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Invasive Arten

Nutrias in Hamburg

Die Nutria (Myocastor coypus), auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt, stammt ursprünglich aus Südamerika. Bei uns vorkommende Nutrias sind die Nachkommen entlaufener Tiere aus Pelztierfarmen. Die Nutria ist in Deutschland eine invasive gebietsfremde Art und kann unter Umständen zu Schäden an Uferböschungen und -vegetation führen.

Verwechslungsgefahren bestehen mit dem heimischen Biber und der Bisamratte. Die Nutria ist viel kleiner als der Biber, jedoch größer als die Bisamratte. Eine Unterscheidung bei schwimmenden Tieren kann recht schwierig sein. Im Wasser sieht man sowohl den Kopf als auch den Rücken der Nutria; bei ausgewachsenen Bibern nur den dreieckigen Kopf. Doch gerade bei Jungbibern, die ihre Schwimmtechnik noch nicht perfektioniert haben, sieht man auch noch einen Teil des Rückens. Hier besteht eine große Verwechslungsgefahr. Sicheres Unterscheidungsmerkmal ist der runde rattenartige Schwanz bei der Nutria und die platte „Kelle“ beim Biber. Bisams haben seitlich abgeflachte Schwänze. Nutrias sind außerhalb des Wassers gut an ihren hellen Barthaaren, den orangefarbenen Zähnen und der gedrungenen Form mit dem dickeren rundlichen Schwanz zu erkennen.

Die Situation in Hamburg

Die Nutrias haben in Hamburg seit Mitte der 1990er Jahre viele potentielle Lebensräume an und im Umfeld von stehenden und fließenden Gewässern, hauptsächlich in den Bezirken Bergedorf und Harburg, besiedelt. Für die Bezirke Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek sind bisher keine Vorkommen bekannt. Die Populationen dieser Tiere unterliegen starken Schwankungen. Dies betrifft sowohl die Populationsdichte als auch die in Anspruch genommenen Areale.

Eine tagesaktuelle Verbreitungskarte der Nutrias in Hamburg finden Sie hier.

Natürliche Feinde sind selten

Da die natürlichen Fressfeinde wie Seeadler in Hamburg relativ selten sind, werden diese Populationsschwankungen hauptsächlich von den Klimabedingungen im Winter beeinflusst. Ebenfalls wird die Populationsdichte punktuell durch menschliche Einflüsse, vor allem durch das Füttern der Tiere bestimmt, sowie durch die Bekämpfung mit jagdlichen Mitteln. Ein Einfluss von Krankheiten ist bisher nicht bekannt.

Anzahl der Nutrias lässt sich nicht genau bestimmen

Wie bei den meisten Wildtieren in der Stadt lässt sich die Frage nach der Anzahl der Tiere nicht genau festlegen; eventuell genannte Zahlen für das Stadtgebiet sind nur Schätzungen und nicht belastbar. Die Anzahl von gesichteten Nutrias, von tot aufgefundenen (Unfall, Krankheit usw.) sowie von getöteten Tieren (Jagd, Tötung nach Fallenfang usw.) gibt zwar Hinweise welche Bereiche der Stadt bereits besiedelt sind, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, die nichts mit der tatsächlichen Zahl der Tiere zu tun haben. Einen Anhaltspunkt über die Entwicklung der letzten Jahre geben die Wildnachweis der Obersten Jagdbehörde der Obersten Jagdbehörde ab dem Jagdjahr 2018/2019.

Fütterung und "Nutriaplage"

Dort wo die Tiere regelmäßig und stark gefüttert werden, können räumlich begrenzte hohe Populationsdichten - also sehr viele Tiere auf engem Raum - auch unabhängig von der Witterung und dem natürlichen Nahrungsangebot, über längere Zeiträume auftreten. Dadurch kann es zu Schäden vor allem in Gärten und in Böschungsbereichen bzw. Uferbereichen der Flüsse und Kanäle kommen. Außerdem werden häufig Ängste vor den Tieren selbst und vor Krankheiten geschürt. Von einer "Nutriaplage" und Schäden, die erheblich die öffentliche Sicherheit gefährden, kann aber keine Rede sein. Punktuell können sich durch menschliche Hilfe vor allem innerhalb des Stadtgebietes dichte Populationen bilden und auch über längere Zeiträume halten.

Viele Menschen, die die Tiere aus falsch verstandener Tierliebe füttern, wissen nicht, dass sich dadurch ggf. die Bestände nicht mehr natürlich regulieren können, was die Überpopulation fördert und Schäden durch die hohe Zahl an Tieren hervorrufen kann.

Durch das Futter werden auch gleichzeitig Ratten gefüttert. Diese Schädlinge können sich dadurch besser vermehren. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft appelliert deshalb an alle Bürger, das Füttern zu unterlassen.

