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Einleitungsmengenbegrenzung

Regenwasserrückhaltung und Überflutungsschutz auf Grundstücken

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Informationen für Planer und Bauherren

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BUE

Nachverdichtung und Regenwasserbewirtschaftung

Durch das Wachstum der Stadt und die fortschreitende Versiegelung der Flächen fließt immer mehr Regenwasser direkt in die öffentliche Kanalisation und die Gewässer, anstatt vor Ort zu versickern oder zu verdunsten. Um die Kanalisation und die Gewässer vor Überlastung zu schützen und zur Förderung eines natürlichen Wasserkreislaufs, kann der Niederschlagswasserabfluss von Grundstücken begrenzt werden. In diesen Fällen ist für die Grundstücke eine Regenwasserrückhaltung zu bemessen und der Nachweis zu erbringen, dass für einen definierten Starkregen ausreichend Flächen bzw. Rückhaltevolumen für die schadlose Überflutung und/oder temporäre Speicherung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück zur Verfügung stehen (Überflutungsnachweis).

Die folgenden Erläuterungen zur Regenwasserrückhaltung und zum Überflutungsnachweis sind zwingend bei der Antragstellung zur Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Siel bei Begrenzung der Einleitungsmenge (Indirekteinleiter) zu beachten. Für Planungen von Grundstücksentwässerungsanlagen bei denen eine Einleitungsmengenbegrenzung in ein Gewässer vorliegt oder versickert werden soll sind die Erläuterungen ebenfalls relevant.

Informationen zum Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (Direkteinleiter) finden Sie hier, Informationen zur Versickerung von Niederschlagswasser hier

Regenwasserrückhaltung

Der Nachweis und die Bemessung von Regenrückhalteräumen für Regenwasser sind nach der DIN 1986-100 in Verbindung mit DWA-A 117 zu erstellen.

Bei belasteten Niederschlagswasser können Nachweise nach DWA-A 102 nötig sein.

Hinweise und Beispiele zur Gestaltung und Berechnung von Regenwasserrückhaltungen finden sie auf dieser Seite im Download Bereich.

Überflutungsnachweis

Ab einer abflusswirksamen Fläche von 800 m² oder einer Begrenzung der Einleitungsmenge für das Niederschlagswasser muss für das Grundstück ein Überflutungsnachweis erstellt werden. Dieser Nachweis wird nach DIN 1986-100 geführt und ist auch bei Einleitung des Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer oder Versickerung des Niederschlagswassers zu führen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung des Überflutungsnachweises unbedingt die Abflusssituation auf dem Grundstück zu berücksichtigen ist. Für den Fall einer Einleitungsmengenbegrenzung empfehlen wir daher das Rückhaltvolumen mit Gleichung 21 der DIN 1986-100 unter Verwendung des Drosselabflusses (entspricht der Höhe der Einleitungsmengenbegrenzung), statt des Abflusses der Leitung bei Vollfüllung zu verwenden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Berechnungsbeispiel für Regenwasserrückhaltung und Überflutungsnachweis (pdf).

KOSTRA-DWD Datensatz

Die anzuwendenden Bemessungsregenspenden haben sich geändert. Bitte Informieren Sie sich auf dieser Internetseite über die zu verwendenden Bemessungsregenspenden.

Hinweise zur Antragsstellung

Die Stellungnahmen zur Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Siel bei Begrenzung der Einleitungsmenge im Rahmen der Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, z. B. bei Verfahren nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) und Einleitungsgenehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) werden vom Referat Grundstücksentwässerung-Indirekteinleiter des Amtes Wasser, Abwasser und Geologie erstellt beziehungsweise erteilt.

Konzentriertes BaugenehmigungsverfahrenVerfahrensfreies oder vereinfachtes Verfahren

Im Verfahren nach § 62 HBauO werden die erforderlichen Einleitungsgenehmigungen mit der Baugenehmigung im sogenannten konzentrierten Verfahren genehmigt.

Für die Prüfung der abwasserrechtlichen Belange sind die einzureichenden Unterlagen in § 19 Nummer 1 der Bauvorlagenverordnung angegeben. Außerdem ist die Anlage Abwasserbeseitigung einzureichen.

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 60 HBauO und nach dem vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO ist eine erforderliche Einleitungsgenehmigung in die öffentlichen Abwasseranlagen bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen.

Bei verfahrensfreien und vereinfachten Verfahren sind die Dokumente in Anlehnung an § 19 Nummer 1 der Bauvorlagenverordnung einzureichen.

Antragsunterlagen

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nur vollständig und nach vorheriger sorgfältiger Prüfung ein. Unvollständige und fehlerhafte Antragsunterlagen verzögern das Verfahren und verursachen auf beiden Seiten einen erhöhten Aufwand.

Alle für das Verfahren notwendigen Formulare finden Sie hier.

Ob Ihre Antragunterlagen vollständig sind, können Sie anhand unserer Checkliste für Ihre Antragsunterlagen (pdf) prüfen.

Download

Antrag auf Einleitungsgenehmigung nach § 11a (1) HmbAwG

PDF herunterladen [PDF, 119,5 KB]

Anlage Abwasserbeseitigung

PDF herunterladen [PDF, 805,7 KB]

Checkliste für Ihre Antragsunterlagen

PDF herunterladen [PDF, 73,3 KB]

Ansprechpartner, Erläuterung Einleitungsmengenbegrenzung

PDF herunterladen [PDF, 444,2 KB]

Hinweise für die Bemessung der Regenwasserrückhaltung

PDF herunterladen [PDF, 456,2 KB]

Berechnungsbeispiel

PDF herunterladen [PDF, 190,3 KB]

Möglichkeiten der Regenwasserrückhaltung und Versickerung

PDF herunterladen [PDF, 227,8 KB]

Erläuterungen und Beispiele zu Drosselmöglichkeiten

PDF herunterladen [PDF, 78,0 KB]

Rechentabelle Rückhaltung und Überflutungsprüfung (komprimierte xlsx.-Datei)

ZIP herunterladen [ZIP, 103,7 KB]

Retentionsgründach

PDF herunterladen [PDF, 174,1 KB]

Links mit interessanten Informationen

DIN

Deutsches Institut für Normung e.V.

DWA

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

RegenInfraStrukturAnpassung

RISA

Der Umgang mit Regen und anderen Niederschlägen ist in Hamburg schon seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Im Rahmen des Projektes RISA wurde unter Beteiligung vieler städtischer Akteure und Akteurinnen ein Konzept zum zukunftsfähigen Regenwassermanagement ausgearbeitet.

Regenwasserbroschüre

Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung

Tipps und Informationen für Planer und Bauherrn zur Bewirtschaftung des Regenwassers.

Wege zur Baugenehmigung

Informationen und Links rund um die Bauordnung

Auswirkungen für Hamburg

Starkregengefahrenkarte

Die Starkregengefahrenkarte zeigt, welche Bereiche in Hamburg durch Starkregen besonders gefährdet sind. Dargestellt sind die potenziell zu erwartenden maximalen Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten für drei unterschiedliche Starkregenszenarien.

Orientierungshilfe

Starkregenhinweiskarte

Diese Karte kann für eine erste Beurteilung möglicher Gefährdungen durch Starkregen herangezogen werden.

Grundstücksentwässerung

Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser)

Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.