Die Nutzung von E-Scootern in Naturschutzgebieten ist verboten. Motorisierte Fortbewegung erzeugt Lärm, verdichtet Böden und kann Wege beschädigen. Abseits der Wege gefährdet sie empfindliche Pflanzen und vertreibt Tiere aus ihren Rückzugsräumen.
E-Scooter können zudem unbemerkt Wildtiere aufscheuchen, ihre Nahrungs- und Rückzugsplätze zerstören und langfristige Schäden an der Vegetation verursachen. Die oftmals geleasten Scooter wandern dabei leider nur allzu oft ins nächste Gebüsch oder in Gräben. Das Verbot sorgt dafür, dass die Natur ungestört bleibt und Besucher die Ruhe des NSG genießen können.