Mehr Informationen

Management der Nutria

Auf EU-Ebene ist die Nutria in der Unionsliste der invasiven Arten gelistet (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Verordnung sieht ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und dem Management invasiver Arten vor. Deshalb muss gegen die Nutria auch in Deutschland den Vorgaben entsprechend gehandelt werden.

Nutria gelten deutschlandweit als weit verbreitet und unterliegen somit dem Management. Wichtigstes Ziel der Umweltbehörde ist die Nutria von den Hamburgischen Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn fernzuhalten, um das fragile Ökosystem dort nicht zu stören. Zudem ruft die Umweltbehörde dazu auf, die Fütterung von Nutria zu unterlassen.

Da die Umweltbehörde die durch die Nutria verursachten Schäden, insbesondere aus Deichsicherheit- und Naturschutzsicht, derzeit als gering einstuft, und auch nicht damit gerechnet werden kann, dass die Gesamtpopulation der Nutrias in Hamburg signifikant verringert werden kann, sieht die Umweltbehörde zurzeit keinen Bedarf einer Intensivierung der Bekämpfung.

In Hamburg unterliegen die Nutria nicht dem Jagdrecht, sie können aber im Rahmen des Jagdschutzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb der Jagdbezirke bejagt werden. Eine Verpflichtung auf Seiten der Jägerschaft besteht nicht. In befriedeten Gebieten gemäß § 2 Hamburgischem Jagdgesetz, zu denen beispielsweise Wohngebäude, Hausgärten und Friedhöfe gehören, ruht die Jagd. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich und die Entnahme kann durch Stadtjäger in Verantwortung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin erfolgen. Die Bejagung kann zu einer Verringerung der örtlichen Population führen.

Nutrias bitte melden

Bitte melden Sie gesichtete Nutrias mit einem Foto auf der gemeinsamen Meldungsseite von Uni Hamburg und der Hamburger Behörden unter neobiota-hamburg.de. Durch diese Funde bekommen wir ein flächendeckendes Bild der aktuellen Verbreitung in Hamburg, wodurch man den Einfluss dieser invasiven Art besser abschätzen kann. Alle verifizierten Funde werden dort zudem im Steckbrief angezeigt, sodass alle Bürgerwissenschaftler:innen den wachsenden Datenschatz mitverfolgen können.

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Flyer

Biber, Fischotter, Nutria & Bisam

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Biber, Fischotter, Nutria & Bisam

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Die Nutria (Myocastor coypus) ist eine aus Südamerika stammende und in Deutschland eingebürgerte (Neozoon) Nagetierart.

Sie ist kleiner als der einheimische Biber (Castor fiber) und größer als die aus Nordamerika stammende Bisamratte (Ondatra zibethicus). Nutrias haben einen runden Schwanzquerschnitt, Biber haben einen flachen, breiten Schwanz (Biberkelle), Bisamratten haben einen linsenartigen Schwanzquerschnitt. An den Hinterfüßen haben Nutrias Schwimmhäute. Große Tiere können eine Länge von über 60 cm (ohne Schwanz) erreichen. Auffällig ist bei erwachsenen Tieren die orange Färbung (hervorgerufen durch Eiseneinlagerungen) der Nagezähne. Die natürliche braune Fellfarbe und die Fellstruktur ähneln optisch sehr der Farbe und Struktur der Felle unserer einheimischen Biber. Unter günstigen Bedingungen kann ein Nutriaweibchen bis zu 40 Nachkommen jährlich haben. Das ist der Grund für die zeitweise starke Vermehrung der Tiere.
In ihrer ursprünglichen Heimat (Südamerika) erstreckt sich das Verbreitungsgebiet vom südlichen Brasilien bis nach Feuerland. In ihrer Heimat wurden sie wegen ihres Pelzes so intensiv bejagt, dass sie fast ausgerottet waren.

Um den Bedarf an ihren Pelzen zu decken, wurden sie seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Farmen gezüchtet. Auch in Deutschland wurden Nutrias zur Pelzproduktion schon vor dem 2. Weltkrieg gehalten. In der DDR wurde die Pelzproduktion als wichtiger Devisenbringer und zur Selbstversorgung intensiviert. Dadurch entstanden in der DDR bis zur Wiedervereinigung viele Farmen. Diese waren nach den neuen wirtschaftlichen Bedingungen unrentabel. Durch gezieltes Freilassen der Tiere aus den unrentablen Pelztierfarmen und durch "Tierbefreiungsaktionen" ist eine sehr große Zahl von Tieren in die Natur gelangt. Diese bildeten die Basis der jetzigen freilebenden Nutriapopulationen, die auch Hamburg erreicht haben.

