Schlittschuh-, Schlitten- oder Skifahren - das mache ich lieber außerhalb der NSG

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

In den Wintermonaten ist ein Ausüben von Wintersportarten in unseren Naturschutzgebieten nicht gestattet. Bewegungen im Schnee stören Tiere während der Winterruhe, zerstören Pflanzen unter der Schneedecke und können Nahrungsquellen unzugänglich machen.


Gerade empfindliche Arten reagieren auf Störungen sehr sensibel und verlieren Energie oder ihre Lebensräume. Das Verbot schützt die Tiere, ihre Winterquartiere und die Vegetation. So bleibt die Natur im NSG auch im Winter intakt und kann sich ohne menschliche Eingriffe regenerieren.
 

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Beweidung mit Herdenschutz
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Schafe und Hütehunde in Ruhe arbeiten lassen

In einigen Naturschutzgebieten kommen Hütehund zum Einsatz, um die Schafe und Ziegen in ihren Flächen zu halten. Deshalb ist Vorsicht geboten und der Hund stets an die kurze Leine zu nehmen.

Keine eScooter
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E-Scooter verboten

E-Scooter sind im NSG verboten – Lärm und Bodenbelastung stören Tiere und Pflanzen.

Kein Wassersport
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Wassersport lieber auf der Alster als im Naturschutzgebiet

Wassersport ist im Naturschutzgebiet verboten, um die empfindlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu schützen. Bewegungen auf dem Wasser können Störungen verursachen, die das ökologische Gleichgewicht gefährden.