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Biotopschutz

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung wird in Hamburg seit 1979 in ausgewählten Gebieten und seit den 1990er-Jahren flächendeckend in ganz Hamburg durchgeführt. Dabei werden regelmäßig alle Lebensräume Hamburgs erfasst.

Ingo Brandt

Ab 2020 wurde der Turnus der Wiederholungen der Kartierung von acht auf fünf Jahre reduziert. Über eine Bewertung dieser Biotope und unter Berücksichtigung ihrer Nutzungen sowie Gefährdungen werden Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen für sie abgeleitet und festgelegt. Die Biotopkartierung ist Grundlage sowohl für naturschutzfachliche Aufgaben als auch für Planungen der Stadtentwicklung.

Im Rahmen der Biotopkartierung werden die Lebensräume durch Geländebegehungen, unter Zuhilfenahme von Luftbildern, entsprechend der Kartieranleitung und Biotopbewertung erfasst. Kartiert wird in einem Maßstab von 1:5.000.

Bei der Biotopkartierung wird zwischen Biotopen und Biotoptypen unterschieden. Alle für den Naturschutz bedeutenden Bereiche werden als Biotop sehr detailliert beschrieben und bewertet, z.B. wird eine Pflanzenartenliste erstellt. Zu den bedeutenden Flächen gehören die Lebensräume in der Regel ab einer Wertstufe von 6 (= wertvoll), die gesetzlich geschützten Biotope sowie die Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL). Die Flächen zwischen ihnen, die meist nicht im Detail „kartierwürdig“ sind, werden lediglich einem Biotoptypen zugeordnet und mit einer Wertstufe ausgewiesen.

Insgesamt gibt es neun Wertstufen, von 1 = "weitgehend unbelebt" bis 9 = "herausragend, von nationaler Bedeutung". So werden Aussagen über wertvolle und schutzbedürftige, über extrem verarmte und über entwicklungsfähige Flächen gewonnen.

Naturschutzamt

Alle Sachdaten zu den kartierten Lebensräumen werden in das Biotopkataster Hamburg eingetragen und im Falle der Biotope in Biotopbögen zusammengefasst dargestellt. (Hier ein Beispiel eines Biotopbogens.) Jeder Biotopdatensatz ist mit den entsprechenden Geometrien verknüpft.

Im Biotopkataster sind auch die Daten der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG (HmbBNatSchAG) geschützten Biotope sowie seit 2007 die Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie enthalten.

Wie Sie auf die Daten der Biotopkartierung zugreifen können, erfahren Sie hier.

Download

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel

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Biotopbewertung

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Beispiel Biotopbogen

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Benutzerdokumentation für das Biotopkataster Hamburg (Juni 2015)

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Weitere Informationen

BUKEA/Amt für Naturschutz & Grünplanung
Hamburgs Biotope

Biotopkataster

Daten der Biotopkartierung können auf Antrag und gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt

Samuel Heisterkamp

Biotopkataster

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft