In dem rund 67 Hektar großen Naturschutzgebiet (NSG) Vollhöfner Weiden im Bezirk Harburg soll sich ein „wilder Wald“ weiterhin ungestört entwickeln können. Die Ausweisung der Vollhöfner Weiden als Naturschutzgebiet sorgt dafür, dass die Entwicklung der Waldflächen auch in Zukunft dauerhaft der Natur überlassen bleibt. Der Wald unterliegt somit vollständig dem Prozessschutz. Mit zunehmendem Alter der Bäume wird das NSG strukturreicher und immer wertvoller werden. Neben den dominierenden Wäldern finden sich hier besonders wertvolle Schilfröhrichte, Silbergrasfluren und sonnige Uferstaudensäume.
Der Wald im Schutzgebiet ist nicht nur ein beeindruckender grüner „Urwald“ mit einer einzigartigen Landschaft, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für spezialisierte und gefährdete Tiere und Pflanzen. Hier wachsen verschiedene Pflanzenarten der Auwälder, die in der Roten Liste Hamburgs (RL HH ) zu finden sind, wie das gefährdete Fluss-Greiskraut (RL HH 3), die Sumpf-Gänsedistel (RL HH 2) oder die Walzen-Segge (RL HH 3).
Der hochgradig wertvolle Auenbereich der Alten Süderelbe, mit vielen umgestürzten Bäumen, ist Lebensraum für Eisvogel, Erdkröte und die Fischart Schlammpeitzger. Der nachtaktive Schlammpeitzger gräbt sich tagsüber in den Schlamm der Gewässersohle ein und reagiert empfindlich auf Unterhaltungsmaßnahmen, wie Grundräumung und Entschlammung der Gewässersohle. In den Vollhöfner Weiden kann er sich ungestört entwickeln. Die gefährdete Vogelart Beutelmeise bewohnt Weidengebüsche und Ufergehölze an großen Flussläufen, Bächen oder Altwässern. Ihre Nesthöhlen aus Pflanzenwolle, Tierhaaren und Blattfasern an den Astspitzen von Bäumen und Büschen sind auch im NSG Vollhöfner Weiden leicht zu erkennen.
Dass in den Vollhöfner Weiden immer mehr Wildnis ungestört entstehen kann, fördert zudem die Anzahl an Bäumen, in denen Fledermäuse Unterschlupf finden können. Die Vollhöfner Weiden bilden mit ihrer komplexen Biotopstruktur einen Ganzjahreslebensraum für lokale Fledermausvorkommen und sind durch die relative Nähe zur Elbe relevant für durchziehende Fledermausarten. Es konnte hier das Vorkommen der Fledermausarten Kleinabendsegler, Großer Abendsegler (RL HH 3), Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus (RL HH 3) nachgewiesen werden.
Der Baumbestand bietet Fledermäusen nicht nur Schutz, sondern auch ein wichtiges Jagdgebiet mit einem reichhaltigen Käferbestand. Unter den Käfern befinden sich zwei Arten, die wegen ihrer hohen Ansprüche an ihren Lebensraum zu den sogenannten „Urwaldrelikt-Arten“ gehören – den bundesweit anspruchsvollsten Alt- und Totholzbewohnern. Es handelt sich dabei um den Stutzkäfer Abraeus parvulus und den Kurzflügler Quedius truncicola. Der mulmbewohnende Abraeus parvulus ist in Hamburg, außer aus den Vollhöfner Weiden, nur noch aus dem Naturschutzgebiet „Die Reit“ bekannt.
Außerhalb des eigentlichen Waldes werden Pioniergehölzflächen und halbruderalen Grasfluren in Trockenrasen umgewandelt und gezielt Maßnahmen zur Förderung spezifischer Lebensräume, die für viele seltene und gefährdete Arten von großer Bedeutung sind, umgesetzt. Trockenrasenflächen bieten wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, die auf nährstoffarme und trockene Standorte spezialisiert sind. Diese Lebensräume sind in unserer Region selten geworden und bedürfen daher besonderer Schutz- und Pflegemaßnahmen. Sie stärken auch die Habitatvielfalt im Naturschutzgebiet und sichern langfristig vom Aussterben bedrohten Tierarten ein Überleben, die im Naturschutzgebiet aussterben würden, wenn dort ausschließlich ein Weidenwald zugelassen würde. Als Beispiel sei hier nur die Zwergschaumzikade (Neophilaenus minor) genannt, die sich bundesweit auf der Roten Liste befindet, auf Trockenrasen und Sandflächen angewiesen ist und bisher auf den offenen Flächen im Schutzgebiet nachgewiesen werden konnte. Weitere bemerkenswerte Arten der Offenfläche sind die Heidespornzikade (Kosswigianella exigua), die Sandwanderzirpe (Macrosteles quadripunctulatus), die Widderzirpe (Arocephalus punctum) sowie die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens).
Die Naturschutzgebiets-Verordnung finden Sie hier.