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Abwasserbeseitigung in Hamburg

Abwasserbeseitigung in Hamburg

Abwasser - hierzu zählt auch Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen - fällt auf fast allen Grundstücken in der Stadt an. Ob und wie das Abwasser gefasst, behandelt und abgeleitet wird, ist von entscheidender Bedeutung für den Gewässerschutz. Neben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind mit diesem Thema auch die Bezirksämter und Hamburg Wasser befasst.

J. Masch

Kommunale und dezentrale Abwasserbeseitigung

  • Abwasserbeseitigung im Überblick: Wo bleibt das Abwasser in Hamburg? Geschichte, Informationen, Begriffserläuterungen.
  • Lagebericht 2022 (PDF) über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm in Hamburg gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG).
  • Dezentrale Abwasserbeseitigung in unbesielten Gebieten (z. B. mit Kleinkläranlagen).

Weitere interessante Links zum Thema

Zum Weiterlesen

Colourbox.de / Alfred Hofer
Grundsätzliches

Keine Bebauung ohne Erschließung

Ein Grundstück darf gemäß § 4 Abs. 3 der Hamburgischen Bauordnung erst bebaut werden, wenn die Abwasserentsorgung gesichert ist. Dafür müssen Schmutz- und Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt werden.

Colourbox.de / PetraD
Abwassertechnische Erschließung

Sielanschlusspflicht

Hat das zu bebauende Grundstück Belegenheit zu einem im Amtlichen Anzeiger veröffentlichten Schmutz- oder Mischwassersiel, so besteht nach § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) Sielanschlusspflicht.

Colourbox.de / #221541
Leichtflüssigkeitsabscheider

Mineralölhaltiges Abwasser

Mineralölhaltige Abwässer müssen vor Einleitung ins öffentliche Siel durch einen Leichtflüssigkeitsabscheider vorbehandelt werden. Hier erhalten Sie Informationen zu dem Genehmigungsverfahren, Einbau und Betrieb und wer Ihre Ansprechpersonen sind.