Nachverdichtung und Regenwasserbewirtschaftung
Durch das Wachstum der Stadt und die fortschreitende Versiegelung der Flächen fließt immer mehr Regenwasser direkt in die öffentliche Kanalisation und die Gewässer, anstatt vor Ort zu versickern oder zu verdunsten. Um die Kanalisation und die Gewässer vor Überlastung zu schützen und zur Förderung eines natürlichen Wasserkreislaufs, kann der Niederschlagswasserabfluss von Grundstücken begrenzt werden. In diesen Fällen ist für die Grundstücke eine Regenwasserrückhaltung zu bemessen und der Nachweis zu erbringen, dass für einen definierten Starkregen ausreichend Flächen bzw. Rückhaltevolumen für die schadlose Überflutung und/oder temporäre Speicherung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück zur Verfügung stehen (Überflutungsnachweis).
Die folgenden Erläuterungen zur Regenwasserrückhaltung und zum Überflutungsnachweis sind zwingend bei der Antragstellung zur Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Siel bei Begrenzung der Einleitungsmenge (Indirekteinleiter) zu beachten. Für Planungen von Grundstücksentwässerungsanlagen bei denen eine Einleitungsmengenbegrenzung in ein Gewässer vorliegt oder versickert werden soll sind die Erläuterungen ebenfalls relevant.
Informationen zum Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (Direkteinleiter) finden Sie hier, Informationen zur Versickerung von Niederschlagswasser hier.
Regenwasserrückhaltung
Der Nachweis und die Bemessung von Regenrückhalteräumen für Regenwasser sind nach der DIN 1986-100 in Verbindung mit DWA-A 117 zu erstellen.
Bei belasteten Niederschlagswasser können Nachweise nach DWA-A 102 nötig sein.
Hinweise und Beispiele zur Gestaltung und Berechnung von Regenwasserrückhaltungen finden sie auf dieser Seite im Download Bereich.
Überflutungsnachweis
Ab einer abflusswirksamen Fläche von 800 m² oder einer Begrenzung der Einleitungsmenge für das Niederschlagswasser muss für das Grundstück ein Überflutungsnachweis erstellt werden. Dieser Nachweis wird nach DIN 1986-100 geführt und ist auch bei Einleitung des Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer oder Versickerung des Niederschlagswassers zu führen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung des Überflutungsnachweises unbedingt die Abflusssituation auf dem Grundstück zu berücksichtigen ist. Für den Fall einer Einleitungsmengenbegrenzung empfehlen wir daher das Rückhaltvolumen mit Gleichung 21 der DIN 1986-100 unter Verwendung des Drosselabflusses (entspricht der Höhe der Einleitungsmengenbegrenzung), statt des Abflusses der Leitung bei Vollfüllung zu verwenden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Berechnungsbeispiel für Regenwasserrückhaltung und Überflutungsnachweis (pdf).
KOSTRA-DWD Datensatz
Die anzuwendenden Bemessungsregenspenden haben sich geändert. Bitte Informieren Sie sich auf dieser Internetseite über die zu verwendenden Bemessungsregenspenden.
Hinweise zur Antragsstellung
Die Stellungnahmen zur Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Siel bei Begrenzung der Einleitungsmenge im Rahmen der Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, z. B. bei Verfahren nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) und Einleitungsgenehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) werden vom Referat Grundstücksentwässerung-Indirekteinleiter des Amtes Wasser, Abwasser und Geologie erstellt beziehungsweise erteilt.
Antragsunterlagen
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nur vollständig und nach vorheriger sorgfältiger Prüfung ein. Unvollständige und fehlerhafte Antragsunterlagen verzögern das Verfahren und verursachen auf beiden Seiten einen erhöhten Aufwand.
Alle für das Verfahren notwendigen Formulare finden Sie hier.
Ob Ihre Antragunterlagen vollständig sind, können Sie anhand unserer Checkliste für Ihre Antragsunterlagen (pdf) prüfen.