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Einsatzstelle werden

Hier finden Sie Informationen zum Zulassungsverfahren als Einsatzstelle.

BUKEA

Das Freiwillige Ökologische Jahr versteht sich bundesweit als jugendpolitische Bildungsmaßnahme, die dem Leitbild der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ folgt. Für die Jugendlichen bedeutet dieses Jahr die erfolgreiche Verbindung von aktivem Engagement für die Umwelt, Umweltbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung. Dementsprechend legt die Umweltbehörde als Träger Kriterien für die Anerkennung der Einsatzstellen zugrunde und achtet auf die Einhaltung der Qualitätsstandards.

Die Einsatzstellen werden von der Umweltbehörde auf Antrag zugelassen. Die Institution, die die Einsatzstelle zur Verfügung stellt, muss entweder ihren Sitz in Hamburg haben oder schwerpunktmäßig in Hamburg tätig sein. Der Antrag beinhaltet ein schriftliches Einsatzkonzept mit Benennung der Lernfelder und mit für eine Vollzeitbeschäftigung ausreichenden, sinnvollen und ökologisch relevanten Aufgaben. Eine fachliche und eine persönliche Betreuungsperson sind zu benennen und die Betreuung ist sicher zu stellen. Die Einrichtung einer Stelle muss arbeitsplatzneutral erfolgen, das heißt die Teilnehmenden ersetzen keine regulären Arbeitskräfte. Vereine reichen zu diesem Zweck unter anderem auch ihre Vereinssatzung ein.

Die Umweltbehörde prüft den beabsichtigten Einsatzbereich auf die Ziele des FÖJ hin.

Die Umweltbehörde übernimmt die anerkannte Einsatzstelle in die Liste der Einsatzstellen. Die Anerkennung als Einsatzstelle garantiert keine Platzzuweisung und/oder Förderung.

Die Anerkennung als Einsatzstelle erlischt, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt werden.

Als Grundlage dienen u.a. unsere Durchführungsbestimmungen in der aktuellen Fassung. Diese stehen als Download am Ende dieser Seite zur Verfügung.

Kostenbeteiligung

Die Einsatzstellen beteiligen sich an den Kosten für das FÖJ. Zurzeit betragen diese etwa 7.817 Euro pro TeilnehmerIn und Jahr. Auf Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen eine Unterstützung bis zu 50 Prozent der Kosten (ohne HVV-Proficard) gewährt werden. Unternehmen und andere Behörden übernehmen die vollen Kosten. Die Kosten werden auf zwei Haushaltsjahre verteilt (August - Dezember und Januar – Juli).

Der Antrag auf Zulassung als FÖJ-Einsatzstelle kann jederzeit an den Träger (Umweltbehörde Hamburg) gerichtet werden. Im Idealfall liegen uns die benötigten Unterlagen (Rahmenvereinbarung und Antrag) bis September vor, damit der FÖJ-Platz im darauffolgenden August besetzt werden kann.

Wenn Sie sich als Einsatzstelle bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an foej-info@bukea.hamburg.de

Download

Muster-Rahmenvereinbarung

PDF herunterladen [PDF, 137,5 KB]

Kostenaufstellung 23-24

PDF herunterladen [PDF, 117,7 KB]

Muster-Teilnahmevereinbarung 23-24

PDF herunterladen [PDF, 436,6 KB]

Zulassungsantrag

PDF herunterladen [PDF, 164,8 KB]

Zum Weiterlesen

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Die Entwicklung des FÖJ in Hamburg

BUKEA / Amelie Paassen
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Für die Umwelt. Und für Dich.

Das FÖJ bietet jungen Menschen nach der Schule die Gelegenheit, viele Bereiche des Umweltschutzes kennenzulernen und sich beruflich zu orientieren. Die Möglichkeiten Natur, Umwelt und Klima zu schützen, sind dabei vielfältig. Das FÖJ wird gefördert durch das BMFSFJ, die Umweltbehörde Hamburg...