Alle Schutzgebiete können Sie sich in der interaktiven Schutzgebietskarte anschauen.
Das Landschaftsschutzgebiet hat seine Wurzeln im Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Die dortigen Vorschriften hatten im wesentlichen den Schutz des Landschaftsbildes zur Sicherung seiner Funktion für die Erholung in der freien Landschaft zum Ziel. In den 50er und 60er Jahren wurden, wie überall in der Bundesrepublik, auch in Hamburg eine Reihe von LSG-Verordnungen mit der genannten Zielsetzung erlassen.
In Hamburg waren dies vor allem die Achsenzwischenräume/Freiflächen nördlich der Elbe (z.B. Elbhang, Feldmarken), große Bereiche der Walddörfer (Wandsbeker Geest, Tal der Alster) und die Harburger Berge (Haake). Die Marschenräume (Süderelbmarschen, Wilhelmsburger Elbinsel, Vier- und Marschlanden) blieben dabei bis auf wenige Ausnahmen unberücksichtigt.
Ob durch den Bau von Wohnungen und Industrieanlagen, durch Straßenbau oder Flussbegradigungen, die Industriegesellschaft wirkt in vielfältiger Form auf die Landschaft ein. Vielerorts verschwinden gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze und Kleingewässer. Naturräume werden zerstört, Möglichkeiten zur Naherholung verschwinden. Trotz der Bemühungen des Naturschutzes ist in den letzten Jahrzehnten der Arten- und Biotoprückgang unaufhaltsam fortgeschritten.
Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete entsprechen derzeit einem Anteil von etwa 20% an der Landesfläche. Früher wurden Landschaftsschutzgebiete vorrangig zur Erhaltung des Landschaftsbildes bzw. zur Sicherung der Erholungsfunktion einer Landschaft ausgewiesen.
Dagegen rückt heute die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als fachliches Erfordernis in den Vordergrund. Der Flächenschutz erhält damit nicht nur Lebensräume für gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Er hat neben seiner Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, die Erholung und ein Naturerleben in der Stadt auch eine zunehmend wichtige Aufgabe bei der Sicherung der Bodenfunktionen, des Grund- und Oberflächenwassers und der Luft. Damit leistet der Flächenschutz einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Um die für Hamburg charakteristischen Landschaften in ihren Funktionen für den Naturhaushalt und die Erholung zu erhalten und zu verbessern, müssen weitere Flächen unter Schutz gestellt werden. Hamburg braucht Natur und Landschaft als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen und wild lebende Tiere, aber auch als Erholungs- und Erlebnisraum für die Stadtbevölkerung.
In der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten bestehen derzeit Defizite. Insbesondere im Bereich der Kulturlandschaften und Fließgewässersysteme sind längst noch nicht alle bewahrenswerten Bereiche einem entsprechenden Schutz unterstellt.
Die großräumigen Kulturlandschaften Hamburgs wie Marschen, Geesten und Gewässerläufe sollen nachhaltig bewirtschaftet und in ihrer Funktion erhalten und gestärkt werden. Andererseits sind viele bestehende Schutzgebietsflächen faktisch mit unverträglichen Nutzungen belegt oder bebaut und dadurch in ihrem ursprünglichem Charakter zerstört. Auch entsprechen die Schutzbestimmungen auf Grund veränderter Nutzungsansprüche oft nicht mehr den heutigen an Natur und Landschaft zu stellenden Schutzanforderungen. Die Neukonzeption für die Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Arten- und Biotopschutzprogramm der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt dargestellt.