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Eine Asiatische Hornisse von der Seite: Schwarz mit gelben Beinen.
Gefährdung der Biodiversität

Invasive gebietsfremde Arten

Durch die Einschleppung nicht-heimischer Tier- und Pflanzenarten wie Marderhund und Riesen-Bärenklau sind unsere Ökosysteme gefährdet. Um diese Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt zu reduzieren, hat die Europäische Union 2014 eine Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten erlassen. Auf den folgenden Seiten informieren wir über die betroffenen Tier- und Pflanzenarten, notwendige Beschränkungen, mögliche Maßnahmen und die gesetzlichen Grundlagen.

Aktuelles

Wieckhorst/Schütte
Invasive Arten

Die Asiatische Hornisse in Hamburg

Die Asiatische Hornisse ist inzwischen auch in Norddeutschland angekommen. Die Umweltbehörde unternimmt verschiedene Maßnahmen, um diese gebietsfremde Art frühzeitig einzudämmen.

Andreas Giesenberg
Invasive Arten

Nutrias in Hamburg

Nutrias stammen eigentlich aus Südamerika, sind aber auch in Hamburg weit verbreitet. Als invasive, gebietsfremde Art unterliegen sie einem gezielten Management zur Eindämmung.

Weitere Themen

Gefährdung der Biodiversität

Invasive gebietsfremde Arten

Mit Stand August 2022 sind von der EU-Kommission 88 Tier- und Pflanzenarten von denen eine Gefährdung für die biologische Vielfalt in Europa ausgeht als invasiv gelistet worden.

Verbotene Handlungen

Beschränkungen und Genehmigungen

Wird eine Tier- oder Pflanzenart in die Unionsliste aufgenommen, bedeutet dies eine umfassende Beschränkung von Zucht, Handel und Haltung dieser Arten.

Auswirkungen minimieren

Managementmaßnahmen von weit verbreiteten Arten

Für invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten, die schon weit verbreitet sind, ist eine komplette Beseitigung zeitnah unrealistisch. Für sie werden Maßnahmen zum Management durchgeführt.

Sofort tätig werden

Bekämpfung von Arten der frühen Phase

Tritt eine invasive, gebietsfremde Art erstmalig in Hamburg auf, kann ihre Ausbreitung am effizientesten durch eine sofortige Bekämpfung gestoppt werden.

Haltung im Rahmen des Managements

Sonderfall Waschbären und Schmuckschildkröten

Ohne Genehmigung ist die Haltung von gebietsfremden, invasiven Arten nicht gestattet. Für Waschbären und Schmuckschildkröten wurden Sonderregelungen zugelassen.

Invasive gebietsfremde Arten

Gesetzliche Grundlagen

Der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten ist in der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 geregelt.

Kontakt

Kai Schütte

Referat Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung: Invasive Arten

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft