Heimischer Artenschutz

Der Wolf kehrt zurück

Im Jahr 1904 wurde der vermutlich letzte freilebende Wolf in Deutschland geschossen, bevor im Jahr 2000 wieder die ersten freilebenden Wölfe in Deutschland auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen geboren wurden. Seit der Jahrtausendwende breitet sich der Wolf von Osten her in Deutschland und Westeuropa aus und erobert sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Wolf Sichtung im Duvenstedter Brook am 09. April 2020
Gernot Maaß

Wölfe in Hamburg und Deutschland

Im Jahr 1904 wurde vermutlich der letzte freilebende Wolf (Canis lupus) in Deutschland getötet. Die Ausrottung dieser ursprünglich weit verbreiteten heimischen Art war das Ergebnis jahrzehntelanger Verfolgung durch den Menschen.

Heute steht der Wolf, der im Ökosystem eine wichtige Rolle spielt, europaweit unter Schutz. Dies erfolgt auf Grundlage der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union sowie des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention). National ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes am 02.04.2026 wurde der Wolf aufgrund politischen Drucks zudem als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Die grundsätzlichen Schutzvorschriften bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Im Jahr 2000 wurden nach langer Abwesenheit erstmals wieder freilebende Wolfswelpen in Deutschland auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen geboren. Seitdem breitet sich der Wolf von Osten her in Deutschland und Westeuropa aus und kehrt in sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück. In den letzten 20 Jahren ist die Wolfspopulation erwartungsgemäß rasch angestiegen, da ein zuvor vom Menschen leergeräumter Lebensraum wiederbesiedelt wurde. Die Wiederbesiedlung hält an, da bislang nur ein Teil der ökologisch geeigneten Gebiete in Deutschland tatsächlich von Wölfen besetzt ist.

Im Monitoringjahr 2024/25 wurden in Deutschland 219 Wolfsrudel (in der Regel bestehend aus Elternpaar, Welpen und ggf. Jungtieren des Vorjahres), 48 Wolfspaare und 15 territoriale Einzeltiere nachgewiesen. Zahlreiche Wölfe verunglücken im Straßenverkehr, auch illegale Tötungen behindern die natürliche Wiederbesiedlung des anpassungsfähigen Beutegreifers. Die Verbreitungskarte Deutschlands sowie die hier genannten Zahlen können Sie hier auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf einsehen.

Geschlechtsreife Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium auf der Suche nach einem eigenen Revier und legen dabei oft weite Strecken zurück. So konnte mithilfe genetischer Analysen die Wanderung eines Wolfsrüden von Niedersachsen bis in die katalanischen Pyrenäen in Spanien nachgewiesen werden. Auch in Hamburg wurden seit 2013 vereinzelt durchziehende Wölfe nachgewiesen (siehe Tabelle unten). Ein dauerhaft im Stadtgebiet lebendes Wolfsrudel wurde bislang nicht festgestellt. Die nächstgelegenen Wolfsrudel leben in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein hat sich 2023 nach fast 200 Jahren erstmals wieder ein Wolfsrudel im Segeberger Forst angesiedelt.

Eine Karte der bisherigen Nachweise des Wolfs in Hamburg finden Sie hier.

Wolfsnachweise in Hamburg
Übersicht der eindeutigen Wolfsnachweise (C1-Nachweise) in Hamburg (Stand: Juli 2026) BUKEA

Konflikte und Herdenschutz

Wölfe ernähren sich in der Natur überwiegend von wildlebenden Huftieren wie Schwarzwild, Reh- oder Rotwild. Ungeschützte Nutztiere sind im Vergleich zu Wildtieren eine leichte Beute, da sie meist weniger wehrhaft sind und ein reduziertes Fluchtverhalten zeigen. Übergriffe auf ungeschützte Nutztiere sind daher zu erwarten. Nutztierhaltende müssen ihre Tiere daher angemessen schützen. Effektive Schutzmaßnahmen bestehen insbesondere aus wolfsabweisenden Zäunen und dem Einsatz ausgebildeter Herdenschutzhunde.

