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Internationaler Artenschutz

Handel und Besitz besonders geschützter Arten

Für bestimmte lebende und tote Tier- und Pflanzenarten sowie deren Teile oder Erzeugnisse gelten besondere Schutzbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr sowie für den innergemeinschaftlichen Handel nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) und den EG-Verordnungen Nr. 338/97 und Nr. 865/2006. Grundsätzlich gilt ein nationales Tötungs-, Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverbot für alle besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Andreas Giesenberg

Internationaler Artenschutz

Neben den bekannten besonders geschützten Arten und deren Produkten wie Riesenschlange, Papagei, Kaviar oder Nashorn gibt es zahlreiche, weniger bekannte Arten, wie zum Beispiel Rio-Palisander, Schneeglöckchen oder Feuersalamander. Der Besitz oder Handel der Arten oder Produkten aus ihnen ist verboten. Informationen zum Schutzstatus aller international und national besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten finden Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn (http://www.wisia.de/).

Häufig finden Mitarbeitende des Zolls Souvenirs im Reisegepäck, die von geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Nähere Informationen zu Urlaubsmitbringseln finden sich auf folgender Seite: http://www.artenschutz-online.de/.


Antrag auf Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung

Das Genehmigungsformular kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Hier können Sie ab sofort Ihre Anträge online stellen: EU-Bescheinigung.

Ansprechpartnerin
Sylke Dawartz
(siehe Kontakt unten)


Bestandsanzeige

Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Die notwendige Bestandsanzeige kann auf dieser Seite (ganz unten) heruntergeladen werden.

Reptilienpass

Für einige besonders geschützte Reptilienarten ist eine Fotodokumentation zu erstellen (Reptilienpass). Der Reptilienpass verbleibt beim betreffenden Tier und geht bei einem Halterwechsel mit zum neuen Halter. Der Reptilienpass kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Ansprechpartner
Frank Kühl
(siehe Kontakt unten)

Download

EU Formular 224 (Vermarktungsgenehmigung)

PDF herunterladen [PDF, 58,9 KB]

Bestandsanzeige

PDF herunterladen [PDF, 36,4 KB]

Reptilienpass

PDF herunterladen [PDF, 23,5 KB]

Kontakt

Sylke Dawartz

Washingtoner Artenschutzabkommen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Frank Kühl

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Naturschutz und Grünplanung, N3 - Naturschutz