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Heimischer Artenschutz

Der Wolf kehrt zurück

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Im Jahr 1904 wurde der vermutlich letzte freilebende Wolf in Deutschland geschossen, bevor im Jahr 2000 wieder die ersten freilebenden Wölfe in Deutschland auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen geboren wurden. Seit der Jahrtausendwende breitet sich der Wolf von Osten her in Deutschland und Westeuropa aus und erobert sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück.

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Gernot Maaß

Im Jahr 1904 wurde der vermutlich letzte freilebende Wolf (Canis lupus) in Deutschland geschossen. Die Ausrottung der in Deutschland heimischen und ursprünglich weit verbreiteten Art war das Ergebnis jahrzehntelanger Verfolgung durch den Menschen.

Heute stehen Wölfe, die im Ökosystem eine wichtige Funktion erfüllen, nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) europaweit unter strengem Schutz. National unterliegt die Art dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind gesetzlich verboten und strafbar.

Im Jahr 2000 wurden nach langer Abwesenheit die ersten freilebenden Wölfe in Deutschland auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen geboren. Seit der Jahrtausendwende breitet sich der Wolf von Osten her in Deutschland und Westeuropa aus und erobert sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück. Erwartungsgemäß stieg die Wolfspopulation in den letzten 20 Jahren relativ schnell an, da ein durch Menschenhand vollkommen entleerter Lebensraum wiederbesiedelt wurde. Die Wiederbesiedlung hält an, da erst ein Teil der ökologisch für die Art geeigneten Bereiche in Deutschland auch tatsächlich von Wölfen besetzt ist. Im Monitoringjahr 2022/23 wurden in Deutschland 184 Wolfsrudel (in der Regel bestehend aus dem Elternpaar, den Welpen und mitunter Jungtieren des Vorjahres), 48 Wolfspaare und 22 territoriale Einzeltiere nachgewiesen. Zahlreiche Wölfe fallen dem Straßenverkehr zum Opfer, aber auch illegale Tötungen bremsen die natürliche Wiederbesiedlung des anpassungsfähigen Beutegreifers.

Geschlechtsreife Jungtiere verlassen das elterliche Territorium auf der Suche nach einem eigenen Revier und legen dabei weite Strecken zurück. So konnte mithilfe der Auswertung von Genetikproben die Wanderung eines Männchens von Niedersachsen bis in die katalanischen Pyrenäen in Spanien nachgewiesen werden. Auch in Hamburg wurden seit 2013 vereinzelte Tiere, die das Stadtgebiet streiften, nachgewiesen (s. untenstehende Tabelle). Dauerhaft im Stadtgebiet lebende Wölfe wurden nicht nachgewiesen. Die räumlich nächsten Wolfsrudel leben in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein hat sich im Jahr 2023 nach fast 200 Jahren das erste Wolfsrudel im Segeberger Forst angesiedelt.

Eine tagesaktuelle Verbreitungskarte des Wolfs in Hamburg finden Sie hier.

Übersicht der eindeutigen Wolfsnachweise (C1 Nachweise) in Hamburg (Stand: April 2024) Amt für Naturschutz & Grünplanung

Natürlicherweise erbeuten Wölfe vor allem wildlebende Huftiere, wie etwa Schwarz-, Reh-, oder Rotwild. Ungeschützte Nutztiere sind im Vergleich zu wildlebenden Beutetieren eine sehr leichte Beute (i.d.R. weniger wehrhaft, reduziertes Fluchtverhalten u.v.m.) und Übergriffe daher zu erwarten. Nutztierhaltende müssen ihre Tiere daher unbedingt angemessen schützen. Schutzmaßnahmen können aus dem Einsatz wolfsabweisender Zäune oder ausgebildeter Herdenschutzhunde bestehen.

Abschüsse erzielen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Erkenntnissen aus Nachbarländern wie etwa Frankreich nicht die gewünschte Wirkung. Im Gegenteil können Abschüsse dazu führen, dass bestehende Rudelstrukturen zerstört werden und nach Verlust von Rudelmitgliedern zurückbleibende (Jung-)Tiere (oder nachwandernde Tiere) sogar vermehrt Nutztiere angreifen. Forderungen nach „wolfsfreien Zonen“ gehen an der Tatsache vorbei, dass durchziehende Wölfe theoretisch überall auftauchen können und ungesicherte und im Vergleich zu Wildtieren wehrlose Nutztiere reißen können. Einen effektiven Schutz für Nutztiere können daher nur Herdenschutzmaßnahmen in Form wolfsabweisender Zäune und Herdenschutzhunden bieten.

Um in Hamburg Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung zu vermeiden, hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar 2024 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf veröffentlicht, die eine regelhafte Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ermöglicht. Sie finden den Link zur Förderrichtlinie sowie zur Antragstellung unten auf dieser Seite. Auch ein Merkblatt zu effektiven Herdenschutzmaßnahmen steht dort zum Download bereit. Vor Antragstellung wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Funktionspostfach wolfsberatung@bukea.hamburg.de.

Sollte es trotz eines angemessenen Schutzes zu Rissen von Nutztieren kommen, prüft die Freie und Hansestadt Hamburg auf Antrag eine Entschädigung, wenn nachgewiesen wird, dass der Riss durch einen Wolf erfolgt ist. Hierfür ist es erforderlich, sich bei einem Schadensfall umgehend bei den untenstehenden Ansprechpersonen zu melden, damit eine Untersuchung stattfinden kann.

 Verhalten bei einer Wolfsbegegnung

  • Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie, wie bei anderen Wildtieren auch, Abstand halten. Laufen Sie nicht weg, sondern machen Sie sich bemerkbar durch lautes Sprechen, Rufen, Pfeifen oder Klatschen.
  • Falls das Tier nicht wegläuft, halten Sie an, schreien Sie es an und werfen ggf. etwas nach ihm.
  • Unter keinen Umständen dürfen Wölfe gefüttert werden! An Fütterung durch Menschen gewöhnte Wölfe können in der Folge Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern. Viele „Problemwölfe“ wurden erst durch Fütterung durch Menschen zu auffälligem Verhalten „trainiert“. Dies gilt leider auch für zahlreiche andere Wildtiere.
  • In Gebieten, in denen Wölfe vorkommen, sollten Hunde immer angeleint sein, da Wölfe stromernde Hunde als Konkurrenten ansehen könnten.

Bei Beratungsbedarf, Begegnungen mit dem Wolf oder Schadensfällen wenden Sie sich bitte an:

   Sven Markus Baumung
   Telefon 040 / 428 40 2457

   Christian Kemnade
   Telefon 040 / 428 40 2856

   Mail: wolfsberatung@bukea.hamburg.de

   Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
   Abteilung Naturschutz -Artenschutz-
   Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg

oder

wählen Sie die Notfallhotline (in Zusammenarbeit mit dem Wolfsmanagement Schleswig-Holstein): 0174-6330335.

Links und weiterführende Informationen

Download

Merkblatt Herdenschutz (Merkblatt zur Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf)

PDF herunterladen [PDF, 116,5 KB]

Richtlinie Herdenschutz (Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf)

PDF herunterladen [PDF, 547,1 KB]

Kontakt

Sven Markus Baumung

Heimischer Artenschutz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Christian Kemnade

Management Hamburger Naturschutzgebiete

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