In den Wintermonaten ist ein Ausüben von Wintersportarten in unseren Naturschutzgebieten nicht gestattet. Bewegungen im Schnee stören Tiere während der Winterruhe, zerstören Pflanzen unter der Schneedecke und können Nahrungsquellen unzugänglich machen.
Gerade empfindliche Arten reagieren auf Störungen sehr sensibel und verlieren Energie oder ihre Lebensräume. Das Verbot schützt die Tiere, ihre Winterquartiere und die Vegetation. So bleibt die Natur im NSG auch im Winter intakt und kann sich ohne menschliche Eingriffe regenerieren.