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Abwasserleitungen

Sanierung von Schäden

Sollten bei der Überprüfung Schäden an Ihrer Entwässerungsanlage festgestellt werden, besprechen Sie mit ihrem zertifizierten Fachbetrieb das weitere Vorgehen.

BUKEA / W2

Lassen Sie sich als Grundlage die Dokumentation der Schäden geben. Fragen Sie nach Möglichkeiten, die praktikabel sowie lösungsorientiert sind und die Kosten im Rahmen lassen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Kosten überhöht sind, fragen Sie bei einem weiteren Fachbetrieb ein Angebot für die Sanierung an.

Schlauchlinersanierung über einen Revisionsschacht innerhalb eines Hauses
IKT

Nach der Sanierung wird Ihnen der Dichtheitsnachweis von dem Fachbetrieb übergeben. Diesen können Sie bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einreichen.

Sollte in seltenen Fällen die Sanierung mangelhaft erfolgen, können Sie zunächst von Ihrem Vertragspartner die Mängelbeseitigung, die sogenannte Nacherfüllung, verlangen.

Fordern Sie den Fachbetrieb zunächst auf, den Mangel zu beheben – mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax. Am besten jedoch schriftlich, damit Sie im Streitfall beweisen können, dass Sie dem Fachbetrieb Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben haben. In der Regel reicht die Aufforderung zur Beseitigung der Mängel.

Was können Sie weiter unternehmen:

Wenden Sie sich an die „Zertifizierungsorganisationen“, bei der der Fachbetrieb gelistet ist (die Anschriften finden Sie weiter oben auf unserer Internetseite). Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, ob es Sinn macht einen Gutachter einzuschalten oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg um weitere Informationen einzuholen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft führt keine gutachterlichen Tätigkeiten durch.

Sollten Sie keine einvernehmliche Lösung finden, nehmen Sie sich einen rechtlichen Beistand (Rechtsanwalt für Baurecht). Den Rechtsweg zu bestreiten steht ihnen frei.