In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3 b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) geregelt. Das Gesetz wird durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ konkretisiert. Dieser Leitfaden ist für die Hamburger Verwaltung verbindlich. Seit Inkrafttreten des Leitfadens spielen bei der Auswahl und Vergabe Umweltkriterien eine immer selbstverständlichere Rolle. Beispielweise können die Lebenszyklus-Kostenanalyse, die Reparatur- und Recyclingfähigkeit, umweltverträgliche Verpackungsarten, Produkte mit Ecolabel oder vergleichbaren Siegeln zur Klimaentlastung und zum Ressourcenschutz beisteuern. Diese Aspekte sollen neben dem Preis in der Vergabeentscheidung zunehmend berücksichtigt finden.
Hintergrund
Hintergrund
- Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Der strategische / nachhaltige Einkauf für die Stadt Hamburg ist in der Finanzbehörde angesiedelt. Neben vier zentralen Vergabestellen gibt es in den jeweiligen Behörden der Stadt eigene Beschaffungsstellen. Die Behörden und Bezirke setzen seit 2016 zunehmend ökologische Aspekte in konkretes Handeln um. Für die Aktualisierung des Leitfadens haben sie viele gute Anregungen beigesteuert.
- Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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