Um Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung in Hamburg zu vermeiden, hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar 2024 eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in den Herdenschutz veröffentlicht. Diese ermöglicht eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Den Link zur Förderrichtlinie sowie zur Antragstellung finden Sie unten auf dieser Seite. Auch ein Merkblatt zu effektiven Herdenschutzmaßnahmen steht dort zum Download bereit. Vor Antragstellung wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Funktionspostfach wolfsberatung@bukea.hamburg.de.

Kommt es trotz angemessener Schutzmaßnahmen zu Rissen von Nutztieren, prüft die Freie und Hansestadt Hamburg auf Antrag eine Entschädigung, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch einen Wolf verursacht wurde. Bitte melden Sie sich im Schadensfall umgehend bei den untenstehenden Ansprechpersonen, damit zeitnah eine Untersuchung erfolgen kann.

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht ist die BUKEA als zuständige Behörde in Hamburg verpflichtet, einen revierübergreifenden Managementplan zu erstellen. Dieser soll sicherstellen, dass die Jagd mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der Art vereinbar ist. Bis zur Fertigstellung dieses Managementplans gelten die Regelungen des Hinweispapiers zur Bejagung des Wolfs, das unten auf dieser Seite als download zur Verfügung steht.

Abschüsse von Wölfen führen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Erfahrungen aus Nachbarländern wie Frankreich nicht zum gewünschten Schutz der Nutztiere. Im Gegenteil: Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann dies dazu führen, dass (Jung-)Tiere oder nachwandernde Wölfe vermehrt Nutztiere angreifen. Forderungen nach „wolfsfreien Zonen“ sind nicht zielführend, da durchziehende Wölfe grundsätzlich auch in diesen Bereichen auftreten und ungeschützte Nutztiere reißen können. Einen wirksamen Schutz bieten Herdenschutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde. Eine Literaturübersicht des LUPUS Instituts dazu finden Sie hier

Wolfsnachweis mit einer Fotofalle am 08. April 2025 im Naturschutzgebiet Borghorster Elblandschaft
Wolfsnachweis mit einer Fotofalle am 08. April 2025 im Naturschutzgebiet Borghorster Elblandschaft BUKEA

 Verhalten bei einer Wolfsbegegnung

  • Wenn Sie einem Wolf begegnen, müssen Sie, wie bei anderen Wildtieren auch, Abstand halten. Laufen Sie nicht weg, sondern machen Sie sich bemerkbar durch lautes Sprechen, Rufen, Pfeifen oder Klatschen.
  • Falls das Tier nicht wegläuft, halten Sie an, schreien Sie es an und werfen ggf. etwas nach ihm.
  • Unter keinen Umständen dürfen Wölfe gefüttert werden! An Fütterung durch Menschen gewöhnte Wölfe können in der Folge Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern. Viele „Problemwölfe“ wurden erst durch Fütterung durch Menschen zu auffälligem Verhalten „trainiert“. Dies gilt leider auch für zahlreiche andere Wildtiere.
  • In Gebieten, in denen Wölfe vorkommen, sollten Hunde immer angeleint sein, da Wölfe stromernde Hunde als Konkurrenten ansehen könnten.

Bei Beratungsbedarf, Begegnungen mit dem Wolf oder Schadensfällen wenden Sie sich bitte an:

Mail: wolfsberatung@bukea.hamburg.de 

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Naturschutz -Artenschutz-
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Telefon 040 / 428 40 2457 oder -2856

oder

wählen Sie die Notfallhotline (in Zusammenarbeit mit dem Wolfsmanagement Schleswig-Holstein): 0174-6330335.

Links und weiterführende Informationen

Download

Merkblatt Herdenschutz

PDF herunterladen [PDF, 157,2 KB]

Richtlinie Herdenschutz

PDF herunterladen [PDF, 547,1 KB]

Hinweispapier zur Bejagung der Tierart Wolf

PDF herunterladen [PDF, 174,1 KB]

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