Nutrias sind wildlebende Tiere und gelten als herrenlos (§ 960 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Es gibt also weder Eigentümer*in noch Besitzer*in. Deshalb gibt es weder natürliche noch juristische Personen, die für die Schäden aufkommen oder gegen die Tiere vorgehen müssen (auch nicht die Freie und Hansestadt Hamburg). Generell ist also festzuhalten, dass Grundstückseigentümer*innen für die evtl. entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen. Dies gilt demnach auch bei einer Bekämpfung. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht verpflichtet Maßnahmen gegen Nutrias durchzuführen, steht aber gerne beratend zur Seite.

Nein, in Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Füttern von Nutrias auch Ratten mit gefüttert werden und dadurch ein Beitrag zur Vermehrung dieser Schädlinge geleistet wird, appelliert die Umweltbehörde an dieser Stelle mit Nachdruck an alle Bürger*innen der Stadt, das Füttern zu unterlassen.

Besitzer von Grundstücken am Wasser sollten potentielle Wurf- und Aufzuchtplätze sowie Unterschlupfmöglichkeiten (z. B. alte Tonröhren, Höhlen usw.) beseitigen bzw. verschließen. Hierbei muss allerdings darauf geachtet werden, dass auch Fischotter solche Höhlungen nutzen. Ihnen muss auch in Zukunft noch ein Angebot an Rückzugsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Ansonsten liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Grundstücksnutzer die Tiere durch geeignete, stabile Umfriedungen (z. B. Drahtzäune mit Untergrabenschutz, Mauern usw.) vor ihrem Grundstück fernzuhalten, um Schäden zu verhindern.

Grundsätzlich liegt eine mögliche Beseitigung von Nutria auf Grundstücken, beispielsweise aufgrund von Schäden im Garten oder an der Böschung, in der Verantwortung der Eigentümer*innen bzw. Verantwortlichen.

Die Nutria unterliegen in Hamburg nicht dem Jagdrecht, weder nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nach Hamburgischem Jagdgesetz (HmbJagdG). Sie können in Hamburg jedoch im Rahmen des Jagdschutzes bekämpft werden. Eine Verpflichtung auf Seiten der Jägerschaft besteht nicht.

In befriedeten Gebieten gemäß § 2 Hamburgischem Jagdgesetz, zu denen beispielsweise Wohngebäude, Hausgärten und Friedhöfe gehören, ruht die Jagd. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Nähere Informationen erteilen die örtlich zuständigen Hamburger Jägermeister (Kontaktdaten).

Eine ständige, flächendeckende Bejagung der Tiere in befriedeten Gebieten erfolgt in der Stadt Hamburg nicht. Die einzige realistische Möglichkeit, die Tiere hier in ihrer Zahl zu reduzieren liegt darin, den Lebensraum zu entziehen (z.B. durch Zäune) und die Fütterung der Tiere zu unterlassen.

Der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsfirmen erfordert in einem befriedeten Gebiet den Auftrag des Grundstückseigentümers und in Jagdbezirken die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten. Um eine Bekämpfung durchführen zu können, benötigen professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen neben der entsprechenden Sach- und Fachkunde auch eine Schießerlaubnis, einen Jagdschein, eine Genehmigung für die Ausübung der Fallenjagd nach sowie eine Erlaubnis nach Tierschutzgesetz.

Obwohl die Nutrias bei uns von Farmtieren abstammen, sind es mittlerweile echte Wildtiere und auf keinen Fall Streicheltiere, wenngleich sie auch sehr zutraulich sein können. Es ist deshalb grundsätzlich auf Abstand zu achten.
Werden Nutrias in die Enge getrieben oder provoziert, wehren sie sich energisch, auch gegen Hunde. 

Gefahren können den Grundstücksnutzern durch die Wühltätigkeit der Tiere insbesondere im gewässernahen Bereich und die damit verbundenen Einsturzmöglichkeiten entstehen.
Es gilt besonders:

  • Abstand halten!
  • Nicht füttern!
  • Bei der Bewirtschaftung von Feldern, Abstand zum Gewässer wahren (siehe auch Gewässerrandstreifen nach § 9 Abs. 2 HmbBNatSchAG)!

Das Wildbret von Nutrias ist schmackhaft und für den menschlichen Verzehr geeignet. Zur eigenen Sicherheit sollte das Fleisch nur vollständig durchgegart verzehrt werden.

Die Untersuchungspflicht nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 auf Trichinen für Nutria ist seit einigen Jahren aufgehoben worden, da es keine Hinweise auf eine natürliche Infektion freilebender jagdbarer Nutria in Deutschland mit Trichinella gibt. Somit konnte die Untersuchungspflicht für in freier Wildbahn erlegte Nutria aufgehoben werden, ohne den Verbraucherschutz zu gefährden. 

Freiwillig kann eine Untersuchung auf eigene Kosten nach entsprechender Anmeldung im Untersuchungslabor durchgeführt werden. Zur eigenen Sicherheit sollte das Fleisch nur vollständig durchgegart verzehrt werden.

Kontakt

Kai Schütte

Referat Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung: Invasive Arten

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft