Internationaler Artenschutz

Handel und Besitz besonders geschützter Arten

Exotische Tier- und Pflanzenarten faszinieren den Menschen schon seit Jahrtausenden. Sie werden als Haustiere, zu professionellen Zuchtzwecken oder zur Verarbeitung in Teilen (z.B. Froschschenkel) und Erzeugnissen (z.B. Geigenbögen aus Fernambuk-Holz) genutzt. Um zu verhindern, dass diese Nutzung den Bestand in der Natur gefährdet, gibt es völkerrechtliche, EU-weite sowie nationale Vereinbarungen und Gesetze.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Zwei grüne Leguane in einem Terrarium
Andreas Giesenberg

Internationaler Artenschutz in der Welt, der Europäischen Union und in Hamburg

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) ist ein internationales Abkommen zwischen Regierungen.

Der internationale Handel mit Wildtieren und -pflanzen hat einen geschätzten Wert von mehreren Milliarden Dollar pro Jahr und umfasst Hunderte Millionen Exemplare. Der Handel mit ihnen kann, zusammen mit anderen Faktoren wie dem Verlust von Lebensräumen, zu einem starken Rückgang der Populationen führen und einige Arten an den Rand des Aussterbens bringen. Heute bietet das CITES-Übereinkommen Schutz für mehr als 40.000 Tier- und Pflanzenarten.

Auf dem Gebiet der Europäischen Union findet das CITES-Abkommen eine Übersetzung und Anwendung in Form der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Zusätzlich gibt es weitere europäische legislative Grundlagen, z.B. die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006 oder die sogenannte FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie. Letztere berücksichtigen neben den exotischen Arten auch vor allem diejenigen, welche im Gebiet der Europäischen Union heimisch sind.

Innerhalb Deutschlands gelten neben den Verordnungen der EU das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Bundesartenschutzverordnung.

Die häufigsten artenschutzrechtlich relevanten Themen in Hamburg sind der Handel mit Elfenbein, Möbeln aus Rio-Palisanderholz und Kaviar. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Anmeldung lebender Tiere besonders geschützter Arten, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn Sie eine Vermarktungsgenehmigung für ein Objekt mit Elfenbein benötigen, können Sie das passende Antragsformular hier herunterladen: Vermarktungsgenehmigung Elfenbein

Wenn Sie eine Vermarktungsgenehmigung für ein Objekt mit Rio-Palisanderholz benötigen, können Sie das passende Antragsformular hier herunterladen: Vermarktungsgenehmigung Holz

Wenn Sie ein lebendes Tier einer besonders geschützten Art anmelden wollen (z.B. Landschildkröte, Graupapagei oder Amazone), können Sie das passende Antragsformular (die Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV) hier herunterladen: Bestandsanzeige.

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Bestandsanzeige

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Reptilienpass

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Vermarktungsgenehmigung Elfenbein

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Vermarktungsgenehmigung Holz

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Kontakt

Dr. Ole Schall

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Frank Kühl

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Naturschutz und Grünplanung, N3 - Naturschutz