dargelegt, die sogenannte Verspätungsregelung von 23.00 bis 24.00 Uhr am Hamburger Airport bei weiter steigenden Flugbewegungen von den Fluggesellschaften häufiger als 2023 in Anspruch genommen wurde. 
An dritter Stelle ist mit 19% der Grund „Flugzeuge im Einzelfall“ getreten. 2023 belegt dieser Beschwerdegrund noch den vierten Rang. 
Weiter in den Hintergrund ist der Beschwerdegrund „Sonstiges“ getreten. Lag dieser Beschwerdegrund 2023 noch an zweiter Stelle, so liegt dieser Beschwerdegrund 2024 an sechster Stelle. Unter diesem Beschwerdegrund werden Beeinträchtigungen durch die Pistensperrungen oder auch das Flachstartverfahren erfasst. Weitere Gründe lassen sich mit den entsprechenden Prozentzahlen der nachfolgenden Grafik entnehmen.

Fluglärmbeschwerden - Beschwerdegrund
Übersicht Beschwerdegründe BUKEA

 

 

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