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Negativliste

Produkte, die nicht beschafft werden

i-stock, leonard_c

Hamburg schließt bestimmte Produkte oder Produktbestandteile grundsätzlich von der Beschaffung aus, um die Ziele der Nachhaltigkeit nicht zu gefährden. Die sogenannte Negativliste des Nachhaltigkeitleitfadens enthält beispielsweise Mineralwasser in Einwegflaschen, Einweggeschirr, Kaffeemaschinen mit Alukapseln, chlorhaltige Putzmittel, gentechnisch veränderte Lebensmittel sowie Kosmetika und Reinigungsmittel, die Mikroplastik enthalten. Neuerdings werden auch soziale Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, indem bestimmte Lebensmittel wie Kaffee, Schwarztee, Kakao, Bananen und Orangensaft nicht von der öffentlichen Verwaltung gekauft werden dürfen, wenn sich nicht aus zertifiziert fairem Handel stammen. Auch auf der Liste stehen Torfprodukte, nicht reparierbare Elektronik- und Haushaltsgeräte sowie Natursteine und Pflastersteine, sofern diese nicht nachweislich fair produziert wurden.

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Jan Dube

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