Das Hamburgische Abwassergesetz (HmbAbwG) in der Fassung vom 24.07.01 wurde am 08.08.01 im HmbGVBl. Nr. 29 S. 258 komplett neu veröffentlicht: HmbGVBl. Nr. 29 v. 08.08.01 (extern: Lütcke & Wulff, PDF)
Die Bekanntmachung der Neufassung des Hamburgischen Wassergesetzes (extern: Lütcke & Wulff, PDF) vom 29.03.05 wurde am 08.04.05 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (HmbGVBl. Nr. 11 S. 97).
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Bundesrecht - Wasser- und Abwasserrecht
Ein Überblick über die wichtigsten wasser- und abwasserrechtlichen Gesetze und Verordnungen des Bundes
Abwasserverordnung (AbwV)
In der Abwasserverordnung (AbwV) sind Mindestanforderungen nach dem Stand der Technik
gem. § 57 (ehem. 7 a) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt. Die Abwasserverordnung mit den branchenspezifischen Anhängen sowie der Anlage "Analysen- und Messverfahren" wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neufassung der Abwasserverordnung datiert vom 17.06.04, veröffentlicht am 22.06.04 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1108, 2625).
Sie wurde zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung vom 17.04.2024 (BGBl. I Nr. 132 vom 19.04.2024)
Zu vielen Anhängen wurden so genannte Hintergrundpapiere ("Hinweise und Erläuterungen") herausgegeben. Sie enthalten Informationen zum Anwendungsbereich, zum Produktionsprozess, zu Abwasservermeidungs- und Verwendungsmöglichkeiten, Abwasserbehandlungsverfahren etc.. Die Hintergrundpapiere werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Industriekläranlagenzulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Mit Artikel 5 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I vom 2. Mai 2013 S. 973) wurde u. a. die Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagenzulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) veröffentlicht.
Sie wurde zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225).
Die IZÜV gilt für die Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (insbes. Abwassereinleitungen), die zu Anlagen gehören, die unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen fallen (Industrieanlagen).
Ferner gilt sie für Genehmigungen für Anlagen nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, also für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die Abwasser aus Industrieanlagen behandeln.
In der IZÜV werden u. a. das Zulassungsverfahren, die vorzulegenden Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen, die Öffentlichkeitsbeteiligung, notwendige Vorgaben in der Erlaubnis und der Genehmigung, die Pflichten des Betreibers sowie die Überwachung der Erlaubnis oder Genehmigung detailliert geregelt.
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Die Bekanntmachung der Neufassung des Abwasserabgabengesetzes vom 18. Januar 2005 wurde am 25.01.05 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 5 S. 114),
Es wurde zuletzt geändert durch die 8. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 22.08.18 (BGBl. I Nr. 31 S. 1327).
UBA-Broschüre „Beste verfügbare Techniken (BVT) – Machen Sie Ihre Umwelttechnik zum europäischen Maßstab“
Diese 22-seitige, kostenlose Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, was zu tun ist, damit neue Techniken Aufnahme in die so genannten europäischen BVT-Merkblätter finden.
Diese Merkblätter beschreiben für viele Industrieanlagen – wie die Metallindustrie und die chemische Industrie – die Umweltanforderungen für die Genehmigung großer Industrieanlagen in Europa. Die Broschüre informiert darüber, welche Anforderungen eine neue Technik erfüllen sollte und welche Daten notwendig sind, damit Unternehmen neue Techniken in die BVT-Merkblätter einbringen können.
Das UBA unterstützt damit Unternehmen und Forschungsinstitute, ihre neuen Umweltschutztechniken europaweit bekannt zu machen und besser zu vermarkten.
Die Umsetzung des Artikels 15 Absatz 3 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September
1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ( IVU-Richtlinie) hatte das Ziel, ein Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) aufzubauen.
Das erste europaweite Register der industriellen Emissionen, sowohl in die Luft als auch in Gewässer (inklusive Indirekteinleiter), ist seit dem 23.02.04 online. Es ermöglicht den direkten Zugriff auf Informationen über die jährlichen Schadstoffemissionen von ca. 9.200 Betriebseinrichtungen in den 15 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Ungarn, vorwiegend für das Jahr 2001, und ca. 12.000 Betriebseinrichtungen in den 25 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen für das Jahr 2004.
Vom EPER zum PRTR
Nach zwei EPER-Berichten aus den Jahren 2001 und 2004 wird das EPER (European Pollutant Emission Register) ab dem Berichtsjahr 2007 vom PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) abgelöst und ab 2009 öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) und des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten jährlich über
die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
die Verbringung von Abfallmengen und
die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte oder Abfallmengen überschritten werden.
Außerdem enthält PRTR-Deutschland Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich. Das erste Berichtsjahr war 2007. Die Daten für das Berichtsjahr 2007 müssen zum 30.06.2009 an die EU berichtet werden und gleichzeitig im PRTR-Deutschland eingestellt sein. Für die folgenden Berichtsjahre sind die Daten bereits 15 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres (d.h. zum 31.03.) an die EU zu berichten und ins nationale Register einzustellen.
Aus PRTR wird Thru.de
Das Internet-Portal Thru.de bietet Ihnen viele Daten zur Qualität der Umwelt in Deutschland – genau genommen darüber, wie viele Schadstoffe Industriebetriebe in die Umwelt entlassen und wie viele Abfälle sie außerhalb ihres Betriebes entsorgen. Der Name Thru.de steht für Klarheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.
https://www.thru.de/ Hier finden Sie weitere Dokumente und ausführliche Informationen zum PRTR.
Form der Berichte und Fristen
Der Betreiber übermittelt jährlich die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 genannten Informationen (erstmals für das Jahr 2007) , in elektronischer Form und nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 an die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Der Bericht ist bis zum 31. Mai des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. Für Detailfragen können Sie sich an emissionsberichte@bukea.hamburg.de wenden.
Wasserrahmenrichtlinie
Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Mit der 7. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 2002 (aktuelles Wasserhaushaltsgesetz in BMJ-Juris) wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie in Bundesrecht umgesetzt. Ziel ist es, dass alle #content=WasserrahmenrichtlinieGewässer bis 2015 einen guten Zustand erreichen. Dazu müssen bis 2009 Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden.
Lagebericht Hamburg 2016 (PDF) über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm in Hamburg gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG).
Am 17.12.2010 wurde die Neufassung der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive -IED-)) veröffentlicht; sie trat am 06. Januar 2011 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU hatten zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht stehen umfangreiche Änderungen verschiedener Umweltgesetze und Verordnungen an. Die neue Richtlinie über Industrieemissionen fasst die derzeit geltenden Europäischen Richtlinien:
in einer Richtlinie zusammen. Durch die Richtlinie über Industrieemissionen wird die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet und mit sechs sektoralen Richtlinien, die Anforderungen für bestimmte Anlagenarten enthalten, zusammengefasst. Die Richtlinie stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland ca. 9.000 Anlagen.
Art. 5 Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG),
Art. 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
Art. 7 Umweltschadensgesetz (USchadG) und
Art. 8 Strafgesetzbuch (StGB)
Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 2. Mai 2013 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I vom 2. Mai 2013 S. 973) und tritt sofort in Kraft. Die Verordnung enthält Änderungen zu 4. BImSchV (Genehmigungspflichtige Anlagen nach Immissionschutzrecht), 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte), 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren), 11. BImSchV (Emissionserklärung), 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung), Abwasserverordnung (AbwV), Deponieverordnung (DepV), EMAS - Privilegierungsverordnung (EMASPrivilV) sowie eine Neuregelung, die Industriekläranlagenzulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV).