Allgemeines
Aus verschiedenen Untersuchungen sowohl in Hamburg als auch in anderen Bundesländern ist bekannt, dass ca. 30 bis über 50 % der privaten Abwasserleitungen Schäden aufweisen. Die Gesamtlänge der privaten Leitungen wird bundesweit mindestens doppelt so hoch wie diejenige des öffentlichen Netzes eingeschätzt. Offensichtlich ist demnach durch die Versickerung von Abwasser aus Leitungsundichtheiten ein erhebliches Schadenspotential für das Grundwasser gegeben. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet und stellt insbesondere in Wasserschutzgebieten ein Problem dar.
Die Siele der öffentlichen Abwasseranlage in Wasserschutzgebieten wurden zwischenzeitlich mit großem finanziellen Aufwand saniert, die Sanierung der anderen öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt, soweit notwendig, nach einem von der Hamburger Stadtentwässerung festgelegten Programm. Diese Anstrengungen sind aber letztlich nur dann im Sinne eines vorbeugenden Boden- und Gewässerschutzes wirkungsvoll, wenn auch die Undichtheiten in den privaten Leitungsnetzen beseitigt werden. Für die privaten Leitungen ist ebenfalls ein erheblicher Sanierungsbedarf gegeben. Pflichtig ist hierbei der jeweilige Eigentümer.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie hier:
Flyer Dichtheitsnachweise (pdf)