Beachten Sie bitte, dass die hier verfügbaren Verordnungen über die einzelnen Naturschutzgebiete lediglich zur ersten Information dienen und nicht einem juristischen Anspruch genügen.
Naturschutzgebiets-Verordnungen
Vorhaben jeglicher Art, die nicht von der jeweiligen NSG-VO freigestellt sind, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antragsformular unten im Downloadbereich.