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Abwasserbeseitigung in den Außengebieten Hamburgs

Dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen)

Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung in Hamburgs unbesielten Gebieten

Grundsatz der Abwasserbeseitigung

In Hamburg gilt das Prinzip der zentralen Abwasserbehandlung: Außer in Streulagen sind alle bebauten Grundstücke an das Sielnetz und damit an die zentrale Abwasserbeseitigung mit dem Klärwerksverband Köhlbrandhöft/Dradenau angeschlossen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Gewässer weitgehend von belastenden Einleitungen freigehalten werden.

BSU

Nur für unbesielte Randgebiete oder Einzelgrundstücke mit großer Entfernung zu bestehenden öffentlichen Abwasseranlagen kommen dezentrale Lösungen wie Sammelgruben oder Kleinkläranlagen zur Anwendung.

In Artikel 3 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie ist folgendes festgelegt:
Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind individuelle Systeme ... erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.

Möglichkeiten der dezentralen Abwasserbeseitigung

In den unbesielten Gebieten bleiben den Hauseigentümern - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - folgende Möglichkeiten:

  • Abwassersammelgruben (wasserdicht!) mit regelmäßiger Abfuhr des gesamten Inhalts
  • Versickerung nach Behandlung in einer Kleinkläranlage
  • Direkteinleitung in ein oberirdisches Gewässer nach Behandlung in einer Kleinkläranlage

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers für maximal etwa 50 Einwohner. Das in einer Kleinkläranlage gereinigte Abwasser wird in ein Gewässer (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer) eingeleitet.

Welche Kleinkläranlagen sind in Hamburg zulässig?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Versickerung oder eine Direkteinleitung in ein oberirdisches Gewässer handelt, müssen Kleinkläranlagen in Hamburg über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mindestens mit der Ablaufklasse D (Denitrifikation) oder einen gleichwertigen Nachweis verfügen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann auch die Klasse D+P (+ Phosphatelimination) oder D+H (+ Hygienisierung) erforderlich sein; dies entscheidet im Einzelfall die zuständige Wasserbehörde.

Zuständigkeiten

Weitere Informationen zur Versickerung erhalten Sie hier: Versickerung von gereinigtem Abwasser

Für Einleitungen in oberirdische Gewässer sind das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf der Seite "Erlaubnisse für oberirdische Gewässer" erläutert.

Einbau und Wartung

S. Knospe

Für das Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen ist eine Fachbetriebszulassung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.hamburg.de/bau/ .

Moderne Kleinkläranlage sind komplexe Systeme, die regelmäßig durch zugelassene Fachbetriebe geprüft und gewartet werden müssen, damit sie zuverlässig funktionieren. Nur so kann das erforderliche hohe Niveau zum Schutz der Gewässer aufrecht erhalten werden.


Zum Weiterlesen

Colourbox.de / Alfred Hofer
Grundsätzliches

Keine Bebauung ohne Erschließung

Ein Grundstück darf gemäß § 4 Abs. 3 der Hamburgischen Bauordnung erst bebaut werden, wenn die Abwasserentsorgung gesichert ist. Dafür müssen Schmutz- und Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt werden.

Colourbox.de / PetraD
Abwassertechnische Erschließung

Sielanschlusspflicht

Hat das zu bebauende Grundstück Belegenheit zu einem im Amtlichen Anzeiger veröffentlichten Schmutz- oder Mischwassersiel, so besteht nach § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) Sielanschlusspflicht.

Colourbox.de / #221541
Leichtflüssigkeitsabscheider

Mineralölhaltiges Abwasser

Mineralölhaltige Abwässer müssen vor Einleitung ins öffentliche Siel durch einen Leichtflüssigkeitsabscheider vorbehandelt werden. Hier erhalten Sie Informationen zu dem Genehmigungsverfahren, Einbau und Betrieb und wer Ihre Ansprechpersonen sind.