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Lärmschutz

Lärmaktionsplan für Hamburg (Dritte Stufe)

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Der im November 2021 vom Senat beschlossene Lärmaktionsplan für Hamburg (Dritte Stufe) folgt dem gesetzlichen Anspruch, Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen der Lärm vorrangig aktiv, also an der Quelle gemindert werden kann.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die Schwerpunkte dieser Fortschreibung liegen beim Straßenverkehrslärm, der Festlegung Ruhiger Gebiete und dem Fluglärm. 

Da Lärm in der Nacht das Ein- und Durchschlafen stört sowie die Tiefschlafphasen verkürzt, sollte zur Gesundheitsvorsorge insbesondere dem Schutz der Nachtruhe oberste Priorität eingeräumt werden. In diesem Sinne werden vor allem für die bestehenden Lärmbrennpunkte beim Straßenverkehrslärm Maßnahmen zum Schutz der jeweils betroffenen Wohnbevölkerung aufgezeigt. Hier haben streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen zur Nachtzeit als Einzelmaßnahme das höchste Minderungspotential von 3 dB(A). Aufgrund der großen Anzahl der Streckenabschnitte wurde sich in dieser Fortschreibung auf besonders lärmbelastete Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der Betroffenenzahlen fokussiert.

Eine Gesamtstrategie zur Minderung des Straßenverkehrslärms kann sich nicht allein auf technische Maßnahmen, wie leisere Motoren, lärmarme Reifen oder die ausschließliche Verwendung lärmarmen Straßenbelags beschränken. Darüber hinaus muss die Strategie auch Schritte umfassen, die weniger lärmverursachende Alternativen bieten und sich in ein Konzept zur nachhaltigen Mobilität einfügen lassen.

Es ist das erklärte Ziel des Senats, den Anteil des Umweltverbundes (ÖPNV, zu Fuß und Fahrrad) am Modal-Split bis 2030 auf 80 % zu erhöhen.

Maßnahmen zur Mobilitätswende können sich auf eine Reduzierung des Straßenlärms auswirken. Eine Verstetigung des Verkehrs der nicht zu vermeidenden und der nicht zu verlagernden motorisierten Verkehre auf lärmarmem Niveau ist dabei anzustreben.

Ein weiteres wichtiges Ziel dieser Fortschreibung ist die Vermeidung der Lärmzunahme in innerstädtischen Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können, unter Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus sowie Erhalt und Steigerung der Lebensqualität.

Für diese Zielerreichung wurden mit gutachterlicher Begleitung und enger behördenübergreifender Abstimmung 15 Ruhige Gebiete mit einer Mindestgröße von 50 ha identifiziert, die mit Beschluss des Lärmaktionsplans für Hamburg (Dritte Stufe) festgesetzt werden. Der Bedarf an Flächen für Erholungssuchende ist aber höher. Von daher wurden auch 29 kleinere Gebiete als „Ruheinseln“ gekennzeichnet.

Der Anteil der von Fluglärm Betroffenen ist mit 1 % bzw. 3% bei den Belastungen LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) zwar recht gering, jedoch wird bei gleichem Schallpegel Fluglärm als stärker belästigend empfunden als Straßen- oder Schienenverkehrslärm. Deshalb liegt auf dem Fluglärmschutz ein besonderes Augenmerk. Schon in den vorhergehenden Lärmaktionsplänen und im 21-Punkte-Plan von 2018 wurden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Zudem fördern der Flughafen Hamburg und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.

Ein wichtiges Anliegen der Gesetzgebung ist es auch, die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für einen LAP anzuhören, damit sie rechtzeitig die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und Überprüfung mitzuwirken. Für die vorliegende Fortschreibung war die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Phasen gegliedert. Für die erste Phase war das Format einer online-basierten Umfrage gewählt worden. Die nicht repräsentativen Ergebnisse dieser ersten Phase sind in dieser Fortschreibung berücksichtigt worden. Die zweite Phase bestand aus einer onlinebasierten vierwöchigen Auslegung zum Lärmaktionsplanungsentwurf. Im Ergebnis sind 3 zusätzliche Ruheinseln benannt worden. Weitere Tempo-30-Strecken nachts sind bis auf eine auf der Eiffestraße zwischen Grevenweg und Luisenweg nicht aufgenommen worden, da die Umsetzung der genannten Abschnitte schon eine ambitionierte Vorgehensweise bedeutet. Ab 2024 wird der Lärmaktionsplan weiter fortgeschrieben, so dass nach jetzigem Kenntnisstand die Prüfung der Aufnahme weiterer Abschnitte erfolgen kann.

Die Fortschreibung bindet grundsätzlich alle Behörden und Träger öffentlicher Verwaltung, soweit nicht fachrechtliche und finanzielle Belange entgegenstehen. Ein Anspruch Drittbetroffener auf Beachtung und Durchsetzung der Maßnahmen des Plans besteht nicht.

Der Lärmaktionsplan für Hamburg (Dritte Stufe) kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Download

Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Hamburg (Dritte Stufe)

PDF herunterladen [PDF, 1,9 MB]

Anhang zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Hamburg (Dritte Stufe)

PDF herunterladen [PDF, 2,0 MB]

Kurzfassung des LAP nach Anhang VI der Umgebungslärmrichtlinie

PDF herunterladen [PDF, 170,4 KB]

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