Die nachhaltige Entwicklung Hamburgs voranzubringen, ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Hierbei soll Nachhaltigkeit in der ganzen Breite der SDGs integrativ in der Facharbeit der Ressorts verankert und angestrebt werden. Ein behördenübergreifender Arbeitskreis SDG fungiert hierbei als Koordinationsgremium, in dem alle Fachbehörden vertreten sind. Die Stabsstelle Nachhaltigkeit in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) koordiniert diesen Prozess.
Ziel des Senates ist es, die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung als Kompass und Orientierungsrahmen für das politische Handeln konsequent anzuwenden. Die zentralen Bausteine:
- Ausrichtung des eigenen Handelns der Stadt auf Nachhaltigkeit z.B. mit der umweltverträglichen Beschaffung
- Information, Kommunikation und Bildung
- Impulse für Transformation in der Stadt setzen mit Projekten, Kooperationen und Fördermaßnahmen.