Beachten Sie bitte, dass die hier verfügbaren Verordnungen über die einzelnen Naturschutzgebiete lediglich zur ersten Information dienen und nicht einem juristischen Anspruch genügen.
Vorhaben jeglicher Art, die nicht von der jeweiligen NSG-VO freigestellt sind, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antragsformular unten im Downloadbereich.