Allgemeines
Durch die im Vergleich zu den Pausenzeiten mit normalem Umgebungsgeräusch sehr kurzen Fluggeräuschen ergeben sich vergleichsweise hohe Differenzen zwischen dem Mittelungspegeln und Spitzenpegeln, was zu Besonderheiten bei den Lärmwirkungen und zu einer besonderen Beurteilung der Lärmsituation an Flugplätzen führt. Eine Bewertung schädlicher Umwelteinwirkungen wie beim Immissionsschutzrecht gibt es nicht, da Grenzwerte zur Beurteilung von Luftverkehrsgeräuschen fehlen. Grundlagen von Berechnungen der Schalleinwirkungen bieten einschlägige technische Regelwerke und Normen sowie für die Berechnung von Lärmschutzbereichen das Fluglärmgesetz.
Was tun bei Belästigung durch Flugverkehr?
Bei Lärmbelästigungen durch Luftfahrzeuge können Sie sich an die Beschwerdehotline oder direkt an die Fluglärmschutzbeauftragte wenden. Die Dienststelle nimmt Ihre Beschwerde auf und bemüht sich Ihre Fragen zu beantworten.
Weitere Ansprechpartner:
Für luftfahrtrechtliche Genehmigungen
ist die Luftaufsicht der Behörde für Wirtschaft und Innovation zuständig.
Hilfreiche Links
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
- Deutsche Flugsicherung (Flugbewegungen)