Er soll
- die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Öffentlichkeit fördern sowie
- die zuständige Behörde fachlich beraten und ihr Vorschläge und Anregungen über Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterbreiten.
Diesen Aufgaben kommt der Naturschutzrat nach, indem er in monatlichen Sitzungen allgemeine und für Hamburg aktuelle Naturschutzfragen erörtert. Die Ergebnisse seiner Beratungen leitet er als Vorschläge und Stellungnahmen den zuständigen Behörden zu und macht sie der Öffentlichkeit bekannt. Nach einem Beschluss der Bürgerschaft vom 11.04.2014 hat der Naturschutzrat außerdem alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit über den Senat an die Bürgerschaft zu erstatten, erstmals zum 30. April 2015.
Der Naturschutzrat nahm seine Arbeit 1982 unter dem damaligen Umweltsenator Wolfgang Curilla auf. Er hat seither die Entwicklung der Natur und des Naturschutzes in Hamburg sorgfältig beobachtet, Konflikte aufgezeigt, nachteilige Entwicklungen angeprangert und durch seine Beratungstätigkeit versucht, die mit den verschiedenen Regierungen aufeinander folgenden Umweltbehörden in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Natur und die Umwelt in Hamburg nicht nur vor Schaden zu bewahren, sondern sie wo möglich positiv zu entwickeln. Die zahlreichen Stellungnahmen und sonstigen Veröffentlichungen, die der Naturschutzrat während seiner zurückliegenden Amtsperioden herausgegeben hat, spiegeln die jeweils aktuellen Problemfelder des Naturschutzes in Hamburg wider.
Die an die Öffentlichkeit gerichteten Schreiben des Naturschutzrates stehen als Downloads zur Verfügung. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, mit welcher Vielfalt von Aspekten des Natur- und Umweltschutzes der Naturschutzrat sich auseinander zu setzen hat, sind auch ausgewählte Schwerpunktthemen aus der Arbeit der letzten Jahre aufgelistet.
Nach § 25 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes gehören dem Naturschutzrat mindestens zehn, höchstens 15 ehrenamtliche Mitglieder an, Sie vertreten die für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutsamen Fachgebiete. Die Liste der derzeitigen Mitglieder des Naturschutzrates ist unter den Downloads (s. unten) aufgeführt.
Der Naturschutzrat hat zehn „Grundsätze für den Naturschutz in Hamburg“ formuliert. Sie lauten:
- Auch im urbanen Bereich gilt das Naturschutzgesetz.
- Natur ist keine „Unordnung“, auch mitten in der Stadt muss sie sich entwickeln dürfen.
- Die Umsetzung der bestehenden Naturschutzplanungen muss Priorität erhalten.
- Ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes ist ein aktiver Bodenschutz.
- Hamburg braucht mehr Naturwaldflächen.
- Hamburgs Gewässer müssen nicht nur geschützt werden, sondern vor allem ihre Natürlichkeit wieder zurück erhalten.
- Hamburgs Hafen darf für die Natur kein Tabugebiet sein.
- Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zeit- und ortsnah – wie es das Naturschutzgesetz verlangt.
- Senkung des Flächenverbrauchs durch Innenverdichtung und kein Bauen „auf der grünen Wiese“. Freiflächen sind mehr als nur „nicht bebautes Land“.
- Auch alte Kulturlandschaften müssen vor der Zerstörung bewahrt werden.
Unter den Downloads werden diese „Grundsätze“ ausführlich erläutert. Weitere Stellungnahmen des Naturschutzrates sind ebenfalls als Download verfügbar.
Kontakt
Wolfram Hammer
Suhrsweg 6
22305 Hamburg
E-Mail: Wolfram.Hammer@bund.net