Lärmaktionsplanung

Auf der Basis der EU-Richtlinie 2002/49 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm werden in Hamburg seit 2008 Lärmaktionspläne erstellt

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Seit der Umsetzung der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49 EG) in deutsches Recht, werden bundesweit Lärmaktionspläne erstellt. Hamburg legte 2008 mit dem Strategischen Lärmaktionsplan die erste Stufe dazu vor. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben zur Überprüfung der darin festgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung wurde dieser Plan in den Jahren 2013 (zweite Stufe), 2018 (dritte Stufe) und 2024 (vierte Stufe) überarbeitet und durch weitere Maßnahmen ergänzt.

  

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Lärmaktionsplan (Vierte Stufe)

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Lärmaktionsplan (Dritte Stufe)

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Lärmaktionsplan (Zweite Stufe)

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Strategischer Lärmaktionsplan Hamburg

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