Die Schmutz- und Mischwasserschächte sind Teil der Entwässerungsanlage. Regenwasserleitungen und -schächte sind bei Wohngrundstücken nur zu prüfen, wenn diese an ein Mischwassersiel angeschlossen sind.
Ist der Leitungsverlauf bisher unklar, kann dieser im Rahmen der Dichtigkeitsprüfung geklärt werden. Sie benötigen daher in der Regel vorher keinen Lageplan mit Leitungsangaben, diesen erhalten Sie nach der Prüfung von dem zertifizierten Fachbetrieb als Nachweis der geprüften Entwässerungsanlage, mit den Grundstücksgrenzen.
Auftragsvergabe
Fragen Sie für den Dichtheitsnachweis der Entwässerungsanlage am besten bei drei zertifizierten Fachbetrieben für Auskünfte zu den voraussichtlichen Kosten an, damit Sie eine Grundlage für Ihren Auftrag erhalten. Erteilen sie zunächst nur den Auftrag für die Dichtheitsprüfung mit Dokumentation und Dichtheitsnachweis. Für eine eventuell erforderliche Schadensbeseitigung erteilen Sie den Auftrag erst nachdem Sie das weitere Vorgehen geklärt haben.
Links zu den Fachbetrieben:
- Güteschutz Kanalbau: Fachbetriebe Dichtheitsprüfung
- Überwachungsgemeinschaft SHK-Handwerke e.V.: Fachbetriebe einschließlich Dichtheitsprüfung
Sanierung von Schäden
Sollten bei der Überprüfung Schäden an Ihrer Entwässerungsanlage festgestellt werden, besprechen Sie mit ihrem zertifizierten Fachbetrieb das weitere Vorgehen. Lassen Sie sich als Grundlage die Dokumentation der Schäden geben. Fragen Sie nach Möglichkeiten die praktikabel sowie lösungsorientiert sind und die Kosten im Rahmen lassen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Kosten überhöht sind, fragen Sie bei einem weiteren Fachbetrieb ein Angebot für die Sanierung an.
Ein Hinweis zu defekten Leitungen unterhalb der Kellersohle:
Benötigen Sie die Entwässerungsleitung unter der Kellersohle des Hauses oder kann auf diese verzichten werden? Wenn auf sie verzichtet werden kann, ist die bessere Lösung diese Entwässerungsleitung durch eine Hochsielleitung (sichtbare Leitung) durch die Kellerräume zu ersetzen.
Für die Hochsielleitung im Inneren des Kellers entfällt dann auch die wiederkehrende Dichtheitsprüfung.
Aufbewahrung der Unterlagen
Bewahren Sie die Unterlagen sorgfältig auf. Sie benötigen diese für spätere Prüfungen und für die Vorlage bei der Behörde.
Dichtheitsnachweise, das heißt das Prüfprotokoll (Vordruck P) und der Lageplan, die Sie der Behörde zusenden, werden auf Vollständigkeit geprüft und in den Akten verwahrt.
Bitte senden Sie den Dichtheitsnachweis bevorzugt an die folgende E-Mailadresse: dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de.
Wenn Sie ihren Dichtheitsnachweis per Post bei uns einreichen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Adresse:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Wasser, Abwasser und Geologie -W 21-
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg