Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
Fachlich verantwortliche Stelle
Für die Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 61 Hamburgische Bauordnung) ist das Referat W21 „Grundsatz Indirekteinleiter und Fachbetriebe“ der Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA) zuständig.
Wichtig: Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: Bezirksamt (mein zuständiges) (hamburg.de)
Verfahrensablauf
- Erfolgreiche Kommunikation und Einigung zwischen benachbarten Grundstückseigentümer:innen
- Digitale Antragsstellung bei der BUKEA mit allen erforderlichen Unterlagen (s.u.) über den Online-Dienst im Hamburg Service Portal
- Erstellung der erforderlichen Dokumente zur Baulasteintragung durch die BUKEA
- Termin in der BUKEA oder alternativ in einem Notariat (hierfür fallen Zusatzkosten an) zur Unterschrift der Verpflichtungserklärung
- Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung einer Baulast für die Abwasserbeseitigung, nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Dienst im Hamburg Service Portal. Alle erforderlichen Unterlagen sind mit dem digitalen Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Grundbuchauszüge (nicht älter als 3 Monate) für die Grundstücke der Baulastgeber:innen (Eigentümer:innen der Grundstücke, über die die Abwasserleitungen verlegt werden sollen)
- Grundbuchauszüge (nicht älter als 3 Monate) für die Grundstücke der Baulastnehmer:innen (Eigentümer:innen der Grundstücke, von denen die Abwasserleitung kommt)
- Entwässerungstechnischer Lageplan: Darstellung der Schmutz- und Regenwasserleitungen von allen Gebäuden und befestigten Flächen auf sämtlichen betroffenen Flurstücken auf einem Lageplan mit Gebäude- und Flurstücksgrenzen, aktuellen Flurstücksnummern und Einordnung in die Umgebung. Für Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung sind durchgehende Linien bzw. für Anlagen zur Regenwasserbeseitigung sind gestrichelte Linien in der Regel zu verwenden. Bei farbiger Darstellung: Schmutzwasser – rot, Regenwasser – blau, Mischwasser – braun. HINWEIS: Die Darstellung muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Der Lageplan ist mit der Kennzeichnung der Nordrichtung (Nordpfeil) zu versehen. Bitte zeichnen Sie keine Baulastflächen ein, diese werden seitens der Behörde ergänzt.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (Maßstab 1:1000)
- Sielkatasterauszug (Leitungsbestandsplan) (Maßstab 1:1000)
- Bei Grundstückseigentümer:innen, die gleichzeitig Unternehmen sind: Handelsregisterauszug zum Nachweis der unterschriftsberechtigten Personen
- Sollte eine Auflassungsvormerkung für zukünftige Käufer:innen des Grundstücks eingetragen worden sein, so ist eine Zustimmung zur Eintragung der Baulast durch diese Käufer:innen vorzulegen.
- Bestätigung der Gebührenübernahme (nur erforderlich, wenn die Gebühren nicht von der antragstellenden Person übernommen werden)
Bearbeitungsdauer & Gebühren
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.
Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).
Rechtsgrundlagen
§ 4 HBauO - Erschließung der Grundstücke
§ 6 HmbAbwG - Anschlusspflicht
§ 79 HBauO - Baulasten, Baulastenverzeichnis
Ansprechperson
Christopher Grahl
Tel.: 040/42840-4250
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie
Referat Grundsatz Indirekteinleiter und Fachbetriebe (W 21)
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg