In Baugruben kann Wasser anfallen, welches aus Grund- und/oder Niederschlagswasser besteht. Baugruben können mit folgenden Maßnahmen trocken gehalten werden:
- Einsatz von Bauverfahren, die den Grundwasserzufluss weitgehend gering halten
- Fassen und Abpumpen des in der Baugrube anfallenden Grund- und Niederschlagswassers (offene Wasserhaltung)
- bauzeitliche Absenkung des Grundwasserspiegels durch z.B. inner- oder außerhalb der Baugrube angeordnete Brunnen (geschlossene Wasserhaltung)
Das bei diesen Maßnahmen anfallende Wasser wird als Baugrubenwasser bezeichnet. Dieser Artikel informiert über die Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen. Informationen zur Einleitung von Baugrubenwasser in oberirdische Gewässer finden Sie hier: Baugrubenwasser Direkteinleitung. Informationen zur Grundwasserentnahme und der Versickerung von Baugrubenwasser in den Untergrund finden Sie auf folgender Internetseite: vorübergehende Grundwasserabsenkungen.
Fachliche verantwortliche Stelle
Die Genehmigung für die Einleitung von Baugrubenwasser von privaten und gewerblichen Flächen in öffentliche Abwasseranlagen ist bei der BUKEA zu beantragen.
- Bei Gewerbe- bzw. Industriegrundstücken ist je nach Branche die Abteilung Betrieblicher Umweltschutz zuständig.
- Für Wohngrundstücke sowie für Grundstücke, auf denen Hotels, Gastronomiebetriebe, Kitas oder öffentliche und kulturelle Einrichtungen gebaut werden, ist die Abteilung Abwasserwirtschaft (Referat W 21, E-Mail: grundstuecksentwaesserung@bukea.hamburg.de) zuständig.
Wichtig: Für die Einleitung von Baugrubenwasser von öffentlichen Flächen ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an baugrubenwasser@hamburgwasser.de.
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung einer abwasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen erfolgt über den Online-Dienst.
Folgende Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme
- Sielkatasterauszug im Original (erhältlich bei der Hamburger Stadtentwässerung, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, zu erreichen über Tel.: 040/7888-82129 oder anlageninfo@hamburgwasser.de, siehe auch: https://www.hamburgwasser.de/service/weitere-leistungen/installateursservice/planauszuege.
- Sielkatasterauszug mit Eintragung des Pumpenschachtes und der Einleitungsstelle. Nutzen Sie hierzu eine Kopie des vorgenannten Sielkatasterauszugs und tragen dort die Angaben ein.
- Vollmacht sofern der Antragsteller nicht der/die Bauherr:in ist.
- Analyse des Grundwassers durch ein zugelassenes Labor (zu finden auf der Seite des Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) oder HU Laborzulassungen Wasser)
- Für Einleitungen ins Schmutz- oder Mischwassersiel sind folgende Parameter zu analysieren: pH-Wert, absetzbare Stoffe, Eisen (gesamt), Eisen (II), Kalklösende Kohlensäure, Ammonium, Sulfat, Kohlenwasserstoffe (gesamt), AOX und Magnesium.
- Für Einleitungen ins Regenwassersiel sind zusätzlich folgende Parameter zu analysieren: TOC, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (gesamt), Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink und Abfiltrierbare Stoffe.
- Beim Vorliegen einer Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung (Altlast) sind die notwendigen Analysen im Vorwege mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abzustimmen.
- Beschreibung der vorgesehenen Abwasseraufbereitung (Verfahren, Anlagenbeschreibung, Bemessung), sofern über den Sandfang hinaus eine zusätzliche Abwasserbehandlung erforderlich ist.
- Bei Bohrungen mit Bohrzusätzen: Datenblätter der Bohrzusätze
Bearbeitungsdauer & Gebühren
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.
Die Gebühren für die Erteilung einer Einleitungsgenehmigung sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 350 Euro und 1000 Euro (gemäß Umweltgebührenordnung).
Des Weiteren sind in Abhängigkeit von der eingeleiteten Menge und der Sielart, in die eingeleitet wird, Sielbenutzungsgebühren an Hamburg Wasser zu zahlen, siehe: https://www.hamburgwasser.de/service/preise-informationen/tarife-und-preise. Gegebenenfalls ist auf Antrag eine Gebührenermäßigung nach § 15 Sielabgabengesetz möglich. Bitten wenden Sie sich dazu rechtzeitig vor der Einleitung an die Hamburger Stadtentwässerung.
Rechtsgrundlagen
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Sonstige Hinweise
Baulärm: Bitte beachten Sie, dass Sie für lärmintensive Arbeiten (z.B. Wasserhaltungsmaßnahmen) über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen ggf. eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem Merkblatt.