Internationaler Artenschutz
Neben den bekannten besonders geschützten Arten und deren Produkten wie Riesenschlange, Papagei, Kaviar oder Nashorn gibt es zahlreiche, weniger bekannte Arten, wie zum Beispiel Rio-Palisander, Schneeglöckchen oder Feuersalamander. Der Besitz oder Handel der Arten oder Produkten aus ihnen ist verboten. Informationen zum Schutzstatus aller international und national besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten finden Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn (http://www.wisia.de/).
Häufig finden Mitarbeitende des Zolls Souvenirs im Reisegepäck, die von geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Nähere Informationen zu Urlaubsmitbringseln finden sich auf folgender Seite: http://www.artenschutz-online.de/.
Antrag auf Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung
Das Genehmigungsformular kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Hier können Sie ab sofort Ihre Anträge online stellen: EU-Bescheinigung.
Ansprechpartnerin
Sylke Dawartz
(siehe Kontakt unten)
Bestandsanzeige
Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Die notwendige Bestandsanzeige kann auf dieser Seite (ganz unten) heruntergeladen werden.
Reptilienpass
Für einige besonders geschützte Reptilienarten ist eine Fotodokumentation zu erstellen (Reptilienpass). Der Reptilienpass verbleibt beim betreffenden Tier und geht bei einem Halterwechsel mit zum neuen Halter. Der Reptilienpass kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
Frank Kühl
(siehe Kontakt unten)