In Baugruben kann Wasser anfallen, welches aus Grund- und/oder Niederschlagswasser besteht. Baugruben können mit folgenden Maßnahmen trocken gehalten werden:
- Einsatz von Bauverfahren, die den Grundwasserzufluss weitgehend geringhalten
- Fassen und Abpumpen des in der Baugrube anfallenden Grund- und Niederschlagswassers (offene Wasserhaltung)
- bauzeitliche Absenkung des Grundwasserspiegels durch z.B. inner- oder außerhalb der Baugrube angeordnete Brunnen (geschlossene Wasserhaltung)
Das bei diesen Maßnahmen anfallende Wasser wird als Baugrubenwasser bezeichnet. Dieser Artikel informiert über die Einleitung von Baugrubenwasser in oberirdische Gewässer.
Informationen zur Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen finden Sie hier: Baugrubenwasser Indirekteinleitung.
Informationen zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung, Grundwasserentnahme und der Versickerung von Baugrubenwasser in den Untergrund finden Sie auf folgender Internetseite: vorübergehende Grundwasserabsenkungen.
Auskünfte über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen sind bereits im Vorfeld unter dem Altlasthinweiskataster zu ersuchen und sind dem Antrag „Einleitung von Baugrubenwasser in das oberirdische Gewässer“ beizufügen.
Fachliche verantwortliche Stelle
Die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen erfolgt bei oberirdischen Gewässern durch die BUKEA oder die Bezirksämter.
Siehe Zuständigkeiten für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Baugrubenwasser in ein oberirdisches Gewässer, für das die Zuständigkeit bei der BUKEA liegt, ist folgendes Antragsformular zu verwenden: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis.
Folgende Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme (Erläuterungsbericht)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1000) und dem Liegenschaftsbuch
- Lageplan mit Eintragung des Pumpenschachtes und der Einleitungsstelle (Maßstab 1:5000).
- Vollmacht sofern Antragsteller:in nicht der/die Bauherr:in ist
- Analyse des Grundwassers durch ein zertifiziertes Labor bzgl. der in der Parameterliste genannten Parameter. Beim Vorliegen einer Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung (Altlast) sind die notwendigen Analysen im Vorwege mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abzustimmen. Informationen zu Laborzulassungen finden Sie auf dieser Internetseite. Bundesweit zugelassene Abwasseruntersuchungsstellen finden Sie auf der Seite des ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige)
- Beschreibung der vorgesehenen Abwasseraufbereitung (Verfahren, Anlagenbeschreibung, Bemessung).
Bearbeitungsdauer & Gebühren
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.
Für eine befristet erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Baugrubenwasser in ein Gewässer wird nach Oberflächengewässergebührenordnung (OGewGebO) eine Benutzungsgebühr in Abhängigkeit der eingeleiteten Wassermenge erhoben, die sich derzeit wie folgt ermittelt: Bis zu 250 m³ Einleitmenge pauschal 175 € und zusätzlich für jeden weiteren Kubikmeter 0,123 €/m³.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Sonstige Hinweise
Baulärm: Bitte beachten Sie, dass Sie für lärmintensive Arbeiten (z.B. Wasserhaltungsmaßnahmen) über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen ggf. eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem Merkblatt.